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Autor Thema: Antwort Landeskartellbehörde Niedersachsen/Stadtwerke Achim  (Gelesen 7080 mal)

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Offline drzuse

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Hallo zusammen,
da erhalte ich doch (endlich) nach Monaten Post von der Landeskartellbehörde aus Niedersachsen. Sie schreibt: \".....dass mit Schreiben vom 27.04.05 die Ermittlungen im Rahmen eines Vorverfahrens gegen die Stadtwerke Achim-GmbH eingestellt worden sind.\" Interessant ist der letzte Absatz dieses Schreibens: \"Unter Berücksichtigung der vorgetragenen Rechtfertigungsgründe für die Gestaltung der Gaspreise der Stadtwerke Achim GmbH und die Überprüfung der Tarife mit denen anderer Unternehmen, konnte der Verdacht der missbräuchlichen Preisgestaltung, womit ein Verstoß gem § 19 Abs.4 Nr.2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgelegen hätte, nicht erhärtet werden.\"
Das soll mir wohl sagen, dass meine vorgenommene Preisreduzierung nichtig ist und ich wieder den vollen Preis an die Achimer Stadtwerke zahlen soll?! Welche \"...vorgetragenen Rechtfertigungsgründe..\" wohl dazu beigetragen haben? Reichen Gründe aus oder müssen Versorger nicht Zahlen vorlegen?
Wer hat denn so ein nettes Schreiben seitens einer Kartelbehörde auch erhalten?
Was mich sehr verwundert ist, dass die Achimer Stadtwerke diesen Brief noch nicht PR-mäßig ausgeschlachtet haben, da wir ansonsten einen sehr mitteilungssamen Stadtwerke-Sprecher haben.

Gruß

Offline Cremer

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Antwort Landeskartellbehörde Niedersachsen/Stadtwerke Achim
« Antwort #1 am: 15. Mai 2005, 19:13:25 »
@drzuse

Ich hatte bereits im November eine Anfrage an die Kartellbehörde geschickt.

Nur, die Kartellbehörde prüft nur, ob die Preise nicht gegenüber anderen Anbietern zu hoch sind.

Sie prüft nicht, ob die Preise billig und angemessen sind. Sie prüft nicht, ob durch den Preis eines örtlichen Versorgers zu hohe Gewinne gemacht werden.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Antwort Landeskartellbehörde Niedersachsen/Stadtwerke Achim
« Antwort #2 am: 17. Mai 2005, 15:12:22 »

 

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