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Autor Thema: Preisanpassungsklausel nur als Kontrollrechnung  (Gelesen 6106 mal)

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Offline Stadt/Versorger

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Preisanpassungsklausel nur als Kontrollrechnung
« am: 14. September 2008, 12:20:52 »
Unser Fernwärmeunternehmen musste zugeben,daß es eine Preisanpassungsklausel gibt,
bzw eine beschlossen wurde.
Der Versorger behauptet,daß er die Preisanpassungsklausel noch nie angewendet hat.
Trotzdem werden die Preise für die Fernwärme erhöht.
Im Jahre 2005 ist der Arbeitspreis exakt um den Betrag erhöht worden,der sich nach der Preiserhöhungsklausel ergibt.Unser Versorger muß die Preiserhöhungen von der Stadtverordnetenversammlung \"absegnen\"lassen. In dem entsprechenden Anschreiben wird darauf hingewiesen : ...Diese Entwicklung widerspiegelt sich auch im Preisindex für Industriegüter und Energie des Statistischen Bundesamtes.Unter Berücksichtigung dieser Indexe errechnet sich ein neuer Arbeitspreis für Fernwärme von...
Für mich ist dies eine Bestätigung,daß der Versorger nach der Preisanpassungsklausel den Preis erhöht hat und damit §24 der Fernwärmeverordnung gilt.
Darauf ist der Versorger hingewiesen worden.
Unser FWU (Monopolist) behauptet nun,dies wäre lediglich eine Kontrollrechnung gewesen,die zufällig den gleichen Betrag ergeben hätte.

Die Preiserhöungsklausel findet sich auch nicht in den Allgemeinen Versorgungsbedingungen der Stadtwerke wieder . Allerdings steht in den Vorbemerkungen zur Bilanz,daß es eine Preisanpassungsklausel gibt.
Wie bzw. wonach können die Stadtwerke eigentlich den Preis erhöhen ?

 

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