Energiepreis-Protest > Gaswerksverband Rheingau AG
Verhandlung am 04.09.08 beim AG Bad Schwalbach
tangocharly:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Ihr Beitrag ist geeignet, den juristisch ungebildeten Leser zu verunsichern.
........
Nach der Entscheidungspraxis vieler hiesiger Gerichte ........ handelt es sich dabei bereits um eine Frage, welche streitwertunabhängig die Verweisung gem. §§ 102, 108 EnWG) rechtfertigt.
Darüber steht indes in der BGH- Emntscheidung vom 13.06.2007, auch wenn man sie in der NJW nachliest, nichts.
--- Ende Zitat ---
Nanu, welche Schnellschüsse aus berufenem Munde.
Einerseits kommt es nach meiner bescheidenen Meinung für § 102 EnWG nicht darauf an, ob Tarif- oder Sondervertragskunde (andere Meinung: einige Untergerichte, die unbedingt Billigkeitsentscheidungen treffen wollen).
Aber nun zu der angeblichen Vewirrungsstiftung (es war ja zunächst mal nur eine Frage):
Wie wollen Sie bei einem Streitwert von weniger als 600,- € einem Amtsrichter (der Zitat: \" die Billigkeit abhandeln will\") in die Parade fahren ?
Dass davon nichts in der Entscheidung vom 13.06.2007 steht, dass wissen Sie so gut wie ich. Ebenso wissen Sie aber auch, wie mit dieser Entscheidung in unteren Instanzen gehandled wird.
RR-E-ft:
@tangocharly/ belkin
Möglicherweise haben wir uns missverstanden.
Streitwertunabhängige Verweisung an die Kammer für Handelssachen des Landgerichts ist usus. Siehe zum Beispiel hier.
Die Begründung des Amtsgerichts Erfurt ist bemerkenswert ausführlich. (Bitte lesen)
Eine solche Verweisung kann dann vollkommen streitwertunabhängig zu solchen Beschlüssen führen.
j.stephan:
Wir haben jetzt auch in Bad Schwalbach Anträge auf Verweisung vom AG an das LG beantragt.
Es ist aber erstaunlich mit welcher Hartnäckigkeit alle von uns vorgetragenen Argumente in Punkte Sondervertrag von den Richtern regelrecht ignoriert werden. Man äußert sich so gut wie ausschließlich zu Argumenten der Gegenseite.
Auch scheint die Konzessionsabgabe von 0,03 Cent für die Richter in Bad Schwalbach kein Indiz zu sein.
Wir haben den Eindruck, man möchte die Sache schnell vom Tisch haben. Es geht ja auch nur um \'symbolische\' (Streit-)Werte.
Auch der Antrag auf mündliche Verhandlung blieb bislang unberücksichtigt.
Deutschland - und sein Rechtssystem...
So langsam kommen mir die Zweifel...
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