Hallo,
nachdem ich hier und auf der Seite des BdEV gesucht und nichts gefunden habe, stelle sich einfach mal meine Frage.
Ich bin Gas-Kunde im Grundversorgungsgasliefervertrag meines örtlichen Gasversorgers.
Zahle seit drei Jahren den Preis vom 31.12.2005.
Jedes Jahr Musterschreiben geschrieben. Gesamtpreis und Erhöhung unbillig gerügt. Zwei Jahre trotz Preisanpassung überzahlt (warmer Winter, energiebewussteres Leben). Dieses Jahr erstmalig unterzahlt.
Als Antwort auf meinen letzten Brief zu Jahrsabrechnung 2008 habe ich heute eine Antort zur Preisanpassung vom 01.10.2008 erhalten.
Zusammenfassend steht als Begündung für Preisanpassung drin.
1.
Anpassung an beschaffungsseitige Mehrkosten
2.
Gaspreis durch Aufsichtsrat geprüft und genehmigt.
3.
Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers (Kopie eines Auszugs des Testats als Anlage beigefügt)
4. Nachweis der Billigkeit nach §315 BGB nach Aussage des Versorgers durch 3. erbracht
5. Verweis auf Rechtssprechung des BGH (VIII ZR 138/07) vom 19.11.2008
Das Urteil des BGH (VIII ZR 138/07) vom 19.11.2008 habe ich gelesen und scheinbar ist es ein Freibrief für alle Energieversorger zur Gaspreiserhöhung bei Grundversorgungskunden. Besonders, weil nun der Gesamtpreis nicht mehr als unbillig gerügt werden kann.
FRAGE: Wie kann ich als Kunde in der Grundversorgung meinen Gaspreisprotest jetzt noch aufrechterhalten?
Alternative: Zahlen, Kündigen und zu deutschlandweitem Gasversorger wechslen (z.Zt etwas günstiger, aber auf Dauer überhöhte Preise)?
Im Moment stehe ich mit 250 Euro in der Kreide.
Ende 2009 sind es bestimmt dreimal so viel, da wir auch nun zu dritt sind.
Hat jemand eine Tipp, was ich meinem Gas-Abzocker-Versorgungsunternehmen antworten sollte.
Für hilfreiche Tipps danke ich im Vorraus.
Gruß,
MoeMeister