Aufklärungsfrage :
Ein Grundversorger beliefert seine Kunden mit Erdgas nur nach dem Allgemeinen Tarif in verschiedenen Verbrauchsstufen. Hiermit fallen z. B. in Gemeinden unter 100000 Einwohner Konzessionsabgaben in der Höhe von 0,27 Cent/kWh an. Nun beliefert \"e wie einfach\" die selbe Gemeinde nach dem Motto \"wir bleiben immer um 0,24 Ct/kWh brutto unter den Allgemeinen Preise ihres lokalen Grundversorgers. Werden hier dann nur 0,03 Cent/ kWh abgeführt ( Sondervertrag ?) oder auch 0,27 Ct/kWh, weil es beim lokalen Versorger keine Wahltarife gibt ?