Energiepreis-Protest > Enni - Energie Wasser Niederrhein
Wie gehts weiter?
jpg153:
Hallo,
wie immer ist alles etwas verstrickt und versteckt...
Scheint so, als wenn ich doch ein Sondervertragskunde bin, da ich mit Gas die Warmwasseraufbereitung als auch die Heizung betreibe. Das taucht in den Schreiben aber nur eher versteckt auf...
Jetzt muss ich nochmal wegen dem §307 nachlesen und dann ENNI nochmal anschreiben...
Danke soweit.
jpg153:
So,
mit Datum vom 14.08 erhielten wir am WE eine Mahnung der ENNI.
Angemahnt werden die nicht-gezahlten 80EUR. Im übrigen weist man auf die Möglichkeit der Versorgungseinstellung nach §19 Abs. 2 GVV iVm. §24 Abs. 3 NAV hin.
Die Berechnung der angemahnten 80EUR ist jedoch falsch, da man bei Gas zuviel nachfordert, bei Strom gar nichts, stattdessen aber etwa 10EUR bei Wasser - was aber garnicht zur \"Disposition\" steht.
Das werde ich jetzt \"gerade\" rücken...
Muss eine Mahnung eigentlich eigenhändig unterschrieben sein, oder reicht ein \" wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig\"?
Danke für weitere Tipps!
Cremer:
@jpg153,
hier langt elektronisch
jpg153:
Danke!
Das wollte ich schreiben:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir widersprechen Ihrer Berechnung der Gas- und Stromversorgungskosten und Ihrer Mahung vom 14.08.2008
Wir haben Ihren einseitigen Preiserhöhungen mehrfach und wiederholt widersprochen. Weder haben Sie bislang die Billigkeit Ihrer Preise für Strom und Gas (wir verweisen auf §315 BGB) beim zuständigen Gericht rechtskräftig feststellen lassen, noch haben Sie die Zulässigkeit Ihrer einseitigen Preisanpassungsklausel beim zuständigen Gericht rechtskräftig feststellen lassen (wir verweisen auf §307 BGB).
Wir wiederholen und bekräftigen daher nochmals unseren Widerspruch gegen Ihre Preisforderungen unter Berufung auf §315 Abs.3 Satz BGB sowie §307 BGB.
Mit Schreiben vom 24.07.2008 teilten Sie uns mit, dass Sie eine befristete Mahnsperre für unser Vertragskonto gesetzt hatten.
Dennoch mahnen Sie uns mit Schreiben vom 14.08.2008 einen offenstehenden Betrag in Höhe von 80,30EUR zzgl. 2,50EUR Gebühren zu zahlen.
Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat. Ihr Vorgehen ist somit nicht rechtskonform. Wir fordern Sie daher auf, von weiteren Mahnungen, Sperrandrohungen etc. abzusehen, bis die Rechtmäßigkeit und Billigkeit Ihrer Forderungen festgestellt ist.
Auf der Seite 2 Ihres Mahnschreibens haben Sie zudem den offenstehenden Betrag falsch berechnet. Bislang bestreiten wir die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderungen für den Strom- und Gaspreis. Dennoch führen Sie einen Fehlbetrag für Wasser auf. Ihre Berechnung des offenstehende Betrags ist somit falsch und hinfällig.
Wir widersprechen Ihren Berechnungen. Mit unseren Widerspruchschreiben haben wir einer Aufrechnung der Teilbeträge gemäß §366 Abs. 1 BGB bereits widersprochen.
Wir werden aber aufgrund Ihres Handelns nun unsere Abschlagszahlung für die einzelnen Produkte&Dienstleistungen splitten, um einer solchen Aufrechnung keinen weiteren Vorschub zu leisten.
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Sind hier Fehler in Form und/oder Inhalt, oder kann das so raus?
:) Nein, ich suche hier keine kostenlose Rechtsberatung.
Ich habe mich heute abend hier im Bund d.E.V. als Mitglied angemeldet. Schaden tut es sicher nicht. Da ich schon viele Jahre Mitglied im BdV bin, war das jetzt fast nur noch logisch :D
Cremer:
@jpg153,
gut, ab zur Post :)
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