Hallo Free Energy,
wenn man sich sicher ist, dass die Preisanpassungsklausel nichtig ist, dann ist die Preiserhöhung auch nichtig.
Zu beachten sind u.U. solche Klauseln, die sinngemäß aussagen, wenn der Kunde nicht zustimmt, dann ist das als Kündigung zu verstehen.
Ob diese Klauseln gültig sind, halte ich für umstritten.
M.E. sind sie ungültig, wenn es ein \"kurzfristiges\" Kündigungsrecht des Versorgers gibt. Unter kurzfristig würde ich in Anlehnung an das Urteil des BGH vom 29.04.2008 Az. KZR 2/07 durchaus eine Kündigungsfrist bis zu zwei Jahren sehen.
Grüße
belkin