Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk

Gerichtsverfahren eines Sondervertragskunden der vorher als Tarifkunde eingestuft wurde

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Kampfzwerg:
Zur Abwechslung mal ein paar harte Fakten, anstatt Floskeln:


http://www.verivox.de/gaspreise-vergleich.asp


Lt. Verivox ist der günstigste Anbieter für den zugrundegelegten Musterfall STW Stade mit 1068,- Euro, der teuerste STW Saarlouis mit 1665,- Euro.

NGW verlangt 1420,- Euro.

Die STW Kempen 1163,- Euro und halten in NRW Platz 1 und bundesweit Platz 3.

Die STW Duisburg verlangen 1509,- Euro und gelten als die teuersten in NRW.

Siehe hier:
STW Duisburg sind die teuersten in NRW
http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/2008/6/10/news-54546552/detail.html

http://www.verivox.de/gas/gasrechner.asp?PLZ=47051&customer=priv&usage_total=20000&Leistung=15&submit1=berechnen&Calculator_type=&output=2&Calculator=1&Go=Berechnen



Ob NGW günstig ist, kann jetzt jeder selbst beurteilen.  
Und im Vergleich zu wem?
NGW ist ein Grundversorger. Jahrzehnte, seit dem Gründungsjahr 1918, ohne Konkurrenz.
(Es sei denn, man möchte seit kurzem E-wie-Einfach so bezeichnen)
Unter den Blinden ist auch der Einäugige König.


http://www.ngw.de/unternehmen/ngw/versorgungsgebiet.htm

Das Duisburger Stadtgebiet gehört übrigens bei der Gasversorgung nicht zum Versorgungsgebiet.
Deswegen fand ich es spannend zu lesen, wie urplötzlich man sich dann doch vor einem Duisburger AG wiederfinden kann.



Hier noch einige Beurteilungen zur Kundenzufriedenheit:

http://www.verivox.de/home/recommender/Index.asp?Partner_ID=0&page_ID=7&carrier_ID=2800&action=show_all

http://www.verivox.de/gas/gasanbieter.asp?ID=2800

P.S. Achtet bei den Bewertungen mal auf die mit den 5 Sternen :D



Ich wage mal eine Prognose:
Die nächste Antwort von ben100 wäre wahrscheinlich gewesen, dass der neue Anwalt aufgrund seiner Analyse des Urteils keine realistische Chancen auf eine Berufung sieht - und eine solche dann eben, natürlich,  keinen Sinn machen würde.
Aber ich lasse mich auch gerne, natürlich, vom Gegenteil überzeugen.
Zum Beispiel durch schlüssige Antworten auf die gestellten Nachfragen.

P.S. Ach so, jetzt verstehe ich, das ist schon alles im Gehalt inbegriffen.

Schinderhannes:
@ ben 100

Jaja !!!

Gas und Maulwürfe.......

Beide(s) komm(t)en aus der Erde.

Und bevor man sie sieht,

verflüchtigen sie sich ganz schnell! :D




Und wie wichtig sich jemand nimmt oder ist,

kommt immer auf seinen Geist und nicht auf sein Geld an.

Komischerweise nehmen sich die Geistarmen und Geldreichen

immer sehr wichtig und merken gar nicht wie lächerlich sie eigentlich sind. ;) ;)


Beste Beispiele hierzu sehen wir tagtäglich in Fernsehen und Presse.

Also vielleicht \'mal drüber nachdenken ?(

ben100:
Auszüge aus dem Urteil:

....so ergebe sich aus einem bundesweiten Preisvergleich unter 737 Gas-
versorgungsunternehmen, daß die Beklagte den sehr guten 686 Platz einnehme,
d.h. 685 von 737 Gasunternehmen höhere Preise als die Beklagte verlangen.
Entsprechende gelte auch für einen regionalen Vergleich der Anbieter, bei dem
die Beklagte mit dem 134. Platz von 146 Unternehmen ebenfalls einen sehr guten Preis bezgl. der besonderen Preisgünstigkeit innehabe.

Darüber hinaus ergebe sich die Billigkeit aber auch nach den Grundsätzen der Rechtssprechung des BGH, denn die Beklagte (NGW) habe bei den von ihr vorgenommenen streitgegenständlichen Preisanpassungen lediglich die erhöhten Gasbezugspreise ihrer Vorlieferanten weitergegeben, und dies sei
nicht einmal in vollem Umfang, sondern nur teilweise geschehen. Darüber hinaus sei auch keine Kostenrückgang in anderen Bereichen gegeben gewesen, vielmehr seien auch in den anderen Bereichen die Kosten gestiegen.

...diesem Vergleichsmarkt kommst gesteigerte Bedeutung zu, weil der BGH nunmehr in dem Urteil vom 13.06.2007 (VIII ZR 36/06) ausgeführt hat, den Gasversorgungsunternehmen komme keine Monopolstellung zu, selbst dann nicht, wenn es in seinem Versorgungsgebiet der einzige Anbieter von leistungsgebundener Versorgung mit Gas und daher aus dem Gasversorgungsmarkt keinem unmittelbaren Wettbewerb ausgesetzt sei.
Die Gasversorger stünden auf dem Wärmemarkt in einem Substitutions-
wettbewerb mit Anbietern konkurrierender Heizenergieträger wie Heizöl, Strom, Kohle und Fernwärme. Damit ist der Gaspreis ein Markt- und Wettbewerbspreis.

\"Sorry, aber so stets in meinem Urteil\".

Wie ist denn Eure Meinung zu den o.g. Passagen?

\"Achso AG Duisburg weil der Firmensitz von NGW Duisburg ist, dürfte aber eigentlich klar sein, oder?\"

ben100:
http://www.nw-news.de/nw/lokale_news/paderborn/paderborn/?cnt=2417546


Dieser Bericht macht mir doch etwas Mut, da ich ja eigentlich überhaupt nicht damit einverstanden bin, da dem Testat von Infoplan gefolgt wurde.

Kampfzwerg:
NGW:
Allgemeine Bedingungen
für die Grundversorgung von Haushaltskunden
und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem
Niederdrucknetz

Teil 6: Schlussbestimmungen
§ 22 Gerichtsstand
Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen
aus dem Grundversorgungsvertrag ist der Ort der
Gasabnahme durch den Kunden.



P.S.
Meine Meinung zu den zitierten Passagen ist es, dass diese sich kurioserweise ganz genau so lesen, wie die Antworten der NGW auf die Widerspruchsschreiben.

P.P.S Die Idee mit dem neuen Thread finde ich gut.
Vielleicht solltest Du sogar Deinen ganzen Fall einmal in einem eigenen Thread zur Diskussion stellen?

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