Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Abrechnung Strompreise

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RR-E-ft:
@Hennessy

Kann es ein "Eldorado für neue Vorwürfe" geben?

Hierzu ist anzumerken, dass m. E. an der Vertrauenswürdigkeit der Energieversorger Zweifel bestehen.


In Ostdeutschland ist der Strom besonders teuer.

http://www.mdr.de/umschau/1657527.html

Die ostdeutschen Regionalversorger werden unabhängig von der eigenen Konzernzugehörigkeit (RWE, E.ON) überwiegend von Vattenfall Europe Sales (VES) mit Braunkohlen- und Atomstrom versorgt, den Vattenfall Europe in eigenen Kraftwerken (Vattenfall Power/ Generation) aus eigener Braunkohle (Vattenfall Mining - vormals Laubag) produziert.

http://www.vattenfall.de/www/vattenfall/vattenfall_de/Unternehmen/Konzern/VattenfallxEurope/index.jsp

http://www.vattenfall.de/www/vattenfall/vattenfall_de/Kunden/Weiterverteiler/index.jsp


Zudem ist Vattenfall Europe Transmission (VET) vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).

Die Regionalversorger versorgen ihrerseits wieder die ostdeutschen Stadtwerke, an denen sie oftmals beteiligt sind:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=842

Vattenfall Europe versuchte im Sommer letzten Jahres, die Netznutzungsentgelte und die Strompreise dramatisch zu verteuern. Jedenfalls gab es entsprechende Ankündigungen.

Bei den NNE war eine Erhöhung von 28 % in der Diskussion.
Die reinen Strompreise sollten ebenfalls um 20 % steigen.

http://www.netzeitung.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik/295593.html
http://www.netzeitung.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik/295523.html
http://www.netzeitung.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik/295388.html

Mit diesen "Nachrichten" begründeten die Regionalversorger im September 2004 ihre Anträge auf Tariferhöhungen bei den Wirtschaftsministerien.

Ihnen gleich taten es die von ihnen versorgten Stadtwerke.

Die Preisaufsichtsbehörden mussten den "Kostenblock" Stromeinkauf und Netznutzung hinnehmen. Eine eigene Prüfkompetenz haben sie nicht.

Jedoch hatte sich das Bundeskartellamt zwischenzeitlich eingeschaltet.

Tatsächlich hatte VET die Netznutzungsentgelte dann nicht so drastisch erhöht, wie zunächst angekündigt und auch die Strompreiserhöhung fiel moderater aus. Der Druck des Bundeskartellamtes hatte wohl eine Mäßigung bewirkt.

Dies ergibt sich aus dem enet´- Newsletter 24 vom Januar 2005, dort auf Seite 3 oben

http://www.netznutzungsentgelte.de/german/newsletter/archiv.htm

Vattenfall hat demnach die Strompreise nur um bis zu 6 % erhöht.

Aber auch für diese Erhöhung fehlt jede sachliche Begründung:

Die Kosten der überwiegend verstromten Braunkohle blieben gegenüber 2000 stabil, so jedenfalls der Geschäftsbericht der E.ON Ruhrgas AG 2004, S. 45:

http://www.eon-ruhrgas.com/dateien/downloadarea/pdf/ERG_AG_GB04_de.pdf

Die Brennstoffkosten wirken sich auch nur wenig auf die Stromerzeugungskosten aus, vgl. Seite 60  ff.:

http://www.bvt.umweltbundesamt.de/archiv/feuerungsanlagen-d.pdf

Da waren die Strompreiserhöhungen zum 01.01.2005 von den Wirtschaftsministerien allerdings wohl  längst genehmigt, auf der Grundlage der Prognose drastisch steigender Strombezugskosten/ NNE.

Allein Thüringen hatte weiteren Preiserhöhungen bei den Allgemeinen Tarifen wirksam einen Riegel vorgeschoben:

Nachdem für die Zeit vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2005 in einem gerichtlichen Vergleich eine durchschnittliche Preiserhöhung von 0,85 Ct/ kWh genehmigt worden war, waren  weitere Preiserhöhungen bis zum 31.12.2005  ausgeschlossen.

Weil eine Erhöhung der Allgemeinen Tarife ausschied, hat man hier in Thüringen die Sondertarife ordentlich verteuert:

http://www.verivox.de/news/ArticleDetails.asp?aid=8615

Bei diesen Sondertarifen hatte man jedoch auch schon in den Vorjahren teilweise die Grundgebühr um stolze 130 % erhöht.


Alle Regionalversorger und Stadtwerke in Ostdeutschland verfügen wohl über die entsprechenden Marktinformationen zur Preisentwicklung ihrer jeweiligen Vorlieferanten. Insbesondere die Stromerzeugungskosten für Braunkohlenstrom können wohl eingeschätzt werden.

Das E.on- Unternehmen TEAG hatte noch in dem Verfahren wegen der Höhe der Netznutzungsentgelte im Jahre 2002 gegenüber dem Bundeskartellamt angegeben, die Strombezugskosten lägen bei ca. 2,48 Ct/ kWh. Das ergibt sich aus dem entsprechenden Beschluss des Bundeskartellamtes vom 14.02.2003 (B 11 - 40 100 - T - 45/01) auf Seite 31 f.

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell03/B11_45_01.pdf

Die dort genannnten Preise für die Strombeschaffung bei Vattenfall  decken sich mit den Angaben in der o. g. Untersuchung, welche auf den Seiten des Umweltbundesamtes veröffentlicht ist.

http://www.bvt.umweltbundesamt.de/archiv/feuerungsanlagen-d.pdf


Demnach kann wohl ersehen werden, dass die Preiserhöhung der VES um bis zu 6 % allenfalls zu einer Verteuerung des Strombezugs der Regionalversorger um ca. 0,14 Ct/ kWh netto  führen konnte.

Auch die Erhöhung der Netznutzungsentgelte ist übersichtlich.  

Jedoch hat ersichtlich wohl kein einziges Unternehmen gegen die weiterzuwälzenden erhöhten Netznutzungsentgelte oder die erhöhten Strombezugspreise von Vattenfall Europe bzw. des eigenen Vorlieferanten/ vorgelagerten Netzbetreibers die Unbilligkeit eingewandt, obschon diese wohl offenkundig ist.

Es hat sich wohl auch kein Unternehmen bei der Preisaufsichtsbehörde wegen des weit geringer ausgefallenen Kostenanstiegs gemeldet.

Die tatsächlichen Preiserhöhungen der Vattenfall Europe blieben hinter den Ankündigungen vom Sommer letzten Jahres immerhin weit zurück.

Tatsächlich stiegen trotzdem immer noch allerorten die Gewinne nach den Strompreiserhöhungen, insbesondere bei Vattenfall Europe:

http://www.verivox.de/news/ArticleDetails.asp?aid=9757
http://www.verivox.de/news/ArticleDetails.asp?aid=9835

Das Unternehmen hatte selbst schon einmal in Zeitungsanzeigen damit geworben, deren Kunden bräuchten sich um die eigenen Margen keine Gedanken machen. Vattenfall kümmere sich darum. Und das ist dann wohl auch gelungen.

Alle haben wohl - bisher - gewonnen, zu Lasten der Stromkunden.

Die zu den anderen Konzernen gehörenden "ostdeutschen" EVU (E.ON: TEAG, EDIS, AVACON...) haben wohl nicht protestiert.

Immerhin blieb so Raum für "marktübliche" Preiserhöhungen der anderen Konzerne.

Sollte man demnach als Verbraucher darauf vertrauen können, die EVU unternehmen alle Anstrengungen, um die Energieversorgung so billig wie überhaupt möglich zu bewerkstelligen?



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Pelikan:
moin,

nach Hennessy sollen die Aufwendungen wegen EEG und KWK nur  \"zwischen Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber und nicht auf den Zahlungsverkehr zwischen Versorger und Endkunde\" auswirken.

Warum geben denn EVUs Preise so an \"Alle Angaben in Euro und Eurocent incl. MwSt. und der Strom-/Ökosteuer sowie der Abgaben für EEG und KWK\".

Weiterhin
Wenn die Abgabe aber ein Abschlag ist, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt der genaue Betrag ermittelt werden. Dann ist aber auch jede Rechnung vor diesem Zeitpunkt nur vorläufig.

Mal sehen was mein EV dazu antwortet.

Der Pelikan

Cremer:
Hallo,

Habe damit schon wieder ein neues Thema an/gegen meine Versorger eröffnet.

Ich habe bereits gestern ein entsprechendes Schreiben an meinen Versorger geschickt mit der Anfrage und Aufforderung, mit die tatsächlichen Beträge für die Zeiträume 2000 bis 2003 zu nennen. Bin auf die Antwort gespannt. Ich vermute, er wird mir antworten, dass die in den Jahresrechnungen genannten Beträge die tatsächlichen spitzabgerechneten sind.

Cremer:
Hallo,

ich hatte die Stadtwerke Kreuznach bezgl. der Spitzabrechnung der EEG-und KWKG-Zuschlages angeschrieben


Antwort wie folgt:
Vorab der Hinweis auf die von Ihnen angesprochene Endabrechnung gegenüber dem Verbraucher. Weder das EEG noch das KWKModG sehen eine individuelle Spitzabrechnung gegenüber dem einzelnen Verbraucher vor. Eine jahresübergreifende Ausgleichsberechnung findet im ersten Schritt nur zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber und dem jeweiligen Versorger statt.
In einem zweiten Schritt berücksichtigen wir selbstverständlich die bereits abgerechneten Mehr- bzw. Mindereinnahmen aus EEG bei der Vor- bzw. Nachkalkulation unseres EEG-Zuschlagsatzes.

Sowohl der EEG als auch der KWK-Zuschlagsatz sind bestandteil des Preisantrages, der, im Hinblick auf die Tarifpreisgenehmigung, vom zuständigen Wirtschaftsministerium des Landes zu prüfen und zu genehmigen ist. in diesem Zusammenhang führen wir, in EEG-konformer Weise, jährlich die notwendigen kalkulationen durch, deren Ergebnis im Preisantrag entsprechend berücksichtigt wird.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Erläuterungen die gesetzlichen Rahmenbedingugnen sowie unserer individuelle Vprgehensweise verständlich gemacht zu haben.

Soweit die Antwort der Stadtwerke.

Was ist hiervon zu halten?

Ich werde beim Wirtschaftsministerium anfragen, ob die Stadtwerke die \"Spitzabrechnung\" des EEG bei dem Preisantrag beantragt/offengelegt haben

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