Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Billigkeitskontrolle von Netznutzungsentgelten (Strom)

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RR-E-ft:
@JGrave

Stellen Sie sich vor, Ihr Versorger- besser dessen Vertriebsgesellschaft (VG) - würde das Netz der eigenen Netzgesellschaft (NB) zur Durchleitung des an Sie gelieferten Stroms benutzen.


Dafür hat die VG an den NB die Netznutzungsentgelte zu zahlen wie jeder dritte Stromhändler. Diese Preise sind zumeist veröffentlicht.

Sie wären ein Standardlastprofilkunde ohne 1/4- h- Leistungsmessung.

I.

Die Entgelte setzen sich zusammen aus dem Preis für Messung/ Verrechnung, einem Grundpreis und einem Arbeitspreis für die Netznutzung. Hinzu tritt die Konzessionsabgabe und die KWK- Umlage.

Der Einfachheit halber rechnen Sie mit Nettobeträgen.
Umsatzsteuer ist nur ein durchlaufender Posten.


Dann sehen Sie, welche Kosten für verschiedene Abnahmeverhältnisse 2.500 kWh/ a, 4.000 kWh/ a, 6.000 kWh/ a für die Netznutzung insgesamt anfallen.

Die durchschnittlichen Kosten pro kWh für jeden einzelnen Abnahmefall können ermittelt werden.

II.


Weiter hat die VG Kosten für den eigenen Stromeinkauf.

Die Stromerzeugungs- / -bezugskosten dürften sich unter, allenfalls nahe 3,0 Ct/ kWh bewegen.

Hinzu treten die Stromsteuer (seit 01.01.2003 stabil 2,05 Ct/ kWh), und die EEG- Umlage.

Jetzt können Sie die Kosten, welche die VG wie jeder beliebige andere Stromhändler für Ihre Belieferung bei verschiedenen Abnahmemengen 2.500 kWh/a ,...., 6.000 kWh/ a,... aufzuwenden hat, errechnen und zwar zunächst als jeweilige Gesamtsumme und dann daraus den durchschnittlichen Preis pro kWh.


III.

Die Kosten unter II und III müssen insgesamt den Gesamtstrompreis (ohne Umsatzsteuer) erbringen, der in Rechnung gestellt wird.


Die Einnahmen Ihres Versorgers bei der zur Anwendung kommenden Preisstellung zu den Tarifen bei einer jährlichen Abnahmemenge von 2.500 kWh/ a,...., 6.0000 kWh/ a können Sier ermitteln.

Das sind die entsprechenden, sich ergebenden Rechnungsbeträge, welche für die VG die Erlöse darstellen, die über die Rechnungsstellung vom Kunden vereinnahmt werden.

Füer die einzelnen Abnahmefälle bilden Sie wieder jeweils den Durchschnittspreis pro kWh.

IV.

Wenn Sie von diesen Erlösen unter III. die Kosten unter I. und II. abziehen, müsste sich der Gewinn ergeben, pro Abnahmefall und der Durchschnittswert pro kWh je Abnahmefall.

Die einzige variable Größe, die Sie wohl nicht kennen können, ist der Strombezugspreis bzw. die Stromerzeugungskosten.


Diese variable Größe, die zu ermitteln wäre, würde im hier vereinfachten Modell sowohl die tatsächlichen Strombezugskosten als auch den Gewinn des Versorgers als Stromhändler enthalten müssen.

An dieser Stelle entsteht manchmal schon gar kein Gewinn.




Der Gewinn wird im Netz erwirtschaftet, weil die Netznutzungsentgelte natürlich für den Versorger selbst zum Teil gar keine realen Kosten sind.

Für dritte Stromhändler ermittelt der NB die Netznutzungsentgelte anhand des Kalkulationsleitfadens nach VV II plus.

Dabei handelt es sich in weiten Teilen um sog. kalkulatorische Kosten, denen keine realen Kosten gegenüberstehen, die in der Finanzbuchhaltung abgebildet werden.

Hierüber wird Gewinn generiert.

Zur Kalkulation der Netznutzungsentgelte lesen Sie ggf. die Missbrauchsverfügung des BKartA in sachen TEAG unter dem Thread \"E.on Thüringen\".

Zum Kostenbegriff ist auf das Lehrbuch von Wöhe \"Allgemeine BWL\" zu verweisen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

RR-E-ft:
Wie kommt es zu den hohen Netznutzungsentgelten?

http://www.presseportal.de/story.htx?nr=507748

http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/031208/04/frames.html

http://www.zeit.de/2003/18/E-Strom

http://www.zeit.de/2004/33/Energiemarkt_

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/31/0,1872,2251135,00.html

http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/050228/02/frames.html


Dass die Höhe der Netznutzungsentgelte direkten Einfluss auf die Höhe der Preise der Wettbewerber der Netzbetreiber haben, ergibt sich aus folgenden Meldungen:

http://www.verivox.de/news/ArticleDetails.asp?aid=4478


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

RR-E-ft:
VDEW-eMail-Service: \"SL: Strom-Linie\" vom 7. Juni 2005



VDEW-Jahresbericht 2004:

Endspurt für das Energiewirtschaftsgesetz

Stromwirtschaft braucht Klarheit für Investitionen / Bürokratischen Aufwand
und Berichtspflichten verringern

Berlin, 7. Juni 2005 - \"Die Elektrizitätswirtschaft steht vor
milliardenschweren Investitionen und braucht dafür klare Rahmenbedingungen.

Die Branche hofft auf die zügige Verabschiedung der Novelle des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vor der Sommerpause.\"

Das erklärte Werner Brinker, Präsident des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), bei der Vorlage des VDEW-Jahresberichtes 2004.

Die Stromwirtschaft bewerte es positiv, dass sich im Vermittlungsausschuss
ein Kompromiss abzeichne für die zweite Novelle des EnWG. \"Der Endspurt
sollte nicht gestoppt werden\", forderte Brinker. \"Die Unternehmen wollen
wissen, woran sie sind.\"

Investitionskraft erhalten

\"Die Stromwirtschaft konkurriert am Kapitalmarkt mit anderen Unternehmen um knappe Mittel\", betonte Brinker. Von zentraler Bedeutung sei der Erhalt des eingesetzten Kapitals nach dem bewährten Kalkulationsprinzip der Nettosubstanzerhaltung. \"Wenn jedoch künftig die Körperschaftsteuer nicht mehr als Kostenbestandteil berücksichtigt wird, schwächt das die Finanzkraft der Stromunternehmen\", kritisierte Brinker. Dieser Kompromiss gehe zu Lasten der Investitionsfähigkeit der Branche.

\"Der vorgesehene Systemwechsel auf \'Realkapitalerhaltung\' für neue Anlagen bedeutet außerdem eine komplette Umstellung der Buchführung in den Unternehmen\", erklärte Brinker. Die Kosten dieses zusätzlichen
bürokratischen Aufwandes würden kleine und mittlere Stromunternehmen
überproportional belasten.

Kostenintensiv werde auch die geplante generelle Vorabgenehmigung aller
Netzentgelte der rund 900 Stromnetzbetreiber. Brinker: \"Eine so große Zahl von einzelnen Genehmigungsverfahren treibt die Kosten sowohl bei den Unternehmen als auch bei der Behörde.\" Letztlich treffe das die
Verbraucher.

Die Zustimmung der Stromwirtschaft erntet dagegen der Vorschlag, die
geplante Anreizregulierung per Rechtsverordnung einzuführen. \"Damit kann für alle Beteiligten ein klarer Handlungsrahmen absteckt werden\",
erläuterte Brinker. \"Die Stromunternehmen werden diesen Prozess aktiv und konstruktiv begleiten.\"

Kunden wollen Klartext - keine kostentreibende Datenflut

Kritisch bewertet die Stromwirtschaft die in der EnWG-Novelle vorgesehene Berichtspflichten und die bürokratischen Auflagen zur Stromkennzeichnung. Brinker: \"Der Klartext auf der Stromrechnung sollte den EU-Vorgaben entsprechen und nicht zu einer Datenflut ausarten.\" Der VDEW habe dazu gemeinsam mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) praxisorientiert Vorschläge gemacht. \"Im Vordergrund müssen die Wünsche der Kunden stehen. Sie erwarten verständliche und übersichtliche Informationen\", betonte Brinker. Es sei ein Fortschritt, wenn die Vorgaben nun gestrafft und die Vorgaben der EU-Richtlinie angepasst würden.

\"Wenn das EnWG jetzt zügig verabschiedet wird, wären die Auflagen der
EU-Binnenmarktrichtlinie von 2003 auch formal erfüllt\", betonte Brinker.
Der europäische Gesetzgeber könne dann erst einmal eine Verschnaufpause einlegen und die Regelungen wirken lassen.


Am besten wäre schon, alles bliebe wie es ist und der europäische Gesetzgeber täte es dem alten Kaiser Rotbart gleich.

Anders sieht es nicht nur der Thüringer Wirtschaftsminister:

TEAG Thüringer Energie AG: Gewinnsteigerung um 136 % im Jahr
Zusätzliche Milliardengewinne für E.ON & Co. erwartet

Interessant auch folgende Meldung:

Quelle: http://www.strom-magazin.de (Professionals)


VERGLEICH
07.06.2005, 13:19 Uhr


VIK:  Zu hohe Stromnetzentgelte bei 155 Netzbetreibern

Bei insgesamt 155 Stromnetzen besteht laut Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) der Verdacht überhöhter Netzentgelte.
Daher sei das neue EnWG dringend notwendig, um die Netzbetreiber wirkungsvoll zu regulieren, so der VIK, der Preisunterschiede bis zu 150 Prozent ausgemacht hat.
...


Vgl. auch hier:


http://www.energate.de/news/newsondemand.php?action=show&id=79281


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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