Energiepreis-Protest > Stadtwerke Rostock

SW Rostock stellen Familie kalt

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Pelikan:
moin moin,

aus der OstseeZeitung vom 15.8.08

http://www.ostsee-zeitung.de/lokales_rostock.phtml?SID=4f93299b17d753959dd819213832b5fb

\"Stadtwerke bleiben hart
Pölchow - Dass die Stadtwerke die Gasleitung eines Kunden kurzerhand kappten, löst unterschiedliche Reaktionen aus. Die Verbraucherzentrale spricht von einem „einmaligen Fall“.\"

Da wurde die Straße aufgebuddelt und die Gasleitung gekappt.
Vorsorglich hatten die SW eine Schutzschrift beim Amtsgericht hinterlegt.
Eine Verhandlung soll es so in ca. 3 Wochen erst geben.

Die Verbraucherzentrale ist informiert
Über Fristen und deren Einhaltung wurde nichts Berichtet.

Mit Gruß vom
Pelikan

RR-E-ft:
Stadtwerke proben Offenlegung mit dem Bagger

Womöglich haben die Verantwortlichen etwas missverstanden.

tangocharly:
Wenn ein Amtsrichter imstande ist, die RSpr. des BGH zu sondieren und dabei nur noch auf die Entscheidung des VIII. Senats vom 13.06.2007 stößt ....

Wenn ein Amtsrichter die Billigkeitsprüfung nur noch auf die Bezugskosten konzentriert ....

Wenn ein Amtsrichter die Billigkeitsfeststellung aus 2007 einfach auf 2008 überträgt ...

Dann ist auch möglich, dass dieser Amtsrichter einen Verfügungsantrag mit der gleichen Sorgfalt bearbeitet.

(Möge ihm, dem Amtrichter beschieden sein, dass er sich in ferner oder naher Zukunft nicht auch einmal die Frage vorlegen muß, wie er die Bezugskostensteigerungen aus seinen Dienstbezügen bezahlen soll  -  ein Bagger braucht beim ihm sicher nicht anfahren - er zahlt ja brav, erhebt keinen Widerspruch und seine Welt ist eine heile  -  gleiches Recht für alle).

kamaraba:
Verivox

RR-E-ft:
Den Kunden wurde offensichtlich der Anschluss an das Gasnetz gekappt. Ob die Abtrennung vom Gasnetz rechtens ist oder nicht, richtet sich nach dem Netzanschlussvertrag, dem Energiewirtschaftsgesetz und den Bedingungen der NDAV. Davon zu unterscheiden ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Versorgungseinstellung, die sich bei grundversorgten Kunden nach der GasGVV bemisst.

Möglicherweise verfolgten die betroffenen Kunden einen Anspruch auf Energieversorgung und haben sich nicht gegen eine etwaige verboten eigenmächtige  Verletzung des Netzanschlussvertrages bzw. Anschlussnutzungsvertrages zur Wehr gesetzt.

Soweit hinsichtlich des Netzanschlusses Ansprüche aus dem Energiewirtschaftsgesetz bestehen, ist für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten darüber gem. §§ 102, 108 EnWG eine Kammer für Handelssachen bei dem Landgericht erstinstanzlich ausschließlich zuständig.

Das Landgericht Rostock ist bereits dadurch aufgefallen, dass es Kunden mit Sonderabkommen, in denen nach der Rechtsprechung des LG Rostock gem. § 307 BGB unwirksame Preisänderungsklauseln enthalten waren, einfach zu Tarifkunden umdeklariert hat....

Es ist rechtsstaatlich bedenklich und m. E. von der Zivilprozessordnung nicht gedeckt, Feststellungen aus einem Rechtsstreit, an denen die Partei überhaupt nicht selbst beteiligt war, deren Ausgang sie deshalb auch nicht in einem fairen Verfahren  beeinflussen konnte, auf einen anderen Rechtsstreit zu übertragen. Dadurch wird das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) verletzt.

Fraglich, ob gegen die neuerliche Entscheidung des Landgerichts Rostock, deren Entscheidungsgründe nicht vorliegen, ein Rechtsmittel gegeben ist.

Betroffene Kunden sollten daran denken, das Vertragsverhältnis mit den Stadtwerken zu kündigen und sich einen anderen Gas- Lieferanten zu suchen, dem die Stadtwerke das Netz zur Belieferung zur Verfügung stellen müssen.

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