Energiepreis-Protest > Energieversorgung Inselsberg
Jahresvertrag unterschreiben?
DieAdmin:
@JenLoe,
wenn du den Widerspruch aufrechten erhalten willst, ist sogar abzuraten, dass du einen neuen Vertrag bei EVI unterschreibst. Durch Unterschrift akzeptierst du die Preise.
Wie ich in den anderen Thread ausführte, erfuhr ich erst durch die Abrechnung der alten Wohnung, dass EVI mich seit Januar 2008 in die Grundversorgung eingestuft hatte, also den alten Vertrag kündigte.
(Wie auch immer der alte Vertrag aussieht. In diesem Thread steht was näheres dazu: Änderungsmitteilung Strom und Gas ab 01.01.2008
Ob das rechtens war, da ich ja noch nicht einmal ein Kündigungsschreiben erhielt, wird sich vor Gericht klären können, wenn denn EVI mich auf die nach ihrer Sicht, außenstehenden Beträge verklagt.
An dieser Stelle sei der Prozesskostenfond des :bdev: nochmal erwähnt ;)
Also ich hab immer bei jeder bekanntgewordenen Preisänderung mein Schreiben an EVI verschickt. Obwohl es dazu auch im Forum unterschiedliche Meinungen gibt.
Aber bei der Gelegenheit könntest du EVI gegenüber schriftlich begründen, warum und auf welchen neuen Verbrauch du kommst und diesen nach dem alten Preis, den du zahlst die Abschläge berechnen. Bzw auch, inwieweit überhaupt bis 31.12. noch Abschlagszahlungen zu leisten (Überzahlungen im laufenden Abrechnungszeitraum) sind. Aber du musst erst EVI informieren, wenn du die Abschlagszahlungen noch weiter reduzierst.
Allerdings wäre ein weitere Überlegung, wenn du mit einen so reduzierten Verbrauch rechnest, ob nach der Inbetriebnahme des Holzes nicht das bisschen Gas woanders zukaufst.
Da e-wie-einfach sein Cent-Angebot vom \"Markt\" genommen hat: E.ON stellt Billigmarke ein
gäbe es als Alternative nur noch Lichtblick. Und dadurch zur wirklichen Konkurrenz wechselst, um den Wettbewerb zu unterstützen.
Leider kann ich keine rechnerische Hilfe geben, da ich die neuen Preise der EVI nicht kenne. Auch veröffentlicht EVI nur den Preis der Grundversorgung auf ihrer HP. Deswegen finden sich bei Online-Preisvergleichen die alten.
Vielleicht hast du ja die Möglichkeit, die neuen EVI-Preise einzuscannen und bsp hier http://img.coldserver.de oder hier http://www.img-teufel.de hochzuladen.
Nachtrag: Um nochmal auf den zu erwartenden Verbrauch bzw dessen Berechnung einzugehen:
Wichtig ist, dass du dir ab den Zeitpunkt, dass das Holz in Betrieb geht, den Zählerstand beim Gas notierst. Und dann kannst du monatlich ablesen und anhand der Gradtagstabelle den zu erwartenden Jahresverbrauch hochrechnen.
Hier mal die Zahlen, die ich aus der Broschüre \"Gaspreise - Erhöhungen - Abrechnungen\" der Verbraucherzentrale entnommen habe:
Januar: 170
Februar: 150
März: 130
April: 80
Mai: 40
Juni/Juli/August: 40 (zusammen)
September: 30
Oktober: 80
November: 120
Dezember: 160
JenLoe:
Hallo Evi,
so hat ein wenig gedauert ... Sorry :)
Anschreiben
Festpreis - Produkt
Preisblatt Seite 1
Preisblatt Seite 2
Ich habe erst mal nichts weiter unternommen. Nur den aktuellen Zählerstand schriftlich gemeldet.
Ob ich meinem Widerspruch vom Februar noch mal schriftlich in \"Erinnerung bringen\" sollte?
Da scheint es auch verschiedene Meinungen zu geben. Eigentlich sollte doch ein Widerspruch ausreichen.
Wie macht man es richtig?
Ich werde durch den Umbau in den Bereich von unter 3.000 kWh rutschen (Hoffentlich ;) ). Also wird die EVI mich so oder so in eine neue Verbrauchsklasse einstufen.
Wenn ich meinen Widerspruch Nachdruck verleihe kann ich mich nur auf die Werte meiner bisherigen Verbrauchsklasse berufen?
Oder zählt der Preis auf den ich mich berufe für alle Verbräuche entsprechenden Datums? Man jetzt wird es kompliziert :rolleyes:
DieAdmin:
Hallo Jens,
vielen Dank für das Einstellen der Preisblätter.
Ich glaube nicht, dass die EVI hier eine automatische Einstufung nach dem Verbrauch (bei unter 3000 kWh wäre das der EVIgas_mini2) einnimmt. Denn die wird dich auch ab Januar diesen Jahres im Grundversorgungstarif abrechnen. Also nach Meinung der EVI dürfte die Kündigung deines alten Vertrages rechtens sein.
(Wäre allerdings dann sehr interessant zu erfahren -vorallem bei nichtrebellierenden Kunden -, ob die Abrechnung im Grundversorgungstarif dort auch erfolgt ist. Zu rechnen ist, das im Februar 2009 die Abrechnung für 2008 kommt. )
Zur Berechnung würde ich den Preis für EVIgas_mini2 ansetzen, der zu Beginn des Widerspruchs gültig war (Arbeitspreis und Grundgebühr).
Also den Jahresbetrag für 3000 kWh müsstest du dir ausrechnen.
Um zu entscheiden, ob ein Wechsel dann nicht doch effektiver ist, müsstest du die Differenz ziehen bzw. mit folgenden vergleichen:
(alle Berechnungen für 3000 kWh)
aktuelle Grundversorgungstarif der EVI:
Grundgebühr: 11,78 Euro/Monat x 12 Monate = 141,36 Euro
Arbeitspreis: 9,929 ct/kWh x 3000 kWh = 297,87 Euro
sind: 439,23 Euro
Lichtblick
Grundgebühr: 9,90 Euro/Monat x 12 Monate = 118,80 Euro
Arbeitspreis: 7,65 ct/kWh x 3000 kWh = 229,50 Euro
sind: 348,30 Euro
Und bei EVI den Vertrag abschließen, mit aktuellen EVIgas_mini2
Grundgebühr: 7,31 Euro/Monat x 12 Monate = 87,72 Euro
Arbeitspreis: 8,977 ct/kWh x 3000 kWh = 269,31 Euro
sind: 357,03 Euro
Das jeweilige Pro (2-Jahres-Bindung):
Grundgebühr: 7,31 Euro/Monat x 12 Monate = 87,72 Euro
Arbeitspreis: 8,918 ct/kWh x 3000 kWh = 267,54 Euro
sind: 355,26 Euro
Bei allen 4 Berechnungen gibts keine Preisgarantien, also die können nach oben oder auch nach unten gehen.
Und wie sich hier sogar zeigt, ist Lichtblick gegenüber den verbrauchseingestuften EVI-Preis weniger.
Bunte Herbstgrüße nach Wallerhu
Edit: Wie ich grad bei verivox. sehen konnte, ist man da endlich Uptodate:
http://www.verivox.de/gas/calculator.aspx?VXVS=9cf61073-6dd0-4254-ac16-d1a0f6567331&__VIEWSTATE=&lookup=true&customer=1&plz=99894&usage=3000&Leistung=15&cdtn=2&dp=1&pp=1&bo=1&powerCalcSubmit.x=0&powerCalcSubmit.y=0
schön
JenLoe:
Hallo Evi,
Danke für deine Berechnungen.
Ich werde erst mal sehen ob das Konzept für den Winter mit dem wasserführenden Kaminofen aufgeht.
Wenn ich rechne was Wartung, Grundgebühr usw. für den Gasanschluß beträgt werde ich vielleicht ganz schnell auf eine (Brauchwasser-) Wärmepumpe umsteigen.
Dann kann mich die Gasmafia kreuzweise ... ;)
Da wir ja den schönen Thüringer Wald vor der Haustür haben haben wir noch nie Winterurlaub gemacht und so sollte das Ofen füttern gewährleistet sein.
Wasserwaage:
nur so als kleine erinnerung. als verbraucher hat man durchaus auch seine pflichten. z.b. eine bedarfsänderung zu melden.
ansonsten: wie kommen eigentlich alle darauf, dass es e-wie-einfach nicht mehr gibt?! es ist nur der MeinCentTarif eingestellt worden.
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