Hallo erstmal,
auch ich habe dieses Schreiben ( 12.09.
08) bekommen (ich habe schon letztes jahr der STROMpreis- und Elektrowärmepreiserhöhung mit §315 widersprochen)
Gestern erhielt ich mit der Post einen Brief der EnBW in dem Sie auf 2 Seiten das Urteil des BGH in vielen Worten erklärt und am Schluss dann ein kurzer Satz: \"Aus den o.g. Gründen forder wir Sie hiermit auf, alle in Ihrer Jahresrechnung geltend gemachten Beträge in vollem Umfang bis in 14 Tagen (bei mir haben die kein genaues Datum angegeben) zu bezahlen. Wir bitten Sie daher, den noch offenen Betrag in Höhe von xxx und den von uns vorgesehen Abschlagsbetrag ... zu überweisen\"
Lustig ist, das die jetzt auf mein Schreiben vom 1.07.07 Antworten mit \"Jetzt hat das Warten ein ende denn mit dem Grundsatzurteil vom 13. Juni 2007....\". Haben die ein Jahr gebraucht um das Urteil zu lesen?
Ernsthaft jetzt....
1. Weiss ich net wie die bei mir auf diese Summe kommen....es handelt sich um mehr als 300 euro und ich komme höchstens auf 200 euro...
2. Weiss ich nicht wie ich reagieren soll...
da se behaupten durch das Urteil seien die Preise billig, aufgrund des Urteils keine Offenlegung der Kalkulation in Betracht komme, sowie Notwendigkeit der Preisanpassung in dem Urteil anerkannt werde.
Nur abheften halte ich für gewagt...Immerhin ist das doch wohl ne Zahlungsaufforderung....
Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus...