@haenle
Die ZfK bedient ihre Leserschaft.
Viele lesen nun einmal gern die Zeitschriften, in denen sie genau ihre Meinung wiederfinden. Man pflegt sich gegenseitig.
Manchmal nimmt es auch überhand.
Wenn man nur an deren Bericht über den Gaspreisprotest denkt, hätte man auch Vergleiche mit Publikationen aus einer weit zurückliegenden Vergangenheit ziehen können.
Mir ist die ZfK jedenfalls auch gerade ins Haus geflattert....
Immer gut auch andere Argumente zu hören, ohne dass man sich von diesen vereinnahmen lassen muss.
Bisher funktioniert das bestehende System für die Versorger gut:
Für einen Zähler und die Ablesungen werden fürstliche Beträge in Rechnung gestellt, ohne dass dies immer erkennbar wäre.
Die Messkosten sind oft nur bei den Netznutzungsentgelten gesondert ausgewiesen. Diese Preise interessieren den Normalkunden jedoch nicht, da er mit diesen nichts zu schaffen hat.
Regelmäßig bekommen nur dritte Stromhändler diese Netznutzungsentgelte gesondert in Rechnung gestellt.
Mit der Abrechnung beauftragt man ggf. sogar eine Tochter oder eine Schwester innerhalb des Konzerns.
Diese kann wohl auch Rechnungen zu Mondpreisen legen, die als \"Kosten\" über die Energiepreise auf die Energieverbraucher umgelegt werden.
In Thüringen wurde der vormalige Zählerdienst der Versorger in eine eigene Gesellschaft, die ENSECO GmbH, ausgegründet, an der man beteiligt ist:
http://www.teag.de/secure/brosch/geschaeftsbericht_2004.pdfBei Beanstandungen und Zählerüberprüfungen gem. § 19 AVBEltV wird diese Gesellschaft beauftragt.
Dass der Versorger an dieser Prüffirma beteiligt ist, ist für den Verbraucher nicht ohne weiteres erkennbar. Die Geschäftsberichte liest er ja nicht.
Nicht anders verhält es sich wohl mit den Kosten für EDV und Software, sowie deren Wartung.
Interessant ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel der Geschäftsbericht der E.on Energie AG 2004. Dort auf Seite 44 ist die is:energy GmbH aufgeführt (E.ON- intern: ISE), welche konzernweit entsprechende Verantwortung trägt:
http://www.eon-energie.com/Ressources/downloads/com_fac_arc_rep/GB_2004/EEA_EON_Energie_GB_2004_ger.pdfDa diese Kosten alle durch Rechnungen belegt sind, kann auch eine Energieaufsichtsbehörde diese nicht beanstanden.
Im Bereich des sog. Meterings wäre ein Wettbewerb wünschenswert, so auch nach der Auffassung des bne:
http://www.neue-energieanbieter.de/aktuelles/schwerpunkt/70167.htmlUnternehmen wie LichtBlick würde ich nicht unbedingt als \"Haie\" bezeichnen.
Hiergegen wird jedoch Stimmung gemacht, um die Pfründe nicht zu verlieren.
Ein ganz normaler Vorgang also.
Bisher war es so, dass der örtliche Versorger das Metering durchführte, unabhängig davon, wer den Kunden versorgt.
Dabei werden natürlich die wettbewerbsrelevanten Daten des Kunden bekannt.
Entsprechend dem bekannten Lastgang kann der örtliche Versorger für einen solchen fremdversorgten, interessanten Sonderkunden z.B. ein maßgeschneidertes Angebot erarbeiten und unterbreiten und so versuchen, diesen zurückzugewinnen.
Einen solchen Wettbewerbsvorteil durch Wissensvorsprung haben andere Anbieter nicht, weshalb sie hierdurch bisher benachteiligt werden.
Eines staatlichen Zählermonopols bedarf es jedoch aus meiner Sicht nicht, sondern lediglich eines fairen Wettbewerbs, der zu sinkenden Preisen in diesem Bereich führt.
Müssten etwa erst verbeamtete Zählerableser in den Staatsdienst eingestellt werden und wenn ja von wem: Bund oder Land.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt