Hallo,
ich benötige Eure Hilfe!
Ich habe einen Sondervertrag, mit den Stadtwerken Schwerin als Netzbetreiber, zur Lieferung für Wärmepumpenstrom eingehen müssen. Zur Vertragsunterschrift wurde ich sozusagen gezwungen, da die Stadtwerke sich weigerten einen entsprechenden Stromzähler vor Vertragsunterzeichnung zu setzen.
Laut Energiewirtschaftsrecht §41 wird geregelt, dass die Sonderverträge eine Klausel über das Rücktrittsrecht der Strom-Kunde beinhalten müssen.
In meinem Fall habe ich den Sondervertrag fristgerecht wiederrufen, der Sondervertrag enthielt keine Rücktrittsklausel. Weiterhin habe ich den Stadtwerken mitgeteilt, dass ich mir vorbehalte den Vertrag gerichtlich wegen Drohung anzufechten (§ 123 BGB). Die Erklärung zur Vertragsunterzeichnung wurde mit unlauteren Mitteln herbeigeführt und entsprach nicht meinem Handlungswillen.
Die Stadtwerke stellen sich Stur und fühlen sich mit ihrer Vorgehensweise im Recht.
Wie muss ich jetzt weiter vorgehen, gibt es für solche Fälle eventuell schon Beispiele/Urteile?
Vielen Dank
Andreas