@JenLoe,
wenn du den Widerspruch aufrechten erhalten willst, ist sogar abzuraten, dass du einen neuen Vertrag bei EVI unterschreibst. Durch Unterschrift akzeptierst du die Preise.
Wie ich in den anderen Thread ausführte, erfuhr ich erst durch die Abrechnung der alten Wohnung, dass EVI mich seit Januar 2008 in die Grundversorgung eingestuft hatte, also den alten Vertrag kündigte.
(Wie auch immer der alte Vertrag aussieht. In diesem Thread steht was näheres dazu:
Änderungsmitteilung Strom und Gas ab 01.01.2008Ob das rechtens war, da ich ja noch nicht einmal ein Kündigungsschreiben erhielt, wird sich vor Gericht klären können, wenn denn EVI mich auf die nach ihrer Sicht, außenstehenden Beträge verklagt.
An dieser Stelle sei der
Prozesskostenfond des :bdev: nochmal erwähnt
Also ich hab immer bei jeder bekanntgewordenen Preisänderung mein Schreiben an EVI verschickt. Obwohl es dazu auch im Forum unterschiedliche Meinungen gibt.
Aber bei der Gelegenheit könntest du EVI gegenüber schriftlich begründen, warum und auf welchen neuen Verbrauch du kommst und diesen nach dem alten Preis, den du zahlst die Abschläge berechnen. Bzw auch, inwieweit überhaupt bis 31.12. noch Abschlagszahlungen zu leisten (Überzahlungen im laufenden Abrechnungszeitraum) sind. Aber du
musst erst EVI informieren, wenn du die Abschlagszahlungen noch weiter reduzierst.
Allerdings wäre ein weitere Überlegung, wenn du mit einen so reduzierten Verbrauch rechnest, ob nach der Inbetriebnahme des Holzes nicht das bisschen Gas woanders zukaufst.
Da
e-wie-einfach sein Cent-Angebot vom \"Markt\" genommen hat:
E.ON stellt Billigmarke eingäbe es als Alternative nur noch
Lichtblick. Und dadurch zur wirklichen Konkurrenz wechselst, um den Wettbewerb zu unterstützen.
Leider kann ich keine rechnerische Hilfe geben, da ich die neuen Preise der EVI nicht kenne. Auch veröffentlicht EVI nur den Preis der Grundversorgung auf ihrer HP. Deswegen finden sich bei Online-Preisvergleichen die alten.
Vielleicht hast du ja die Möglichkeit, die neuen EVI-Preise einzuscannen und bsp hier
http://img.coldserver.de oder hier
http://www.img-teufel.de hochzuladen.
Nachtrag: Um nochmal auf den zu erwartenden Verbrauch bzw dessen Berechnung einzugehen:
Wichtig ist, dass du dir ab den Zeitpunkt, dass das Holz in Betrieb geht, den Zählerstand beim Gas notierst. Und dann kannst du monatlich ablesen und anhand der Gradtagstabelle den zu erwartenden Jahresverbrauch hochrechnen.
Hier mal die Zahlen, die ich aus der Broschüre \"
Gaspreise - Erhöhungen - Abrechnungen\" der Verbraucherzentrale entnommen habe:
Januar: 170
Februar: 150
März: 130
April: 80
Mai: 40
Juni/Juli/August: 40 (zusammen)
September: 30
Oktober: 80
November: 120
Dezember: 160