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Autor Thema: Widerspruch nach einem Wechsel ?  (Gelesen 2728 mal)

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Offline Free Energy

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Widerspruch nach einem Wechsel ?
« am: 08. August 2008, 22:33:48 »
Hallo Mitstreiter,

bisher hieß es hier im Forum ja immer, man könne nach einem Wechsel zu einem anderen Anbieter für Gas oder Strom keinen Widerspruch mehr einlegen, da ma ja mit dem neuen Vertrag den darin vereinbarten Preis anerkannt habe.

So weit, so gut. Aber auch die Billiganbieter erhöhen ja jetzt bekanntermaßen massiv die Preise. Insofern kommt es dann schon oft kurz nach dem Wechsel zu weiteren Preiserhöhungen.

Wenn ich die Regelungen des § 307 BGB in Verbindung mit dem Transparenzgebot nun richtig verstanden habe, müsste doch dann in diesem Fall nach der ersten Preiserhöhung ebenfalls ein Widerspruch unter Bezug auf § 307 BGB möglich sein, oder sehe ich das falsch ?

Gruß

Free Energy

Offline userD0009

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Widerspruch nach einem Wechsel ?
« Antwort #1 am: 08. August 2008, 22:53:04 »
Hallo Free Energy,

wenn man sich sicher ist, dass die Preisanpassungsklausel nichtig ist, dann ist die Preiserhöhung auch nichtig.

Zu beachten sind u.U. solche Klauseln, die sinngemäß aussagen, wenn der Kunde nicht zustimmt, dann ist das als Kündigung zu verstehen.

Ob diese Klauseln gültig sind, halte ich für umstritten.

M.E. sind sie ungültig, wenn es ein \"kurzfristiges\" Kündigungsrecht des Versorgers gibt. Unter kurzfristig würde ich in Anlehnung an das Urteil des BGH vom 29.04.2008 Az. KZR 2/07 durchaus eine Kündigungsfrist bis zu zwei Jahren sehen.

Grüße
belkin

 

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