Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Probleme bei Anbieterwechsel  (Gelesen 8128 mal)

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Offline tomxl

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Probleme bei Anbieterwechsel
« am: 27. August 2008, 14:08:23 »
Hallo Fangemeinde,

ich habe fristgerecht meinen Stromanbieter zum 30.6.08 gekündigt und dafür auch eine Kündigungsbestätigung erhalten.
So weit so gut.
Da ich wieder von meinem Regionalversorger versorgt werden möchte, habe ich auch keine weiteren Schritte unternommen, um wieder von diesem versorgt zu werden.
So gegen anfang August wurde mir die Sache langsam unheimlich. Ich hatte nämlich noch immer keine Unterlagen von meinem Grundversorger erhalten und rief dashalb bei Ihm an.
Ich erläuterte denen meine Situation, worauf mir mitgeteilt wurde, dass ich noch gar nicht bei meinem alten Versorger gekündigt habe. Es gäbe da wohl so eine Datenbank in der die Kunden vermerkt sind, wenn sie wieder zum Grundversorger wechseln wollen, und ich stünde nicht in dieser Datenbank, also kann ich auch nicht wechseln.
Komisch ist nur, dass ich eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung vom Altversorger erhalten habe, also muss ich mir doch auch einen neuen Versorger suchen können!?
Inzwischen habe ich natürlich auch Kontakt zu dem Altversorger, dem neuen Versorger und der Bundesnetzagentur aufgenommen. leider hat mich das nur noch mehr frustriert, weil mir anscheinend keiner helfen kann. Der Altversorger meint nur immer, er hätte mich ja freigegeben aber der Grundversorger nimmt mich nicht wieder als Kunde zurück???? Was ich persönlich nicht so recht glauben kann. Der neu Anbieter sag er könne mich nicht versorgen, weil ich ja noch einen Vertrag mit einem anderen Versorger habe (hab ich aber nicht mehr, wurde mir ja auch mit dem Antwortschreiben auf meine Kündigung bestätigt, was aber den neuen Anbieter nicht interessiert?) und
die Bundesnetzagentur meinte nur, sie seien für soche Angelegenheiten nicht zuständig.

Was soll ich nur tun, bin ich denn in dieser Angelegenheit nur von Sturköpfen und Ignoranten umgeben?

MfG, Thomas

Offline tomxl

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Probleme bei Anbieterwechsel
« Antwort #1 am: 28. August 2008, 06:35:03 »
Hallo, ist denn hier niemand der mir antworten möchte?

MfG, Thomas

Offline ktown

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Probleme bei Anbieterwechsel
« Antwort #2 am: 28. August 2008, 09:30:53 »
Also wenn sie ihren Versorger kündigen und kein neuer Versorger ihren Anschluß übernimmt, dann fallen sie automatisch in die Grundversorgung  zurück. Von daher kann ihr örtlicher Versorger sie nicht ablehnen (außer er wäre nicht für die Grundversorgung zuständig, was unwahrscheinlich ist).
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline RuRo

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Probleme bei Anbieterwechsel
« Antwort #3 am: 28. August 2008, 20:40:40 »
@tomxl

Ich versuch\' es mal:

Die Krux liegt vielleicht darin, dass Sie direkt beim bisherigen Versorger gekündigt haben ohne einen neuen Versorger zu haben. Im Regelfall übernimmt ja der neue Versorger den Kündigungsvorgang mit Ihrer Einwilligung.

Natürlich werden Sie nicht ohne Strom dastehen, da hilft dann die StromGVV. Der festgelegte Grundversorger übernimmt Sie in die Ersatzversorgung bis ein neuer Vertrag, ob Grundversorgungsvertrag oder Sondervertrag, zustande gekommen ist oder Sie doch noch einen anderen Anbieter finden.

Dran bleiben, Kopf hoch und durch, das wird schon  =)

Mist, Link vergessen:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=434&&org_search_str=Anbieterwechsel&search_or_and=1&search_choice=1#cont_id_6377
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline ktown

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Probleme bei Anbieterwechsel
« Antwort #4 am: 29. August 2008, 07:46:23 »
Kurze Anmerkung am Rande. Bei der Servicenummer von Verivox bekommste erzählt, dass Kündigungen aufgrund eines Sonderkündigungsrechtes ( z.B. bei Preiserhöhungen) nur von einem persönlich durchgeführt werden dürften und nicht an den neuen Versorger abgetreten werden dürfen.

Man sollte, wenn man schon ein Call-Center für die Hotlinie beauftragt, dieses auch rechtlich einweisen... ;)
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline tomxl

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Probleme bei Anbieterwechsel
« Antwort #5 am: 29. August 2008, 12:38:54 »
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ihr hab schon recht, wenn Ihr schreibt, dass ich den Vertrag selber gekündigt habe.
Das musste ich auch machen, da ich sonst die Kündigungsfrist nicht mehr hätte einhalten können. Dieser Hinweis kam übrigens von meinem neuen Versorger.
Das alles war deshalb so knapp, weil mir der alte Anbieter die Preiserhöhung erst kurz vor ablauf der Kündigungsfrist hat zu kommen lassen.
Was ich nur sehr merkwürdig finde ist:
Der alte anbieter darf mich niocht mehr versorgen, da ich Ihm gekündigt habe.
Der neue Versorger will mit mir keinen Vertrag machen.
Aber wer bekommt denn dann das Geld für meine Verbrauchten Einheiten.
Und welcher Tarif gilt, ich habe ja immerhin einen Auftrag für meinem Grundversorger erteilt?
Da beist sich die Katze doch in den Schwanz!?

Aber ich glaube sowas gibt es nur in Deutschland.
Da wird \"Reguliert\" und \"Liberalisiert\" aber die Kunden schauen mal wieder in die Röhre :-(

Offline ktown

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Probleme bei Anbieterwechsel
« Antwort #6 am: 29. August 2008, 12:51:45 »
Der alte Anbieter kann ihnen eigentlich nicht zu kurzfirstig die Preiserhöhung zukommen lassen, da es hier gesetzliche Regelungen gibt, die er einhalten muß.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline tomxl

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Probleme bei Anbieterwechsel
« Antwort #7 am: 29. August 2008, 15:02:39 »
... ganze 14 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist. Und das ganze noch in der Urlaubszeit. Soll heißen, ich habe das Schreiben bereits mehrere Tage im Brifkasten gehabt:-(

Offline tomxl

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Probleme bei Anbieterwechsel
« Antwort #8 am: 16. Oktober 2008, 11:18:36 »
...und auf zur zweiten runde.

mitlerweile habe ich auch post von meinem alten anbieter bekommen und da heist es doch aufeinmal, dass ich die zählerstände zum 30.9.08 mitteilen soll.
das bedeutet im umkehrschlußß, dass ich von 1.7. - 30.9.08 die verbrauchten KW an den alten anbieter zahlen soll, obwohl ich gar keinen vertrag mehr mit ihm habe. man erinnere sich, diesen habe ich ja fristgerecht gekündigt und dafür auch eine kündigungsbestätigung vom versorger erhalten.

meine frage: muss ich auf diese aufforderung, die zählerstände zu melden, überhaupt reagieren und wenn ja wie? und gleich noch weitergedacht, muss ich ggf. den verbrauchten strom von 1.7. - 30.9.08 bei meinem alten versorger bezahlen, obwohl (ich betone es so gerne) ich KEINEN vertrag mehr zu diesem zeitpunkt mit ihm hatte?

Danke

MfG, tomx

Offline userD0009

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Probleme bei Anbieterwechsel
« Antwort #9 am: 16. Oktober 2008, 16:10:04 »
@tomxl

Ohne den gesamten Thread gelesen zu haben, ein Hinweis auf die sog. Ersatzversorgung, § 38 EnWG.

Wobei, wenn ich den ersten Beitrag richtig verstehe, dann waren hatten Sie bei einem alternativen Anbieter, d.h. nicht bei dem örtlichen Grundversorger, einen Vertrag abgeschlossen und haben diesen gekündigt, um zurück zum örtlichen Grundversorger zu kommen.

Wenn der Sondervertrag gekündigt wurde, und die Kündigung rechtmäßig ist, dann sollte das Zahlungsverlangen des bisherigen Versorgers, mit dem ein Sondervertrag bestand, hinfällig sein.

Grüße
belkin

Offline tomxl

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Probleme bei Anbieterwechsel
« Antwort #10 am: 17. Oktober 2008, 12:15:24 »
Also wenn ich das jetzt richtig verstehe ist es so, das die forderungen von meinem alten lieferanten (ist nicht der grundversorger), dem ich zum 30.6.08 gekündigt habe, nicht rechtens sind?
wie soll ich mich jetzt verhalten?
soll ich die zählerstände trozdem meinem alten lieferanten melden, obwohl die zeit für die er die zählerstände haben will, außerhalb der vertragszeit liegen.

Danke

Offline userD0009

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Probleme bei Anbieterwechsel
« Antwort #11 am: 17. Oktober 2008, 15:34:17 »
@tomxl

Die Forderung ist dann rechtens, wenn sie auf einer Grundlage(vertraglich oder gesetzlich) beruht. Im Umkehrschluss ist die Forderung des \"alten Lieferanten\" nicht rechtens, wenn es dafür keine Grundlage gibt(z.B. wenn der bisher bestehende Vertrag wirksam gekündigt wurde und zu dem fraglichen Zeitpunkt kein Vertragsverhältnis mehr mit dem \"alten Lieferanten\" bestand)
Ob der Vertrag wirksam gekündigt wurde, müssten Sie den Umständen in Ihrem Einzelfall entsprechend selber abschätzen, oder evtl. von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

Damit eine Pflicht zur Übermittlung der Zählerstände besteht, bedarf es wiederum einer Grundlage. Diese könnte z.B. in einem Vertrag begründet liegen. Sollte allerdings kein Vertrag mehr bestehen, dann fehlt auch eine solche vertragliche Grundlage.

Gesetzl. Verpflichtungen zum Ablesen der Zählerstände finden sich z.B. in § 11 Abs. 2 StromGVV und GasGVV. Wobei diese Verordnungen nur für Kunden in der Grundversorgung gelten und laut Ihrer Aussage, es sich gerade nicht um ein Grundversorgungsverhältnis handelte.

M.E. besteht daher auch keine Pflicht zum Ablesen der Zählerstände.

Haben Sie denn für den besagten Zeitraum schon Zahlungen (evtl. Abschlagszahlungen) an einen anderen/neuen Stromlieferanten gezahlt?

Grüße
belkin

Offline tomxl

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« Antwort #12 am: 20. Oktober 2008, 14:58:13 »
Ein klares nein, was die geleisteten Zahlungen angeht.
Wir haben nichts im voraus bezahlt und auch keinen weiteren Kontakt zum alten Lieferanten aufgenommen.
Ich werde auch nicht von selber in Aktion treten. Erst einmal abwarten.
Denn so wie sich die Sache jetzt darstellt habe ich keine weiteren Verpflichtungen gegenüber meinem alten Lieferanten.

Was ich nur sehr interessant finde ist, dass sich die VBZ mit dem Thema beschäftigt hat und zu einem ganz anderen Ergebnis gekommen ist.
Ihrer Meineung nach müsste ich schon die Zählerstände melden und auch eine Zahlung leisten.
Und dieser Rat kam nicht mal eben so aus der Hüfte sondern wurde über mehrere Tage recherchiert und mir dann telefonisch mitgeteilt.
Da stellt sich mir die Frage in wessen Auftrag die beraten.
Sowas kann man doch nicht auf die Menschheit los lassen.
Da war ich schon ein bißchen enttäuscht.

Offline tomxl

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Probleme bei Anbieterwechsel
« Antwort #13 am: 13. Juli 2009, 13:35:31 »
... ein Jahr später.

Ich habe jetzt (1 jahr später) wieder eine Brief von Fl*xstrom erhalten.
In diesem wird mir wiederholt diese Abschlussrechnung prässentiert gekoppelt mit einer Aufforderung zur Zahlung des ausstehenden Betrages.

Ich habe wieder einmal einen Brief verfasst, in dem ich noch einmal auf die fehlende rechtliche Grundlage für diese Forderung hinwies und unmissverständlich mitteilte, dass ich nichts bezahlen werde.
Vorsichtshalber habe ich noch auf den Paragrphen 38 des ENWG hingewiesen und  eine Kopie des Kündigungsbestätigungsschreiben, welches mir Fl*xstrom vor einem Jahr per Brief zukommen lies, beigelegt.

Ich bin schon mal gespannt was jetzt noch kommt.

Wir können ja Wetten abschließen. Ich tippe mal auf ein Inkassobrief!? :-(

Mich würde noch interessieren ob es nur mir alleine so geht oder ob es noch andere \"Opfer\" von Fl*xstrom und co. gibt?

Mit sehr freundlichen Grüßen Tomxl

 

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