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Jahresvertrag unterschreiben?

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JenLoe:
Hallo Miteinander,

die EVI hat ja ihre Preiserhöhung zum 01.10. kund getan.
Entweder es geht 14% nach oben mit einer Jahresbindung oder 23% wenn man
ab 01.10. sich nicht ein Jahr an die EVI bindet.

Macht es Sinn mit der Versorgerbindung? Oder könnten die Preise doch \"schnell\"
fallen wie der Ölpreis im Moment.
Leider merkt der Verbraucher (noch?) nichts davon. Ob der Gaskunde was in ca.
6 Monaten merkt? (Nach dem Winter, wenn die Heizsaison vorbei ist)

DieAdmin:
@JenLoe,

so, erhöht die EVI. Als \"Nicht-Mehr-EVI-Kundin\" krieg ich von EVI keine Post mehr, über die Preisforderung ;)

In die Glaskugel der Versorger kann keiner schauen. Aber im letzten Jahr wurde zum April etwas die Preise gesenkt.  (Aber nicht als einzige, bundesweit viele Versorger haben gesenkt).
Aber ob tatsächlich in dem Maß einer Ölpreissenkung auch die Gaspreissenkung folgen wird....?
Auch bezweifle ich, das EVI in der Vergangenheit die angewiesenen Senkungen der Netzungsentgelte an die Kunden weitergereicht hat.

Leider schreiben Sie nicht, ob Sie ein braver oder rebellierender Kunde sind.

Haben Sie mal den eigenen Jahresverbrauch mit anderen Anbietern verglichen?

Soweit ich Kenntnis habe, bietet die EVI ein Festpreis-Produkt mit folgenden Staffelungen an (Preisgarantie bis 30.09.2009):
7.551 kWh - 74.595 kWH
Brutto-Arbeitspreis 7,319 ct./kWh und Brutto Grundpreis 12,17 €/Monat

größer 74.595 kWH
Brutto-Arbeitspreis 7,200 ct./kWh und Brutto Grundpreis 23,12 €/Monat

Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh sind das 1609,84 €.
Da bei Verivox leider keine aktuellen EVI-Preise zur Berechnung genommen werden, ist ein Vergleich mit anderen Anbieter etwas schwierig.

http://www.verivox.de/gas/gasrechner.asp?output=2&Calculator=1&Go=Berechnen&plz=99880&usage_total=20000&leistung=15&cdtn=2&customer=priv&dp=1&pp=3&bo=1&submit1=aktualisieren

Auf Platz 12 entdecke ich \"Lichtblick\" (1648,80 €), ich errechne, dass es 38,96  Euro mehr sind, zu den EVI-Festpreisangebot.

Und auf Platz 1 steht e-wie-einfach. Mit 1298,04 € sind das um 311,80 weniger als das EVI-Festpreisangebot.

Bei beiden wird keine befristete Preisgarantie gegeben.

Übrigens Lichtblick gehört nicht zur EON-Familie.

Schöne Grüße nach Wallerhu :)

JenLoe:
Guten Morgen,

naja - ich bin ja eigentlich  mit knapp 10.000kWh kein Großverbraucher.
Das wäre nun die 3. Preiserhöhung dieses Jahr.  X(
Zum 01.01. wurde von 4,994 Ct (netto) auf 5,194Ct (netto) erhöht.

Jeden Umbau den man tätigt um Energie zu sparen frisst die Preissteigerung fast auf. :(

Als zum 01.04. von 5,194 Ct (netto) auf 5,394 Ct (netto) erhöht wurde habe ich den Widerspruch am 26.02. entsprechend Musterschreiben der VZ abgeschickt.
Trotz Aufforderung zu einer Bestätigung des Eingangs meines Schreibens erfolgte keine Reaktion.
Ob es Zufall ist das mein Gaszähler am 01.04 ausgetauscht wurde?

Nun sollen es ab 01.10. 6,844 Ct (netto) werden wenn man sich nicht bindet.
Mit Jahresbindung 6,150 Ct. (netto)

Das blöde eigentlich ist, das hatte ich mit meinem Widerspruch im Februar noch nicht geplant, dass ich meine Heizung im Moment auf Holzbetrieb umbaue.
Das heißt ich werde in Zukunft deutlich unter den 7.551 kWh liegen die den Festpreis als Mindestverbrauch vorraussetzt.
Mit Gas soll nur noch bei Abwesenheit oder Warmwasser im Sommer geheizt werden.

Entweder halte ich meinen Widerspruch aufrecht und ich kürze die Abschläge entsprechend des zu erwartenden Verbrauches.
Oder ich verhalte mich still und freue mich auf die Rückzahlung im Januar 2009. Dann werden meine Abschläge autom. angepasst und auch der verbrauchsabhängige Tarif. Geplant ist ein Verbrauch von ca. 2.300 bis 2.500 kWh.

Danke für deine Antwort.

Liebe grüße nach Friedrichroda von

Jens

DieAdmin:
Hallo Jens,

bei den zu erwartenden geringen Verbrauch wäre vielleicht zu überlegen, dass ab den Zeitpunkt des Holzbetriebs du bei einen anderen Gaslieferanten abschließst. Bei den Verbrauch dürfte ganz konkret in Euro die Differenz zu Lichtblick nicht allzu groß sein.

Steht schon fest, ab wann das \"Holz\" in Betrieb geht?

Ich glaube nicht, das \"Stillhalten\" das richtige ist. Nicht das dein zurückgehaltenes GELD von EVI verschlungen wird, wenn du auf die alten Verbrauch die Abschläge zahlst.

Jetzt weiß ich nicht, inwieweit an der Heizung was umgebaut wird, dass das vielleicht als neue Verbrauchsstelle gewertet wird. Wäre wichtig zu wissen, ob du nach dem Umbau \"neu\" startest.

Als ich im Frühjahr wegen Umzug vor der Entscheidung stand, wie nun weiter habe ich mich dann für den Wechsel zu anderen Anbieter (Gas und Strom) entschieden. Zu der Zeit war bei Gas nur e-wie-einfach da, den \"Lichtblick\" gibts erst seit kurzem hier.
Den unstrittigen Überschuss (neue Wohnung) hat mir EVI nach Abschlussrechnung (trotz der ihrer Meinung nach Außenstände aus der Rebellion) fix zurückgezahlt.

Solltest du wechseln, muss du zusätzlich deinen Briefkasten scharf im Auge behalten. EVI hat nämlich mir ganz liebe Abschiedsgrüße geschickt:
Pfingstgrüße von EVI oder die 2. Mahnung

Die EVI ist manchmal nicht so fix mit dem Bestätigen des Eingangs der Widerspruchsschreiben.

Noch ne andere Frage: Im Sommer letzten Jahres hatte EVI neue Vertragsangebote verschickt Neue Lieferverträge

Hast du das unterschrieben?

Gruß nach Wallerhu
Evi

JenLoe:
Hallo und guten Abend,

wenn es alles gut geht dann ist der Umbau in 3-4 Wochen abgeschlossen.
Geplant ist dann im Winter kein Gas mehr zu verbrauchen. Weder für Heizung noch für Warmwasser.

Leider ist man als Holzheizer auf  eine (bequeme) automatische und zuverlässige Energiequelle angewiesen. Wenn man mal weg ist, Urlaub oä., dann muss die Gastherme die Wohnung frostfrei halten oder auf 12°C-15° temperieren. Den Ofen füttern kann man ja bei Abwesenheit nicht und dem Blumengießern möchte ich das nicht zumuten oder anvertrauen  ;)

Ich denke ich werde erst mal abwarten wie viel Gas ich dann noch brauchen  werde.
Der Heizungsbauer kommt und wartet die Therme. Der Schorni kommt und kontrolliert die Therme. Auch wenn kein Gas, oder sehr wenig, verbraucht wird bezahlt man eine Grundgebühr.
Wenn ich das alles zusammenrechne, was nach dem Umbau übrig bleibt, schau ich mich nach einem anderem Energieträger um der mich vielleicht günstiger kommt.

Den Widerspruch erhalte ich aufrecht. Nun wird sich durch den deutlich sinkenden Verbrauch meine Einstufung ändern.
Mal sehen was passiert.

Da ich deutlich weniger verbrauchen werde und der \"günstigere\" Tarif an eine gewisse Abnahmemenge gekoppelt ist werde ich den Jahresvertrag nicht unterschreiben da ich unter den 7.551 kWh liegen werde.

Wie formuliert man eigentlich eine Aufrechterhaltung des Widerspruches mit den damals festgelegten Werten.
Das dumme ist ja nun, dass ich den Verbrauch auf den sich mein Widerspruch bezieht auch nicht erreichen werde.
Man wird das kompliziert ...  :rolleyes:

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