Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Einstellung der Energieversorgung durch enercity  (Gelesen 7027 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline hoopz

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Einstellung der Energieversorgung durch enercity
« am: 21. August 2008, 06:45:57 »
Hallo,

habe folgendes Problem, durch Krankheit habe ich es versäumt einen Ratenvertrag mit meinem Energieversorger über die Jahresendabrechnung des Jahres 2007/08 abzuschließen. Im Jahr davor habe ich in der EDV aber vermerken lassen das mir automatisch ein Ratenvertrag zugesendet werden soll (Dies wurde nie eingetragen bei Enercity).

Wie gesagt Krankheits bedingt (mittelgradige Depressionen) habe ich es versäumt dementsprechend einen neuen zu beantrage.

Das lezte Schreiben Enercitys ist vom 13.08.2008 in dem eine Ausgleich der Forderungen bis 19.08.2008 erwartet wird (mit dem Hinweis das die Versorgung innerhalb von 4 Wochen Eingestellt wird sollte ich dem nicht nachkommen).

Der Abstandskassierer beehrte mich nun netter weise schon am 18.08.08 mit dem Blauen Zettel und der Androhung der Einstellung und Zählerausbau!!

Leider bin ich Harz IV Empfänger und nicht in der Lage dazu die Summe sofort zu begleichen. Bei meinem Anruf zur Klärung wurde mir mitgeteilt das es nicht möglich ist dies zu verhindern, nur mit der Zahlung der gesamt Summe.
Ich habe in dem Gespräch mehrfach darauf hingewiesen das ich sowohl Harz IV Empfänger als auch gesundheitlich Beeinträchtig durch die Depressionen bin, und um Ratenzahlung des Offenen Betrages gebeten dies wurde mir Verweigert!!!!

Die Laufenden Abschläge werden des neue Abrechnungsjahres werden von mir beglichen.

Der Zähler befindet sich bei mir in der Wohnung und ist nicht frei zugänglich!!

Was kann oder soll ich Tun?? Bin ja Zahlungswillig doch enercity beruft sich auf Ihre Geschäftsbedingungen und es gibt wohl keinen der dagegen entscheiden kann!!

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Einstellung der Energieversorgung durch enercity
« Antwort #1 am: 21. August 2008, 07:37:29 »
@hoopz,

Wenn zahlungswillig, dann wird wohl nichts anderes übrig bleiben als zu zahlen. X(
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
Einstellung der Energieversorgung durch enercity
« Antwort #2 am: 21. August 2008, 08:37:48 »
Als Bezieher von Harz IV sollten Sie zu Arbeitsamt gehen und das Problem dort besprechen. Es ist möglich, dass das Amt zahlt und mit Ihnen eine Ratenvereinbarung trifft.

Offline hoopz

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Einstellung der Energieversorgung durch enercity
« Antwort #3 am: 21. August 2008, 08:46:16 »
@Cremer
Zalungswillig ja in Raten ja, da ich als Harz IV Empfänger nicht in der Lage eine Gesamtzahlung in Höhe von 450 Euro auf eine Schlag zu tätigen.

@AKW NEE
Über die ARGE ist sicherlich eine Möglichkeit die ich auch anstrebe doch leider muß ich erst einmal einen Termin bei der zuständigen Sachbearbeiterin bekommen um diese mit Ihr zu erörtern. Da ich Sie aber bis heute nicht persönlich erreicht habe und auch noch keinen Rückruf von Ihr hatte obwohl ich um diesen gebeten habe

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
Einstellung der Energieversorgung durch enercity
« Antwort #4 am: 21. August 2008, 08:58:38 »
@ hoopz

Gehen Sie zu einem Anwalt. Besprechen Sie mit diesem auch die Möglichkeit des Hausverbotes für den Versorger.

Wenn Sie dies überstanden haben, überlegen Sie, ob Sie nicht gegen die Preise und deren Erhöhungen Ihres Versorgers vorgehen wollen (Einwand der Unbilligkeit).

Offline hoopz

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Einstellung der Energieversorgung durch enercity
« Antwort #5 am: 21. August 2008, 09:26:58 »
@AKW NEE
Nun Hausverbot ist eine Möglichkeit da der Zähler in meine Wohnung ist und somit der Versorger mein Einverständnis zur Demontage benötigt!

Da der Versorger sich dann aber evtl. doch unerlaubt Zugang zum Haus verschafft über einen Nachbarn ist die Frage was dann tun??

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
Einstellung der Energieversorgung durch enercity
« Antwort #6 am: 22. August 2008, 08:22:18 »
Es lassen sich hier nicht alle Möglichkeiten klären, deshalb nochmals meinen Rat, gehen Sie zu einem Anwalt!

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz