Energiepreis-Protest > Stadtwerke Rostock

SW Rostock stellen Familie kalt

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L938:
Moin.
Die Stadtwerke schalten wieder einen Gang höher und starten eine neue Charmeoffensive. Ich habe einen Mahnbescheid vom wohl zuständigen Amtsgericht in Hamburg bekommen. Gefordert wird der Betrag, welchen ich für die Jahresabrechnung  2005 einbehalten habe. Der Zeitraum der Forderung deckt sich mit dem Zeitraum für den das LG Rostock den Stadtwerken 2007 in zwei Prozessen (eins davon hier noch als AG Urteil) Recht zugesprochen hat (Die LG Urteile liegen mir vor). Ich gehe davon aus, daß die Stadtwerke nun unter Berufung auf diese zwei Urteile, Verfahren gegen die übrigen Verweigerer anstreben. Ich beabsichtige  dem Bescheid in ganzer Form zu widersprechen. Gefordert werden ca. 120 €. Wie hoch wäre hier im Prozessfall der Streitwert anzusetzen und was müsste ich an Anwaltskosten, evtl. gegnerische Anwaltskosten und Gerichtskosten einkalkulieren?

Parallel dazu haben sich die Stadtwerke zum Zählertausch angekündigt. Da werde ich ja hellhörig. Kann es passieren das die mir unter dem Vorwand den Hahn abdrehen wollen, sprich sich Zutritt zum Haus verschaffen oder falls es sowas heute noch gibt mir einen Zähler mit Münzeinwurf anschrauben wollen? Habe ich in solch einem Fall ausser achtkantig rausschmeissen irgendwelche rechtliche Mittel in der Hand? Muss ich den Zähler unbedingt tauschen lassen?
Gruß L938.

luschi:
bin auch aus rostock und hab auch gerade den mahnbescheid aus dem kasten gezogen. bei uns dreht es sich um 90 euro - paarundsechzig plus mahnkosten und zinsen. auch ich hab vor den anspruch zu verneinen, jedoch muss ich widerstaende meiner frau abbauen. wichtig erscheint mir, sich auch auf die ungueltigkeit der agb zu berufen. auch hier gibt es ein urteil vom amtsgericht rostock und ausserdem ja das vom kartellsenat von diesem jahr.
zu den kosten kann ich dir nicht direkt anworten. ich glaube mal was von 200 und x gelesen zu haben. streitwert ist ja sehr gering. das ding ist ja, dass wenn man 2005 anerkennt verliert man ja auch seine rechtsgrundlage der folgenden abrechnungszeitraeume.
den zaehlerwechsel sehe ich weniger kritisch. bei mir wurde vor zwei jahren gewechselt und da hatte ich schon ein paar widersprueche laufen. es wurde wirklich nur der zaehler gewechselt...

kamaraba:
@L938

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Was der Gang vor den Kadi kostet

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