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Autor Thema: Verhandlung am 04.09.08 beim AG Bad Schwalbach  (Gelesen 7756 mal)

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Offline j.stephan

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Verhandlung am 04.09.08 beim AG Bad Schwalbach
« am: 02. August 2008, 18:19:19 »
Das erste Verfahren gegen Hernn Wi... wurde jetzt auf den 4.9. terminiert.
Wir werden uns umgehend mit weiteren Informationen dazu melden.
Beste Grüße an alle Mitstreiter.
JSt

Offline j.stephan

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Verhandlung am 04.09.08 beim AG Bad Schwalbach
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2008, 19:16:08 »
In den offenen Verfahren am AG Bad Schwalbach wurde jetzt auf die vom Gaswerksverband Rheingau AG in den Rechnungen ausgewiesene Konzessionsabgabe von 0,03 EUR verwiesen.
Diese gilt für Sonderverträge!
Der zuständige Richter ist sich mit seinen Kollegen in Wiesbaden nicht einig und will jetzt erstmal das Thema Billigkeit der Preissteigerung behandeln.
JSt

Offline tangocharly

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Verhandlung am 04.09.08 beim AG Bad Schwalbach
« Antwort #2 am: 27. Oktober 2008, 20:23:20 »
Zitat
Original von j.stephan
.......Der zuständige Richter ist sich mit seinen Kollegen in Wiesbaden nicht einig und will jetzt erstmal das Thema Billigkeit der Preissteigerung behandeln.

Aha, der zuständige Richter hat wohl die BGH-Entscheidung vom 13.06.2007 in der NJW gelesen.

Wie hoch ist denn der Streitwert ?
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Offline RR-E-ft

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Verhandlung am 04.09.08 beim AG Bad Schwalbach
« Antwort #3 am: 27. Oktober 2008, 21:45:24 »
@tangocharly

Ihr Beitrag ist geeignet, den juristisch ungebildeten Leser zu verunsichern.

Zunächst ist zu entscheiden, ob es sich um einen grundversorgten bzw. Tarifkunden oder aber um einen Sondervertragskunden handelt. Für einen Sondervertrag spricht, wenn die Konzessionsabgabe lediglich 0,03 Ct/ kWh beträgt.  

Danach entscheidet sich, ob die BGH- Entscheidung vom 13.06.2007 (VIII ZR 36/06) oder aber die BGH- Entscheidung vom 29.04.2008 (KZR 2/07) zum Tragen kommt. Nach der Entscheidungspraxis vieler hiesiger Gerichte (AG Gera, AG Stadtroda, AG Erfurt, AG Altenburg) handelt es sich dabei bereits um eine Frage, welche streitwertunabhängig die Verweisung gem. §§ 102, 108 EnWG) rechtfertigt.

Darüber steht indes in der BGH- Emntscheidung vom 13.06.2007, auch wenn man sie in der NJW nachliest, nichts.

Offline userD0009

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Verhandlung am 04.09.08 beim AG Bad Schwalbach
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2008, 23:19:10 »
@RR-E-ft
Könnten Sie bitte erläutern, weshalb es für die ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte gem. §§ 102, 108 EnWG auf die Frage ankommt, ob es sich um Tarif- oder Sondervertragskunden handelt?

Grüße
belkin

Offline tangocharly

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Verhandlung am 04.09.08 beim AG Bad Schwalbach
« Antwort #5 am: 28. Oktober 2008, 15:35:57 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Ihr Beitrag ist geeignet, den juristisch ungebildeten Leser zu verunsichern.
........

Nach der Entscheidungspraxis vieler hiesiger Gerichte ........ handelt es sich dabei bereits um eine Frage, welche streitwertunabhängig die Verweisung gem. §§ 102, 108 EnWG) rechtfertigt.

Darüber steht indes in der BGH- Emntscheidung vom 13.06.2007, auch wenn man sie in der NJW nachliest, nichts.

Nanu, welche Schnellschüsse aus berufenem Munde.
Einerseits kommt es nach meiner bescheidenen Meinung für § 102 EnWG nicht darauf an, ob Tarif- oder Sondervertragskunde (andere Meinung: einige Untergerichte, die unbedingt Billigkeitsentscheidungen treffen wollen).

Aber nun zu der angeblichen Vewirrungsstiftung (es war ja zunächst mal nur eine Frage):
Wie wollen Sie bei einem Streitwert von weniger als 600,- € einem Amtsrichter (der Zitat: \" die Billigkeit abhandeln will\") in die Parade fahren ?

Dass davon nichts in der Entscheidung vom 13.06.2007 steht, dass wissen Sie so gut wie ich. Ebenso wissen Sie aber auch, wie mit dieser Entscheidung in unteren Instanzen gehandled wird.
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Offline RR-E-ft

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Verhandlung am 04.09.08 beim AG Bad Schwalbach
« Antwort #6 am: 28. Oktober 2008, 18:20:05 »
@tangocharly/ belkin

Möglicherweise haben wir uns missverstanden.

Streitwertunabhängige Verweisung an die Kammer für Handelssachen des Landgerichts ist usus. Siehe zum Beispiel hier.

Die Begründung des Amtsgerichts Erfurt ist bemerkenswert ausführlich. (Bitte lesen)

Eine solche Verweisung kann dann vollkommen streitwertunabhängig zu solchen Beschlüssen führen.

Offline j.stephan

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Verhandlung am 04.09.08 beim AG Bad Schwalbach
« Antwort #7 am: 06. November 2008, 20:05:28 »
Wir haben jetzt auch in Bad Schwalbach Anträge auf Verweisung vom AG an das LG beantragt.
Es ist aber erstaunlich mit welcher Hartnäckigkeit alle von uns vorgetragenen Argumente in Punkte Sondervertrag von den Richtern regelrecht ignoriert werden. Man äußert sich so gut wie ausschließlich zu Argumenten der Gegenseite.
Auch scheint die Konzessionsabgabe von 0,03 Cent für die Richter in Bad Schwalbach kein Indiz zu sein.
Wir haben den Eindruck, man möchte die Sache schnell vom Tisch haben. Es geht ja auch nur um \'symbolische\' (Streit-)Werte.
Auch der Antrag auf mündliche Verhandlung blieb bislang unberücksichtigt.
Deutschland - und sein Rechtssystem...
So langsam kommen mir die Zweifel...
JSt

 

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