@Fabio
Einige Landesverbände von Haus & Grund hatten selbst dazu aufgerufen, sich gegen die Gaspreiserhöhungen zu wehren. In Hamburg war von einer in Vorbereitung befindlichen Sammelklage des Verbandes die Rede.
Juristen haben oft unterschiedliche Auffassungen.
Eine eineindeutige Lösung im mathematischen Sinne gibt es nicht.
Meine Auffassung ist die, dass sich ein Vermieter zur Wehr setzen muss, wenn er die Möglichkeit dazu hat.
Mit dem Unbilligkeitseinwand hat er ggf. ja gerade Einfluss auf die an den Versorger zu zahlenden Beträge.
Wenn der Vermieter von einer bestehenden Möglichkeit keinen Gebrauch macht, wälzt er das sich daraus ergebende unternehmerische Risko unzulässig auf die Mieter ab.
Der Vermieter allein trägt doch die Verantwortung dafür, was er mit dem Gasversorger vertraglich vereinbart hat.
Um es mal ganz einfach auszudrücken:
Ein Vermieter muss seine Möglichkeiten ausschöpfen, wenn aufgrund umfangreicher Medienberichte dringender Anlass dazu besteht, an der Berechtigung der Gaspreiserhöhungen zu zweifeln, zumal die Kartellbehörden auch tätig wurden.
Er kann sich dann nicht zurücklehen in der Gewissheit, die Mieter hätten jeden aufgerufenen Preis zu zahlen.
Das gilt vornehmlich dann, wenn Mieter den Vermieter frühzeitig aufgefordert hatten, sich gegen die Preiserhöhungen zu wehren.
Dies ist ein spannendes Thema für den Mieterbund.
Dorthin sollten sich Mieter mit dem Problem wenden.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt