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Autor Thema: Vorgehensweise bei Rechtsschutz  (Gelesen 5083 mal)

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Offline moemeister

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Vorgehensweise bei Rechtsschutz
« am: 19. August 2008, 10:12:12 »
Hallo Zusammen,

ich benötige mal einen kleinen Leitfaden bezüglich Rechststreitigkeiten und hoffe Ihr könnt mir helfen.


Zur Sache:
Ich habe gegen die Gaspreise der Stadwerke Witten vermehrt Widerspruch eingelegt und zahle \"nur\" noch den von mir aktzeptierten Preis vom 31.12.2005. Daher habe ich mit Erhalt der Jahresabrechnung 2006 Widerspruch eingelegt und die Abschläge gekürzt.
Aufgrund des generell warmen Jahres 2007 und Energeispareffekten habe ich trotz Kürzung 2007 wieder überzahlt.
Daher wieder die Abschläge 2008 weiter gekürzt. Seit dem erhalte ich montliche Zahlungsaufforderungen (bisher 5 Stück)

2008 werde ich wohl zum 1. Mal nicht überzahlen und eine Nachforderung der Stadtwerke Witten erhalten. Auf Basis meines akzeptierten Preises vom 31.12.2005 werde ich einen Teil erstatten.

Da meine lieben Stadwerke Witten heute eine \"Gaspreisanpassung\" von 1,96ct/kwh (+33,5%) zum 01.10.2008 angekündigt haben, wird sich wohl ein kleines Sümmchen ansammeln. Weiterhin erwarten wir Nachwuchs, was sich zusätzlich in einem steigenden Energiebedarf auswirken wird.

Ich erwarte, dass es zu einem Mahnbescheid mit Androhung Versorgungssperre kommen wird. Ich bin bereit bis vors Gericht zu ziehen.
Ich bin Mitglied im Bund der Energieverbraucher, jedoch ohne Prozesskostenfondbeteiligung, da ich eine Rechtschutzvericherung habe.

Nun die Fragen:
1.
Wie läuft das mit der Rechtsschutz (Allianz) und Anwalt? Wäre mein 1. Mal das ich die Rechtsschutz in Anspruch nehme, daher ist das eher eine allgemeine Frage wie man Vorgehen sollte, speziell bei Energiefragen.
2.
Muss ich vorher die Rechtsschutz in Kenntnis setzen, wenn ich mir einen Anwalt nehme und erstattet diese überhaupt im Fall einer Niederlage.
3.
Kennt jemand einen guten Anwalt in Energiefragen im Raum Witten-Dortmund-Bochum-Essen-Hagen?
4.
Wie teuer würde denn so ein Spaß, wenn ich verlieren würde?
5.
Welche Unterstützung/Hilfe bekomme ich als Mitgleid im BdEV?



Für Eure Hilfe danke ich im Vorraus

Gruß
MoeMeister

Offline nomos

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Vorgehensweise bei Rechtsschutz
« Antwort #1 am: 19. August 2008, 16:20:48 »
@moemeister, zuerst einen Blick in die Police werfen. Was für eine Rechtsschutzversicherung liegt vor. Gibt es eine Selbstbeteiligung etc..

Auskünfte dazu holt man am Besten bei der Versicherungsgesellschaft direkt ein.

Deckungszusage bei der Versicherung einholen, am Besten überlässt man das dem Anwalt.


Unterstützung/Hilfe im BdEV:

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Anwaltsverzeichnis

Energie-Schutzbrief

Prozesskostenfonds

Offline moemeister

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Vorgehensweise bei Rechtsschutz
« Antwort #2 am: 19. August 2008, 19:00:23 »
Sehr hilfreiche Tipps von Ihnen.

Habe eine Wohnungs- Privat, Berufs- und Vehrkehrsrechtschutz mit 150Euro SB bei der Allianz. Da die viel zu teuer ist soll die eigentlich bis Ende März 2009 gekündigt werden.

Werde ich aber wahrscheinlich nicht tun. Nicht, dass ich im Falle des Falles genau dann ohne RS dastehe, weil Allianz und der neue Versicherer sagen: \"nicht zuständig!\"

Unter welche RS fällt eigentlich diese Energiegeschichte?

Gruß
MoeMeister

Offline RR-E-ft

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Vorgehensweise bei Rechtsschutz
« Antwort #3 am: 19. August 2008, 19:15:06 »
@moemeister

Bei den genannten Abnahmemengen dürfte es sich um eine gewerbliche Abnahme handeln. Es kommt auf Vertragsrechtsschutz im gewerblichen Bereich an. Ein solcher ist selten gegeben. Versicherer fragen, ob das Risiko überhaupt abgedeckt ist.

Offline nomos

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Vorgehensweise bei Rechtsschutz
« Antwort #4 am: 19. August 2008, 19:36:54 »
Zitat
Original von moemeister
Unter welche RS fällt eigentlich diese Energiegeschichte?
    Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ist erforderlich, ist im Privat-Rechtsschutz für Nichtselbständige in aller Regel enthalten.

    Einfach mal anrufen und die Einzelheiten mit der Versicherung klären. Nur die Versicherung kann verbindliche Auskünfte erteilen.

    Bei 150 EUR Selbstbeteiligung ist dann das Kostenrisiko auf diese Summe beschränkt, wenn man verliert. Es gibt bei der Allianz-Rechtsschutz aber auch eine kostenlose 24-Stunden-Anwaltsberatung, die man vorab mal in Anspruch nehmen kann.
    Versicherung fragen!  Kündigen würde ich die Rechtsschutzversicherung jetzt nicht.

Offline DieAdmin

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Vorgehensweise bei Rechtsschutz
« Antwort #5 am: 19. August 2008, 19:46:57 »
@all,

ich hab den Thread mal in die \"Grundsatzfragen\" geschoben, denn die Frage nach der Absicherung im Falle des Falles halte ich schon für grundsätzlich.

Und hier mal ein älteren Thread zum Thema: Vertragsrecht oder Wohn-Grundrechtschutz?

Offline moemeister

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Vorgehensweise bei Rechtsschutz
« Antwort #6 am: 20. August 2008, 08:37:11 »
Zitat
Original von nomos
    Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ist erforderlich, ist im Privat-Rechtsschutz für Nichtselbständige in aller Regel enthalten.

    Einfach mal anrufen und die Einzelheiten mit der Versicherung klären. Nur die Versicherung kann verbindliche Auskünfte erteilen.

    Bei 150 EUR Selbstbeteiligung ist dann das Kostenrisiko auf diese Summe beschränkt, wenn man verliert. Es gibt bei der Allianz-Rechtsschutz aber auch eine kostenlose 24-Stunden-Anwaltsberatung, die man vorab mal in Anspruch nehmen kann.
    Versicherung fragen!  Kündigen würde ich die Rechtsschutzversicherung jetzt nicht.


Mit der Versicherung habe ich gestern schon telefoniert. Die hat mir auch bestätigt, dass dieses zum Vertragsrecht gehört und mit der Privat-RS abgedeckt ist, da ich der Vertragspartner bin.
Der Versicherer behält sich jedoch das Recht vor, je nach Sachlage die Versicherungsleistungen abzuwägen.
Dem Versicherer müssten erst weitere Informationen (Schriftverkehr, etc.) vorgelegt werden.
Die Selbstbeteiligung tritt erst dann ein, wenn ich einen Anwalt einschalte.

Kündigen werde ich erstmal nicht.

Gruß,
MoeMeister

 

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