Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Eingang Klageschrift  (Gelesen 6233 mal)

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Offline Rob

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Eingang Klageschrift
« am: 03. September 2008, 20:57:33 »
Hallo zusammen,

gestern ist nun die Klageschrift der Stadtwerke Schweinfurt eingegangen. Der BdE ist informiert und nächste Woche ist der Termin bei der Rechtsanwältin.
Die Stadtwerke werden durch Becker+Büttner+Held (BBH) aus Berlin vertreten. Allein für die Niederlassung sind 43 Angestellte/Mitarbeiter aufgeführt.

Im Grossen und Ganzen zielt die Klage auf das Urteil vom BGH vom 13.06.2007 (...vielbeachtete Entscheidung...endgültige Klärung...) ab. Dieses Urteil wird im Folgenden als ...ist insoweit nunmehr ständige Rechtsprechung... bezeichnet. (...vgl. auch das so genannte Strompreis-Urteil des BGH vom 28.03.07, AZ. VIII ZR 144/06...).
Es wird der Unbilligkeitseinwand nach §315 BGB (... -was gerichtsbekannt sein dürfte...) als \"Modenorm\" abgetan.
Für die gestiegenen Aufwendungen wird als Beweis die persönliche Aussage eines Mitarbeiters der Stadtwerke angeführt, diese liegt jedoch nicht schriftlich vor, sondern er muss über die Stadtwerke geladen werden.

Zu guter Letzt wird ein Gutachten der Wikom Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beigelegt. Es sind nunmehr immerhin 5 Seiten anstatt der bekannten 5 Zeilen.
Einzig genannte Zahlen sind die für den Mehraufwand für Gasbezug und die für den Mehrerlös Gasabgabe. Rund 260 000.- würden somit von den Stadtwerken selbst getragen. Es werden auch die Unterlagen genannt, welche zur \"Prüfung\" vorlagen, diese sind natürlich nicht begelegt.

Ich halte Euch auf dem Laufenden,
Schöne Tag noch,
Rob

Offline RR-E-ft

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Eingang Klageschrift
« Antwort #1 am: 03. September 2008, 21:08:46 »
@Rob

§ 315 BGB ist so eine Modenorm, dass die Kollegen von BBH daraus gleich einen Kassenschlager gemacht haben. (2. Auflage soll in Vorbereitung sein).

Alles in Ruhe abwarten und hier nichts rumposaunen. Wenn man das gelieferte Zahlenwerk sowieso als unrichtig bestreitet, macht es auch keinen Sinn, solche Zahlen hier einzustellen.

Offline Black

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Eingang Klageschrift
« Antwort #2 am: 03. September 2008, 23:37:23 »
Ich sagte es ja, die Klagen nehmen zu.

Aber eigentlich müßten Sie  ja über den Eingang der Klage sehr erfreut sein:

Zitat
Original von RR-E-ft
Der betroffene Kunde wird sich immer darauf einstellen, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Auf eine solche legt er es ja an. Er provoziert sie. Es kommt ihm auf eine gerichtliche Klärung an.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Rob

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Eingang Klageschrift
« Antwort #3 am: 04. September 2008, 10:27:41 »
Hallo,
die Mitteilung, dass ich nun eine Klageschrift erhalten habe und die kurze inhaltlich (unvollständige) Zusammenfassung soll denjenigen helfen, die vielleicht auch irgendwann so einen Brief bekommen und vorher eine ungefähre Vorstellung bekommen wollen, was da nun drinstehen kann.
Nur dazu habe ich den Thread geschrieben.

@Black

Zitat
Original von Black
Ich sagte es ja, die Klagen nehmen zu.

Und, sollen wir Sie nun ob Ihrer hellseherischen Fähigkeiten loben?
Die Zahl der Zivilklagen nimmt in Deutschland seit Jahren zu, das ist nichts Neues. Auch dass Versorger klagen ist nichts Neues. Vielleicht sind sie mutiger geworden, vielleicht spielt ihnen die aktuelle Rechtsprechung zu, vielleicht liegts auch nur daran, dass die Zahl der Widersprüchler steigt und somit die absolute Zahl der Versorgerklagen, aber relativ kann es schon wieder anders aussehen.
Zitat
Original von Black
Die beispielhaften Ausführungen zur Mathematik stammen natürlich von Wikipedia.

Dort kann man auch Wissen über Statistik erwerben.

Zitat
Original von Black
Aber eigentlich müßten Sie  ja über den Eingang der Klage sehr erfreut sein:

Zitat
Original von RR-E-ft
Der betroffene Kunde wird sich immer darauf einstellen, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Auf eine solche legt er es ja an. Er provoziert sie. Es kommt ihm auf eine gerichtliche Klärung an.

Herr Fricke weist oft genug zu Recht die Leser dieses Forum darauf hin, das man verklagt werden kann. Und das ist auch richtig so, da einigen Lesern dies zu Anfang nicht klar ist, bzw. viele sich nicht ausreichend mit der Thematik beschäftigen.

Auch könnte man meinen, wenn man teils Ihre Beiträge liest, Sie sind dem Glauben verfallen, wir alle hier sind Jünger und laufen dem Herrn F. aus J. hinterher, ohne eigenen Willen und Meinung.
Ich kann Sie beruhigen, so ists gewiß nicht.
Auch Ihre Beiträge enthalten teils interressante Ansätze, die zum Nachdenken anregen, aber deswegen mache ich wie auch viele andere hier, mir dazu meine eigene Meinung.


Schönen Tag noch,
Rob, der Ruhige

Offline Black

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Eingang Klageschrift
« Antwort #4 am: 04. September 2008, 12:18:20 »
Zitat
Original von Rob
Und, sollen wir Sie nun ob Ihrer hellseherischen Fähigkeiten loben?

Der Hinweis bezieht sich darauf, dass bislang ein Teil der Kunden dachte die Problematik mit ein paar kopierten Musterbriefchen aus der Welt schaffen zu können ohne sich des rechtlichen Hintergrunds bewußt zu sein. Diese Aussage ist daher generell zu verstehen und nicht auf Ihren - mir unbekannten Einzelfall.

Zitat
Original von RobDort kann man auch Wissen über Statistik erwerben.
Genau, ich bin immer wider begeistert von Wikipedia.


Zitat
Original von RobAuch könnte man meinen, wenn man teils Ihre Beiträge liest, Sie sind dem Glauben verfallen, wir alle hier sind Jünger und laufen dem Herrn F. aus J. hinterher, ohne eigenen Willen und Meinung.
Ich kann Sie beruhigen, so ists gewiß nicht.

Ich kann sie beruhigen, auch wenn ich dem Herrn F. eine gewisse Eitelkeit nicht absprechen kann glaube ich nicht, dass er hier Jünger versammelt. Das er sich auf diese Weise im engen juristischen Markt positioniert ist nur verständlich. Schade ist es nur wenn Verbraucher ohne juristischen Hintergrund hier immer nur eine Meinung in dieser nicht ganz unkomplizierten Materie zu hören bekommen, die andere Ansichten entweder gar nicht erwähnt oder als unbedeutende Einzelfälle (bei Entscheidungen der Amts- und Landgerichte) bzw. nicht gefestigte oder überholte Rechtsprechung (beim BGH) abtut.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

 

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