Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Vorgehensweise bei Rechtsschutz
moemeister:
Hallo Zusammen,
ich benötige mal einen kleinen Leitfaden bezüglich Rechststreitigkeiten und hoffe Ihr könnt mir helfen.
Zur Sache:
Ich habe gegen die Gaspreise der Stadwerke Witten vermehrt Widerspruch eingelegt und zahle \"nur\" noch den von mir aktzeptierten Preis vom 31.12.2005. Daher habe ich mit Erhalt der Jahresabrechnung 2006 Widerspruch eingelegt und die Abschläge gekürzt.
Aufgrund des generell warmen Jahres 2007 und Energeispareffekten habe ich trotz Kürzung 2007 wieder überzahlt.
Daher wieder die Abschläge 2008 weiter gekürzt. Seit dem erhalte ich montliche Zahlungsaufforderungen (bisher 5 Stück)
2008 werde ich wohl zum 1. Mal nicht überzahlen und eine Nachforderung der Stadtwerke Witten erhalten. Auf Basis meines akzeptierten Preises vom 31.12.2005 werde ich einen Teil erstatten.
Da meine lieben Stadwerke Witten heute eine \"Gaspreisanpassung\" von 1,96ct/kwh (+33,5%) zum 01.10.2008 angekündigt haben, wird sich wohl ein kleines Sümmchen ansammeln. Weiterhin erwarten wir Nachwuchs, was sich zusätzlich in einem steigenden Energiebedarf auswirken wird.
Ich erwarte, dass es zu einem Mahnbescheid mit Androhung Versorgungssperre kommen wird. Ich bin bereit bis vors Gericht zu ziehen.
Ich bin Mitglied im Bund der Energieverbraucher, jedoch ohne Prozesskostenfondbeteiligung, da ich eine Rechtschutzvericherung habe.
Nun die Fragen:
1.
Wie läuft das mit der Rechtsschutz (Allianz) und Anwalt? Wäre mein 1. Mal das ich die Rechtsschutz in Anspruch nehme, daher ist das eher eine allgemeine Frage wie man Vorgehen sollte, speziell bei Energiefragen.
2.
Muss ich vorher die Rechtsschutz in Kenntnis setzen, wenn ich mir einen Anwalt nehme und erstattet diese überhaupt im Fall einer Niederlage.
3.
Kennt jemand einen guten Anwalt in Energiefragen im Raum Witten-Dortmund-Bochum-Essen-Hagen?
4.
Wie teuer würde denn so ein Spaß, wenn ich verlieren würde?
5.
Welche Unterstützung/Hilfe bekomme ich als Mitgleid im BdEV?
Für Eure Hilfe danke ich im Vorraus
Gruß
MoeMeister
nomos:
@moemeister, zuerst einen Blick in die Police werfen. Was für eine Rechtsschutzversicherung liegt vor. Gibt es eine Selbstbeteiligung etc..
Auskünfte dazu holt man am Besten bei der Versicherungsgesellschaft direkt ein.
Deckungszusage bei der Versicherung einholen, am Besten überlässt man das dem Anwalt.
Unterstützung/Hilfe im BdEV:
Rechtsberatung für Mitglieder am Telefon
Anwaltsverzeichnis
Energie-Schutzbrief
Prozesskostenfonds
moemeister:
Sehr hilfreiche Tipps von Ihnen.
Habe eine Wohnungs- Privat, Berufs- und Vehrkehrsrechtschutz mit 150Euro SB bei der Allianz. Da die viel zu teuer ist soll die eigentlich bis Ende März 2009 gekündigt werden.
Werde ich aber wahrscheinlich nicht tun. Nicht, dass ich im Falle des Falles genau dann ohne RS dastehe, weil Allianz und der neue Versicherer sagen: \"nicht zuständig!\"
Unter welche RS fällt eigentlich diese Energiegeschichte?
Gruß
MoeMeister
RR-E-ft:
@moemeister
Bei den genannten Abnahmemengen dürfte es sich um eine gewerbliche Abnahme handeln. Es kommt auf Vertragsrechtsschutz im gewerblichen Bereich an. Ein solcher ist selten gegeben. Versicherer fragen, ob das Risiko überhaupt abgedeckt ist.
nomos:
--- Zitat ---Original von moemeister
Unter welche RS fällt eigentlich diese Energiegeschichte?
--- Ende Zitat ---
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ist erforderlich, ist im Privat-Rechtsschutz für Nichtselbständige in aller Regel enthalten.
Einfach mal anrufen und die Einzelheiten mit der Versicherung klären. Nur die Versicherung kann verbindliche Auskünfte erteilen.
Bei 150 EUR Selbstbeteiligung ist dann das Kostenrisiko auf diese Summe beschränkt, wenn man verliert. Es gibt bei der Allianz-Rechtsschutz aber auch eine kostenlose 24-Stunden-Anwaltsberatung, die man vorab mal in Anspruch nehmen kann.
Versicherung fragen! Kündigen würde ich die Rechtsschutzversicherung jetzt nicht.
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