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Autor Thema: Heute Sperrandrohung zum 15.9. erhalten  (Gelesen 8907 mal)

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Offline bigfamily

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Heute Sperrandrohung zum 15.9. erhalten
« am: 09. September 2008, 18:32:17 »
Heute fand ich in meinem Briefkasten ein Schreiben von ENSO mit der Mitteilung der Versorgungsunterbrechung am 15.09. und das die Sperrung auch in unserer Abwesenheit vorgenommen wird. Wie kann ich die Sperrung abwenden, außer das ich den Gesamtbetrag zahle?

Der letzten Mahnung vom 15.08. mit Sperrandrohung hatte ich ein Schreiben an ENSO verfasst mit der Forderung nach Rücknahme der Androhung.Habe gerade beim Gericht einen Schutzbrief hinterlegt sowie das entsprechende Musterschreiben an ENSO geschickt.

Der Rechtspfleger beim Gericht meinte, dass es inzwischen Gerichtsentscheide mit Offenlegungen der Kalkulation gegeben hätte und dass die letzten Erhöhungen rechtsmäßig seien. Ich habe seit 2004 immer allen Schreiben diesbezüglich widersprochen und von der ENSO im Mai diesen Jahres eine Gutschrift über die von mir nichtgezahlten Beträge bis 31.12.2006 (Termin der Kündigung des S-1-Sondervertrages) erhalten. Habe ich mit der Anerkenntnis dieser Gutschrift auch die Kündigung anerkannt? (Diese ist definitiv nicht handschriftlich unterschrieben)

Ist es sinnvoll, die Erhöhungen ab 01.01.2007 jetzt zu zahlen als Aufschlag
auf den zuletzt von mir anerkannten Preis von 2004?

Bitte helft mir schnell...

Offline bjo

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Heute Sperrandrohung zum 15.9. erhalten
« Antwort #1 am: 09. September 2008, 18:47:52 »
Zitat
Original von bigfamily
Heute fand ich in meinem Briefkasten ein Schreiben von ENSO mit der Mitteilung der Versorgungsunterbrechung am 15.09. und das die Sperrung auch in unserer Abwesenheit vorgenommen wird. Wie kann ich die Sperrung abwenden, außer das ich den Gesamtbetrag zahle?

Ist es sinnvoll, die Erhöhungen ab 01.01.2007 jetzt zu zahlen als Aufschlag
auf den zuletzt von mir anerkannten Preis von 2004?

Bitte helft mir schnell...

Versorgungsunterberechung!
- 14 Tage vorher muß die Versorgungsperre mit einem eigenhändig unterschreibenen Schreiben angekündigt werden = > Frist wurde nicht eingehalten!

- zahlen heißt anerkennen besser

= > RA suchen und kämpfen, kämpfen lassen, jeder Fall ist anders!

Offline bigfamily

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Heute Sperrandrohung zum 15.9. erhalten
« Antwort #2 am: 09. September 2008, 19:34:46 »
Was ist mit \"Zahlen unter Vorbehalt\"?

Was bedeutet in GasGGV §17 Zahlung und Verzug, wenn da steht \"§315 des BGB bleibt von Satz 2 unberührt\"? Heißt das, ich bin verpflichtet zumindest unter Vorbehalt zu zahlen, wenn ich gemäß §315 widersprochen habe, oder nicht?

Offline bjo

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Heute Sperrandrohung zum 15.9. erhalten
« Antwort #3 am: 09. September 2008, 19:38:17 »
Zitat
Original von bigfamily
Was ist mit \"Zahlen unter Vorbehalt\"?

davon ist abzuraten!

du rennst deinem Geld hinter und mußt selber klagen!

laß dich verklagen, dann muß dein RE nur reagieren statt agieren!

Offline bigfamily

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Heute Sperrandrohung zum 15.9. erhalten
« Antwort #4 am: 09. September 2008, 21:06:41 »
Wenn die Gerichtskosten nicht vom Prozesskostenfond übernommen werden können, werden wir wohl oder übel zahlen müssen, da wir uns einen RA leider nicht leisten können (Familie mit 6 Kindern, Alleinverdiener).

Offline bjo

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Heute Sperrandrohung zum 15.9. erhalten
« Antwort #5 am: 09. September 2008, 21:10:13 »
das ganze ist doch was für den Pranger hier auf der Page da die Sperrandrohung nicht OK ist!

Offline AKW NEE

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Heute Sperrandrohung zum 15.9. erhalten
« Antwort #6 am: 10. September 2008, 09:06:21 »
@ bigfamily

Sie haben den Abrechnungen nach § 315 BGB widersprochen? Sie haben auf Grund dieser Widersprüche die Zahlungen gekürzt?

Ich meine, dass der Versorger in diesem Fall auch mit Ankündigung die Versorgung nicht unterbrechen darf. Dies soll den Versorgern auch durch das Kartellamt mitgeteilt worden sein.

Fordern Sie Ihren Versorger auf die Androhung sofort aufzuheben. Berufen Sie sich auf das Kartellamt. Informieren Sie das Kartellamt über den Vorgang. Siehe hier:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Organigramm/0806Organigramm.pdf

Mit Anwalt geht alles besser.

Offline Krüml

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Heute Sperrandrohung zum 15.9. erhalten
« Antwort #7 am: 10. September 2008, 09:59:38 »
bigfamily

ich habe Musterbriefe vom BdE ans Gaswerk (Erdgas Schwaben) und an das Kartelamt geschickt.

Hausverbot erteilt und Rücknahme der Androhung binnen 2 Tagen gefordert.
Innerhalb von 2 Tagen wurde die Androhung schriftlich zurückgenommen.

Gruß Krüml

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Offline AKW NEE

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Heute Sperrandrohung zum 15.9. erhalten
« Antwort #8 am: 10. September 2008, 10:17:31 »
@ bigfamily

Zitat
ich habe Musterbriefe vom BdE ans Gaswerk (Erdgas Schwaben) und an das Kartelamt geschickt.

siehe hier:

http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/site__1717/

Offline RuRo

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Heute Sperrandrohung zum 15.9. erhalten
« Antwort #9 am: 10. September 2008, 12:37:42 »
@bigfamily

Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung ist dem Kunden drei Werktage vorher anzukündigen (§ 19 Abs. 3 GasGVV).

Sei mal so dahingestellt in welchem Vertragsverhältnis Sie sich tatsächlich befinden.

Schutzschrift wurde bereits beantragt, gut, Zuständigkeit liegt beim Landgericht nach § 103 EnWG, also am besten an Amts- und Landgericht schicken.

Hausverbot erteilen, macht insbesondere dann Sinn, wenn die Absperrvorrichtung elektromagnetisch funktioniert. Dann muss der Versorger aufs Grundstück.

Verständigung der Kartellbehörde wurde schon genannt. Verbraucherzentrale mit ins Boot nehmen.

Ggf. die Sperrandrohung an die zuständige Staatsanwaltschaft übermitteln, mit der Bitte um Prüfung auf Erfüllung von strafrechtlich relevanten Tatbeständen.

@Krüml

Da haben Sie ja Glück gehabt  :tongue: In unserem Fall hat das Erdgas Schwaben überhaupt nicht interessiert. Ich werde auch die gutsherrenartige Presseverlautbarung dazu nicht vergessen: jetzt \"knöpfen\" wir uns die hartnäckigen Verweigerer vor - hat so einen Touch von Selbstherrlichkeit und -justiz.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

 

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