Weitere zwei Vereine schließen sich der Demo an
Mitteilung der BIFEP:
Rechtzeitig zur kommenden Heizperiode erhöhen die Stadtwerke Kreuznach – und nicht nur diese - wieder einmal die Gaspreise. Der Verbrauchspreis steigt zum 1. Oktober 2008 um bis zu unglaubliche 28%. Im „Sondertarif A“, dem Heiztarif schlicht hin, steigt der Preis um 26,5%.
Gleichzeitig führen die Stadtwerke Kreuznach ein neues Tarifkonzept ein, den Sondertarif „Stadt-Gas Fix“. Es ist die Lachnummer des Jahres. Zum einen können nur Kunden im Energieclub diesen Tarif erhalten, zum anderen haben die Stadtwerke nur 20 Mio. kWh eingekauft. Das sind lediglich 2,3% der jährlichen gesamten Gasabgabemenge. Denn bei einem jährlichen Bedarf von ca. 40.000 kWh wie z.B. bei einem 2 Familienhaus können damit nur 500 Kunden von insgesamt 33.000 Kunden mit diesem Angebot bedient werden.
Ähnlich verhält es sich beim Tarif „Stadt-Strom Fix“, zu beziehen ab dem 1.April 2009. Die eingekaufte Strommenge von 25 Mio. kWh beträgt etwa 10,3% der jährlichen Strom-abgabemenge.
Der Jahresbezugspreis beim neuen „Stadt-Gas Fix“ ist höher als im Sondervertrag „Kreuznacher Stadt-Gas“ des Energieclubs, es sei denn, die Stadtwerke erhöhen auch den Sondervertrag „Kreuznacher Stadt-Gas“ zum 1.1.2009. Davon sollte man nach dem heutigen Stand ausgehen. Damit sich der Tarif „Stadt-Gas Fix“ in 2009 rechnet, muss der Sondervertrag „Kreuznacher Stadt-Gas“ im Energieclub - und nicht nur dieser - ab 1. Januar um mehr als 5% steigen, sonst bleibt es eine Mogelpackung. Die nächsten Preissteigerungen für Gas sind somit schon fest vorprogrammiert.
Wirklich?
Auch die RWE hatten Preissteigerungen zum 1.9.2009 bereits angekündigt. Hier steigt der Gaspreis um bis zu 32%. Auch die RWE führen einen neuen Tarif den „RWE Optimo FIX ein. Im Gegensatz zu den Stadtwerken ist dieser nicht auf eine bestimmte Abgabemenge begrenzt und jeder Kunde kann eine Sonderpreisregelung abschließen.
Der Kunde schließt mit dem Versorger einen Vertrag mit ausgehandelten Preisen ab. Es gelten nicht die üblichen GasGVV und auch nicht die AVBGasV, da diese gemäß den AGB nicht wirksam in den Vertrag einbezogen sind.
Nicht umsonst warnen die Verbraucher-zentralen eindringlich vor solchen neuen Tarifangeboten mit Festpreisgarantien, wie man gerade vorgestern der Presse entnehmen konnte. Hier gibt es vertragsrechtliche Fußangeln in dem Kleingedruckten. Und: Was ist, wenn der Gaspreis mit einem halben Jahr Verzug dem Ölpreis folgt und dann fallen wird? Dann haben all diejenigen schlechte Karten die einen solchen Festpreistarif für 2009 abgeschlossen haben. Eine Geld zurück Garantie gibt es nicht! Die neuen Angebote auf Fix-Preis-Tarife lohnen sich sowieso nicht für all diejenigen, die bereits Widerspruch gegen die Preissteigerungen und gegen die Preishöhe an sich eingelegt haben.
Die Stadtwerke stellen aber Gewinn und Rendite vor diese soziale Verantwortung.
Im Frühjahr findet regelmäßig eine Aufsichtsratssitzung statt in welcher der Aufsichtsrats-vorsitzende, Oberbürgermeister Ludwig, hinter verschlossenen Türen fertige Konzepte mit dem Geschäftsführer zur Renditesteigerung den Aufsichtsratsmitgliedern präsentiert. Natürlich sind die Aufsichtsratsmitglieder von RWE und Saar-Ferngas hoch entzückt. Zwangsläufig müssen dann die Preise für Strom, Gas und Wasser steigen.
Beispiel Wasser: In 2006 sank z.B. der Gewinn in der Sparte Wasser auf unter 20%. Deshalb wurde zum 1. Februar 2007 ein neuer zusätzlicher Grundpreis Wasser eingeführt, nur zur Sicherung der jährlichen Gewinnhöhe. Wasser ist ein Lebensmittel.
Die BIFEP macht auf zwei neue Urteile aufmerksam.
1.) Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Leipzig vom 8.5.2008, Az. 110 C 93929/07, unterliegen Gassonderverträge, wie z.B. „Erdgas-Sonder-vertrag A“ oder „Kreuznacher Stadtgas“ nicht automatisch einer Preissteigerung.
2.) Der Bundesgerichtshofs hat am 28.4.2008, Az.: KZR 2/07 in einem Rechtsstreit für etwa 160 Kunden entschieden.
Der Bundesgerichtshof sieht in der Preisänderungsklausel des Gaslieferungsvertrags eine nach § 307 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung. Die Klausel stelle eine den Geboten von Treu und Glauben widersprechende unangemessene Benachteiligung der Gaskunden dar.
Die Gewinne der Stadtwerke betragen seit Jahren zwischen 6 und 8 Mio. €, zuzüglich einer jährlichen Wertpapiersteigerung von knapp einer weiteren Million Euro. Gemäß einem Gewinnabführungsvertrages mit der Mutter-gesellschaft BGK fließen ca. 3-4 Millionen Euro jährlich von den Stadtwerken in diese. In 2008 werden dies 2,9 Mio. Euro sein. Die BGK benötigt das Geld dringend zum Lebenserhalt der hochdefizitären Badgesellschaft für Bäderhaus und Cruceniathermen mit über 2 Millionen Euro Verluste jährlich, sowie für die Parkhaus- und Parkplatzbewirtschaftung, welche in 2008 nur mit etwa 230.000 € Verlust abschließen werden. 2006 waren es noch 1 Million Verlust.
Die BIFEP fordert daher Schluss mit der Quersubventionierung. Die BIFEP weist auf die verfassungswidrige Quersubventionierung von öffentlichen Aufgaben durch überhöhte Energiepreise hin. Hierzu hat sich der Bundesfinanzhof mit der so genannten kommunalen Querfinanzierung von Gewinn- und Verlustbetrieben bereits mehrfach befasst, zuletzt in seinem Urteil vom 22.6.2007 unter Az. I R 32/06. Im Falle der Quersubventionierung von öffentlichen Aufgaben wie Badgesellschaft und Parkhausbewirtschaftung durch überhöhte Energiepreise wird der Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes dadurch verletzt, dass andere nichtstaatliche Unternehmen steuerlich anders veranlagt werden, wenn sie dauerhafte Verlustgeschäfte betreiben. Finanzbehörden bringen bei der Besteuerung von Freiberuflern oder Gewerbetreibenden für Tätigkeiten mit dauerhaften Verlusten häufig den Begriff der Liebhaberei ins Spiel, es wird seitens der Finanzämter fehlende Gewinnerzielungsabsicht unterstellt.
Der Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach und Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke hat eine soziale Verantwortung. Diese soziale Verantwortung missachtet er sträflich.
Liebe Kunden der Stadtwerke und des RWE,
legen auch Sie Widerspruch mit Musterbrief gegen die ungerechtfertigten Preissteigerungen und gegen die Preishöhe der Stadtwerke und der RWE ein.
Kürzen Sie die Abschläge.
Erstellen Sie eigene Jahresrechnungen.
Werden Sie Mitglied in der Bürgerinitiative für faire Energiepreise, unterstützen Sie uns im Kampf gegen zu hohe Energiepreise und der verfassungwidrigen Quersubventionierung.