Hallo Zusammen,
ich benötige mal einen kleinen Leitfaden bezüglich Rechststreitigkeiten und hoffe Ihr könnt mir helfen.
Zur Sache:
Ich habe gegen die Gaspreise der Stadwerke Witten vermehrt Widerspruch eingelegt und zahle \"nur\" noch den von mir aktzeptierten Preis vom 31.12.2005. Daher habe ich mit Erhalt der Jahresabrechnung 2006 Widerspruch eingelegt und die Abschläge gekürzt.
Aufgrund des generell warmen Jahres 2007 und Energeispareffekten habe ich trotz Kürzung 2007 wieder überzahlt.
Daher wieder die Abschläge 2008 weiter gekürzt. Seit dem erhalte ich montliche Zahlungsaufforderungen (bisher 5 Stück)
2008 werde ich wohl zum 1. Mal nicht überzahlen und eine Nachforderung der Stadtwerke Witten erhalten. Auf Basis meines akzeptierten Preises vom 31.12.2005 werde ich einen Teil erstatten.
Da meine lieben Stadwerke Witten heute eine \"Gaspreisanpassung\" von 1,96ct/kwh (+33,5%) zum 01.10.2008 angekündigt haben, wird sich wohl ein kleines Sümmchen ansammeln. Weiterhin erwarten wir Nachwuchs, was sich zusätzlich in einem steigenden Energiebedarf auswirken wird.
Ich erwarte, dass es zu einem Mahnbescheid mit Androhung Versorgungssperre kommen wird. Ich bin bereit bis vors Gericht zu ziehen.
Ich bin Mitglied im Bund der Energieverbraucher, jedoch ohne Prozesskostenfondbeteiligung, da ich eine Rechtschutzvericherung habe.
Nun die Fragen:
1.
Wie läuft das mit der Rechtsschutz (Allianz) und Anwalt? Wäre mein 1. Mal das ich die Rechtsschutz in Anspruch nehme, daher ist das eher eine allgemeine Frage wie man Vorgehen sollte, speziell bei Energiefragen.
2.
Muss ich vorher die Rechtsschutz in Kenntnis setzen, wenn ich mir einen Anwalt nehme und erstattet diese überhaupt im Fall einer Niederlage.
3.
Kennt jemand einen guten Anwalt in Energiefragen im Raum Witten-Dortmund-Bochum-Essen-Hagen?
4.
Wie teuer würde denn so ein Spaß, wenn ich verlieren würde?
5.
Welche Unterstützung/Hilfe bekomme ich als Mitgleid im BdEV?
Für Eure Hilfe danke ich im Vorraus
Gruß
MoeMeister