Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Darf EWE den Abschlag ohne Jahresrechnung beibehalten?  (Gelesen 20412 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline doug

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Darf EWE den Abschlag ohne Jahresrechnung beibehalten?
« am: 11. August 2008, 21:02:26 »
Hallo alle,

seit dem 01.07.07 beziehe ich mein Gas bei EWE (E wie einfach). Im Januar \'08 wurde ich mit einem RWE- (nicht EWE-)Vordruck aufgefordert, den Zählerstand abzulesen und mitzuteilen, was ich auch unverzüglich getan habe.

Dann habe ich lange nichts von EWE gehört, bis ich Ende Juli einen Brief von EWE erhielt. Tenor: \"Sicher warten Sie schon auf die Jahresrechnung, geht aber noch nicht, weil uns noch wichtige Infos fehlen; daher schlagen wir vor, den Abschlag unverändert zu lassen.\"

Meiner Meinung nach ist der Abschlag aber ca. 50 % zu hoch, daher habe ich eine leicht sarkastische Mail geschrieben und darauf bestanden, entweder unverzüglich eine Jahresrechnung zu erhalten oder den Abschlag drastisch zu senken.

Prompt kam die Antwort-Mail: Man benötige noch die Schlussrechnung des Vorversorgers, das würde das Erstellen der Jahresrechnung beschleunigen. Nur: Dummerweise hatte ich mit dem Vorversorger nie Kontakt. (Kurios, aber wahr: EWE nahm die Lieferung einen Monat nach unserem Umzug auf, und während dieses Monats haben wir vermutlich kein Gas entnommen.)

PREISFRAGE (ta-tata-taaa):

Darf EWE einfach den (vermutlich viel zu hohen) Abschlag beibehalten, ohne eine Jahresrechnung zu erstellen? Wie kann ich vorgehen?

Bin für jegliche Antworten dankbar.

Stefan
Ceterum censeo ... das drängendste Problem der Menschheit ist der Klimawandel.

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Darf EWE den Abschlag ohne Jahresrechnung beibehalten?
« Antwort #1 am: 11. August 2008, 23:33:34 »
hallo,
Versorger müssen, die Abschlag wie folgt ermitteln!
- Gas / Strompreis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
- Verbauch der letzen Ableseperiode möglichst 12 Monate
- ist dies nicht möglich dürfen Vergleichswerte herangezogen werden!
macht der Kunde glaubhaft das der Abschlag zu hoch ist muss der
Versorger darauf eingehen. Tut er es nicht Abschläge selber ermitteln und pünktlich zahlen!

Offline doug

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Darf EWE den Abschlag ohne Jahresrechnung beibehalten?
« Antwort #2 am: 12. August 2008, 08:33:33 »
@bjo, danke für die prompte Antwort. Ich denke, ich werde genau so vorgehen.

Falls aber jemand eine abweichende Meinung hat, würde mich natürlich auch die noch interessieren.

Stefan
Ceterum censeo ... das drängendste Problem der Menschheit ist der Klimawandel.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz