OLG Brandenburg, Urt. v. 11.03.2008 - Kart U 2/07Das Gericht sah Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen unter Vorbehalt geleisteter Zahlungen auf unbillig festgesetzte Netzentgelte als verjährt an.
Es stellte dabei darauf ab, dass der Rückforderungsanspruch im Zeitpunkt der rechtsgrundlosen Leistung fällig wurde. Soweit es auf eine Kenntnis des Gläubigers von den Umständen und dem Schuldner ankomme, so liege eine solche jedenfalls vor, wenn Zahlungen gerade wegen möglicher unbilliger Entgeltfestsetzung unter Vorbehalt geleistet wurden. Im Falle unwirksamer Entgeltbestimmungen bei fehlender Rechtsgrundlage für einseitige Entgeltänderungen kann m. E. nichts anderes gelten.