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Autor Thema: Erläuterung der reduzierten Jahresrechnung?  (Gelesen 3846 mal)

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Offline Unsigned

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Erläuterung der reduzierten Jahresrechnung?
« am: 25. April 2005, 11:04:59 »
Hallo zusammen,

wir haben gerade die Jahresrechnung unseres Energieversorgers Mainova erhalten. Widerspruch gegen die Preiserhöhungen mit Musterschreiben habe ich bereits vor längerem eingelegt, so dass ich nun die Rechnung entsprechend kürzen werde. Gibt es ein Musterschreiben,  mit  dem ich  dem Versorger die Zusammensetzung meiner Zahlung juristisch \"wasserdicht\" darlegen kann, oder kann ich das mehr oder weniger formlos? Genügt für den weiteren Ablauf die Zustellung mit einfachem Brief und evtl. zusätzlich per Fax oder ist auch hier ein Einschreiben sinnvoll?
Vielen Dank!

Offline RR-E-ft

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Erläuterung der reduzierten Jahresrechnung?
« Antwort #1 am: 25. April 2005, 11:15:36 »
@Unsigned

Sie müssen den Rechnungsbetrag errechnen, welcher sich bei Zugrundelegung der alten Preise ergibt und Ihrem Versorger mitteilen, dass Sie nur diesen leisten werden.

In einigen Regionen haben sich schon Bürgerinitiativen gegründet, die Verbraucher hierbei unterstützen.

Wichtig ist, dass Ihr Versorger Ihre Zahlungen nicht anders verrechnen darf. Deshalb muss ganz klar sein, was Sie worauf leisten: für Strom, für Gas....

Im Übrigen verweisen Sie darauf, dass die weitere Forderung wegen des Unbilligkeitseinwandes nach der Rechtsprechung des BGh, Urteil vom 30.04.2003, VIII ZR 278/02 und 279/02 gem.  § 315 Abs. 3 BGB vollkommen unverbindlich ist, mithin nicht fällig sein kann und Sie sich auch nicht im Verzug befinden können.

Mahnen Sie ggf. nochmals den Nachweis der Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preiserhöhung durch Offenlegung der Preiskalkulation an und stellen Sie eine entsprechende Feststellungsklage wie in Heilbronn in Aussicht.

Sorgen Sie dafür, dass Sie einen nachweis für den Zugang Ihres Schreibens beim Versorger haben. Ein Faxprotokoll, dass alle Angaben enthält, kann hierzu hilfreich sein, im Übrigen vergleiche unter \"Fragen und Antworten\".

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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