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Autor Thema: Verbrauchsabrechnung 2007/2008  (Gelesen 2957 mal)

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Offline Ready XL

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Verbrauchsabrechnung 2007/2008
« am: 20. September 2008, 13:36:41 »
Hallo,

... habe o.g. Abrechnung erhalten, natürlich mir den überhöhten Preisen bzw. überhöhter Grundgebühr. Das ist aber nicht das eigentliche Thema diese Threads.

Bei der Abrechnung fällt auf, dass die Preisbestandteile für EEG, KWKModG und die Stromsteuer zusammen mit dem Arbeitspreis in einem Betrag ausgewiesen werden und nicht mehr separat. Lediglich auf der Rückseite der Abrechnung wird die Stromsteuer aufgeführt. (2,05 cent/kWh netto.)

Nach meiner Auffassung ist eine derartige Abrechnung nicht mehr transparent, man kann den eigentlichen Netto-Arbeitspreis ja nich mehr feststellen.

Desweiteren macht Entega den Online-Rabatt von einer Einzugsermächtigung abhängig. Ist dies erlaubt?

Weiss hier jemand mehr?

Viele Grüsse
Ready XL

Offline Ready XL

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Verbrauchsabrechnung 2007/2008
« Antwort #1 am: 05. Oktober 2008, 10:43:58 »
....seit 20.9.08 keinerlei Reaktionen?

Ready XL, mehr als enttäuscht

Offline eislud

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Verbrauchsabrechnung 2007/2008
« Antwort #2 am: 05. Oktober 2008, 16:13:35 »
@Ready XL
Ich habe mal etwas gestöbert.

EnWG § 40 Strom- und Gasrechnungen, Tarife
(1) Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, in ihren Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher die Belastungen aus den Entgelten für den Netzzugang und gegebenenfalls darin enthaltene Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung beim jeweiligen Letztverbraucher gesondert auszuweisen.

EnWG § 42 Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen
Gibt nicht wirklich etwas her.

Für die Grundversorgung:
StromGVV § 16 Rechnungen und Abschläge
(1) Vordrucke für Rechnungen und Abschläge müssen einfach verständlich sein. Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.


In einem Grundversorgungsvertrag müssen also die maßgeblichen Berechnungsfaktoren ausgewiesen werden, was wohl in deinem Fall zumindest für den Arbeitspreis nicht mehr gegeben wäre.
Für alle Verträge müssen die Entgelte für den Netzzugang und Messstellenbetrieb ausgewiesen werden.
Mehr konnte ich nicht finden.

Innerhalb eines Sondervertrages kann meines Erachtens so ziemlich alles vereinbart werden, auch dass ein Online-Rabatt von einer Einzugsermächtigung abhängig gemacht wird. Ob das bei einem Grundversorgungsvertrag auch möglich wäre kann ich im Moment nicht beurteilen.

Gruss eislud

 

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