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Autor Thema: Bremer Verbraucherzentrale hat eine Sammelklage eingereicht  (Gelesen 6413 mal)

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Offline Reinhold

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Reinhold Schoeler, Yorckstr. 120, 28201 Bremen, Tel. 0421-5963486, Handy 0177-5263112
Webseite: http://www.bigaspreis-bremen.de ;  Bremer Forum:  http://gaspreis.bboard.de ;  Überregionales Forum: http://forum.energienetz.com/portal.php
Mail: Schoeler1@gmx.de      
                                     
Sehr geehrte Gaspreis Widersprüchler,                                                                                                                                                                                                  

ich bemühe mich, als Webmaster der Bremer Gaspreis-Initiative, die für die Widersprüchler wichtigen Gerichtsbeschlüsse in einer kleinen Datenbank aufzunehmen und für Jedermann abrufbar zu machen:

http://www.bigaspreis-bremen.de/Unbilligkeitseinwendung.pdf

http://www.bigaspreis-bremen.de/AG_Bad_Kissingen.pdf

Mir fiel auf, daß Vertreter der verschiedenen Bürgerintiativen immer wieder den Fehler machen, sich mit Pressemeldungen über entsprechende Gerichtsbeschlüsse oder Abschriften zu benügen. Kein Gericht und kein Richter wird sich die Mühe machen, die in dieser Form zitierten Urteile anzufordern oder zur Kenntnis zu nehmen, wenn diese nicht in einer Original-Kopie vorliegen.

http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=1901757

Ich halte diese Pressemeldungen zwar für wichtig, aber für noch wichtiger, wenn Originalgerichtsbeschlüsse im Internet abrufbar archiviert werden. Beispielhaft dafür ist die Webseite von Herrn RA Waldeyer-Hartz mit dem Heilbronner und AG-Marienberg-Beschluss.

http://www.vw-h.de/energieprotest/

Das neueste Urteil stammt von Landgericht-Mühlhausen und ist inzwischen von mir angefordert und ins Internet gesetzt worden (so wie es sein sollte.
Für den Hinweis danke ich Herrn Dr. Aribert Peters)

http://www.bigaspreis-bremen.de/LG-Muehlhausen.pdf

DAS WICHTIGSTE ZUM SCHLUSS:  \"DIE BREMER SAMMELKLAGE IST RAUS\"
Zuguterletzt gibt es eine wichtige Information bezüglich Sammelklage durch die Verbraucherzentrale Bremen. Am 20. Mai 2005 wurde die Klageschrift (55 Kläger),  in Begleitung der Presse, dem Langericht Bremen übergeben.  

Die Presse berichtete bereits darüber:
=============================

Bremer Weser-Kurier vom 21.05.2005, Seite 9 (dieser Link ist nur kurze Zeit aufrufbar)
Streit um Gaspreis geht jetzt vor Gericht -Verbraucherzentrale reicht Sammelklage ein / swb soll zur Offenlegung ihrer Kalkulation gezwungen werden

http://www.weser-kurier.de/20050521/btag_450_32303035303532313030393738.php

taz   (Die Tageszeitung). „Konzern vor dem Kadi“, 54 Kunden der swb verklagen das Unternehmen. Sie halten die jüngsten Gaspreiserhöhungen für unbillig

http://www.taz.de/pt/2005/05/21/a0358.nf/text

Die Verbraucherzentrale wird in Kürze die komplette Klage auf Ihrer Webseite veröffentlichen. Ich kann mir natürlich vorstellen, daß die Neugier sehr gross ist und aus diesem Grund werde mich bemühen, eine Vorabversion für einen kleineren Kreis herzustellen.

Bremen, den 21.05.2005

Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Schoeler

Offline Cremer

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Bremer Verbraucherzentrale hat eine Sammelklage eingereicht
« Antwort #1 am: 21. Mai 2005, 21:32:19 »
Hallo Herr Schoeler,

leider liegt bis heute noch nicht der Beschluss des AG Bad Kreuznach vor.

Leite Ihnen diesen zu sobald er eingegangen ist.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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Offline Reinhold

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Bremer Verbraucherzentrale hat eine Sammelklage eingereicht
« Antwort #2 am: 22. Mai 2005, 01:29:03 »
TV Beitrag im Bremer Regionalfernsehen
Radio Bremen N3 \"Buten & Binnen\" vom 20.05.2005 19.30 Uhr
Überreichung der Sammelklage beim Bremer Landgericht

http://www.radiobremen.de/tv/buten-un-binnen/index.php3?d=20&m=05&j=05

Zum Abspielen dieses Video Streaming ist der kostenlose Real Media Player notwendig:

http://forms.real.com/netzip/arcade.html?h=software-dl.real.com&r=21a60fc6485839b39d23&f=windows/RealPlayer10-5GOLD_de.exe

Offline RR-E-ft

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Bremer Verbraucherzentrale hat eine Sammelklage eingereicht
« Antwort #3 am: 22. Mai 2005, 17:40:42 »
@Reinhold


Ihr Hinweis ist sehr wichtig.

Die entsprechenden Gerichtsentscheidungen sollten immer in Abschrift parat gehalten werden.

Gratulation zu der Aktion in Bremen.

Ich wünsche viel Erfolg.

Nun wird es für die Gasversorger endlich Zeit, Preiskalkulationen vorzuhalten, wenn man nicht solche Erfahrungen machen will wie die Stromversorger im Fall OLG München NJW-RR 1999, S. 421 oder LG Mühlhausen, Amtsgericht Heilbronn.

Und wenn man dann schon mal endlich eine Preiskalkulation hat, kann man die ja  auch ohne weiteres vorweisen oder gar auf  Internetseiten des Unternehmens veröffentlichen.

Die imaginäre \"Preisschraube\" hilft nicht mehr weiter und hat ausgedient. Eine solche kann man vor Gericht sowieso nicht präsentieren.

Zudem würde ersichtlich, dass sie schon lange \"überdreht\" ist. Leute, die sich mit Schrauben auskennen, z.B. alte ZEISSianer wussten es immer schon: Nach ganz fest kommt ganz lose.

Jeder Gasversorger  muss nun damit rechnen, dass sich seine verärgerten Kunden organisieren und für jeden Tarif  Verbraucher mit einer entsprechenden Feststellungsklage vorschicken.



Sollten die Gerichte die Preiserhöhungen gegenüber Klägern für unwirksam erklären wie in Heilbronn, könnten sich auch alle anderen Kunden auf das \"Gleichbehandlungsgebot\" - an welches Versorger wie E.on Westfalen Weser  sich dann hoffentlich auch noch erinnern - berufen und sogar auch schon zuviel gezahltes Geld wieder zurückverlangen.

Diese Möglichkeit gibt es ja bei Kartellverfahren gerade nicht. Dort können allenfalls für die Zukunft Preissenkungen behördlich angeordnet werden. Die Kunden blieben ihr Geld los.
 

Für die meisten Verbraucher ist es jedoch derzeit vollkommen ausreichend, die Rechnungen selbst zu kürzen:

Zahlungsklagen von Versorgern deshalb werden nach erfolgreichen Feststellungsklagen immer unwahrscheinlicher.

Es steht zu erwarten, dass die Versorger nun erst einmal abwarten werden, wie die anhängigen Prozesse in Heilbronn, Hamburg und nun auch Bremen sich weiter entwickeln.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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