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Autor Thema: Gasag kündigt Sonderverträge  (Gelesen 2611 mal)

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Gasag kündigt Sonderverträge
« am: 22. August 2008, 15:33:53 »
Gasag kündigt Sonderverträge


Zitat
Um die 1000 Euro jährlich zahlte eine Familie im Sondertarif \"Aktiv\" (bei einem Verbrauch von 20 000 kWh). Doch den gab es nur bis 2006, dann wurden alle Kunden automatisch in einen teureren Tarif umgestellt. Womit die Gasag nicht gerechnet hatte: Viele Berliner haben sich dagegen gewehrt. Sie sahen nicht ein, weshalb sie plötzlich mehr bezahlen sollten. Die Verbraucherzentrale riet zum Widerspruch, was die meisten auch taten.

Doch die Gasag fackelte nicht lange und schickte im Juli prompt Kündigungen raus.

\"Die Gasag kann nur den Sondertarif kündigen\", sagt Bernd Ruschinzik, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. Den Gashahn zudrehen darf sie nicht, das hat der Gesetzgeber verboten. Aber das darf sie: Die Querulanten kamen automatisch in den teureren Komfort-Tarif. Statt 1000 Euro werden 1364 Euro fällig, ab 1. September noch mehr. Dazu kommt eine saftige Nachzahlung.


Gasag kann gem. § 20 Abs. 1 Satz 3 GVV Grundversorgungsverträge nicht kündigen. Also kündigt das Unternehmen Sonderabkommen. In solchen besthet indes nach der Rechtsprechung des BGH vo, 29.04.2008 (KZR 2/07) im Falle unwirksamer Klauseln (wie vom Landgericht Berlin bereits festgestellt) kein Recht zur einseitigen Entgelterhöhung, ohne dass es auf eine Angemessenheitskontrolle ankommt.

Dies sollte auch in dem beim Kammergericht noch anhängigen Berufungsverfahren Berücksichtigung finden.

 

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