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Autor Thema: Jahresrechnung von Avacon  (Gelesen 3208 mal)

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Offline Bors

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Jahresrechnung von Avacon
« am: 09. August 2008, 23:13:11 »
Hallo,

ich habe gerade meine Jahresrechnung bekommen und nun stellen sich mir ein paar Fragen, wie ich damit umgehe.
Ich habe den Tarif Erdgas Classic und kürze seit der Jahresrechnung 2006 die Preise auf den Stand von 2004-2005. Damals lag der Preis bei netto 3,92 ct. Blöderweise hatten wir die Rechnung 2006 aber komplett bezahlt (also mit den Erhöhungen vom 01.08.2005 auf 4,44 ct und der Erhöhung vom 01.01.06 auf 4,95 ct. Erst nach diesen massiven Erhöhungen und dem Bezahlen der Rechnung hatte ich erfahren, dass man über §315 BGB Einspruch gegen diese Preise erheben kann und bin dann auch auf diese Seite gestoßen. Anfang September 2006 hatte ich also die Jahresrechnung inkl. der beiden Preiserhöhungen bezahlt. Ende September habe ich dann die Preiserhöhungen zum 01.08.05 und zum 01.01.06 beanstandet bzw. folgendes Schreiben an die Avacon geschickt (hatte ich von einem Bekannten übernommen):

Zitat
Erhöhung Ihrer Gaspreise zum 01.08.2005 und 01.01.2006  

Sehr geehrte Damen und Herren,  

ich nehme Bezug auf Ihr Preiserhöhungsverlangen und bitte zunächst um Mitteilung, woraus Sie die behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung herleiten wollen. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln.

Sollten Sie zu einer einseitigen Preiserhöhung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, solange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Ich berufe mich insoweit auf  § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB. Dies gilt in gleicher Weise für künftig mitgeteilte (erneut erhöhte) Preise. Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306 und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04).
 
Bitte weisen Sie mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nach.

Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie bitte von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen. Die für den Kunden mit erheblichen Nachteilen verbundene Versorgungseinstellung darf nur angedroht werden, wenn eine berechtigte Forderung feststeht. Wenn es aber wegen Erhebung des Unbilligkeitseinwands gerade an einer fälligen Forderung fehlt, ist die Androhung einer Versorgungssperre unzulässig und möglicherweise sogar strafbar.  

Die Tilgungsbestimmung obliegt mir als dem Schuldner einer berechtigten Energiepreisforderung. Ich verbitte es mir daher, ein eventuelles Guthaben aus anderen Versorgungsverträgen mit der o.g. Energiepreisforderung zu verrechnen. Guthaben aus etwaigen anderen Versorgungsverträgen sind daher in voller Höhe auszuzahlen. Eine etwa geschuldete Nachzahlung werde ich von mir aus bewirken.  

Da Ihre Energiepreisforderung wegen des von mir erhobenen Unbilligkeitseinwands bis auf weiteres nicht fällig wird, gilt dies auch für den darin enthaltenen Erhöhungsbetrag. Anderer-seits ist mir bewußt, dass ich für die bezogene Energie einen angemessenen Preis bezahlen muss. Bis dieser feststeht, zahle ich unter Vorbehalt den bislang gezahlten Preis weiter. Die Abschlagszahlungen bleiben daher unverändert, so lange ich mein Verbrauchsverhalten (also die abgenommene Energiemenge) nicht wesentlich verändere. Sollten sich dennoch Überzahlungen ergeben, werde ich diese zurückfordern oder mit späteren Abschlagszahlungen verrechnen.  

Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen. Schließlich bitte ich darum, mir den Erhalt dieses Schreibens kurzfristig schriftlich zu bestätigen.

Anliegend sende ich Ihnen die korrigierte Jahresabrechnung als Grundlage Ihrer neuen  Berechnung.  

Mit freundlichen Grüßen


Nach meiner Gegenrechung an die Avacon ergab sich nun statt einer Zahlung von über 200 € ein Guthaben von über 300 €, dass die Avacon natürlich nicht zurücküberwies.

Die Avacon antwortete auf mein obiges Schreiben mit einem Standardschreiben , warum die Preise erhöht worden wären, etc.
Außerdem legten sie ein paar Blätter hinzu mit den Überschriften \"Warum legen wir die Gaspreise offen?\" ,\"Grundlage unserer Kalkulation\", \"Preiskalkulation 2004\", \"Preiskalkulation 2005\", um dann abschließend festzustellen, dass von \"einer unbilligen Gestaltung unserer Strom- bzw. Erdgaspreise keine Rede sein kann\".

Ich behielt meinen alten Abschlag trotz unseres Guthabens dennoch bei,  da unser Verbrauch sich deutlich erhöht hatte und die Avacon auf Basis Ihrer Preiskalkulation nun einen um 38 € höheren Abschlag haben wollte.
Ab Oktober 2006 bekamen wir nun monatlich Mahnungen, mit 5 € Mahnkosten. Die ignorierte ich natürlich.

2007 kam dann eine Jahresrechnung, in der die Avacon alles wie gehabt in Rechnung stellte. Durch das Kürzen des Abschlags auf das Niveau von 2004/2005 sollte nun natürlich ein Restbetrag von über 300 € nachgezahlt werden. Da wir aber gleichzeitig unseren Verbrauch um ca. 2000 kWh von 2006 auf 2007 senken konnten, ignorierte ich die Rechnung, da aus meiner Sicht ja immer noch das von mir errechnete Guthaben aus der Rechnung von 2006 bestand und sich dies jetzt noch durch geringeren Verbrauch noch weiter erhöhen würde. Ich habe dann auch darauf verzichtet, eine korrigierte Rechnung an die Avacon zu schicken, da ich in meinem Schreiben zum Unbilligkeitseinwand 2006 darauf hingewiesen hatte, dass dies auch für zukünftige Preiserhöhungen gelte.

Bis zum heutigen Tag kamen dann weiter nur die üblichen Mahnungen, wobei die Avacon seit der Rechnung 2007 plötzlich keine Mahngebühren mehr erhob.

Wie schon zu Anfang geschrieben, erhielt ich jetzt die Rechnung 2008. Leider hat sich unser Verbrauch im Vergleich zur letzten Rechnung um ca. 4500 kWh erhöht. Nun müsste ich ja eigentlich die Abschlagszahlungen etwas nach oben hin anpassen, zumal ich auch die letzte MwSt-Erhöhung angesichts meines Guthabens einbehalten hatte.

Nun stellt sich die Frage, wie ich jetzt vorgehe. Soll ich die Jahresrechnungen für 2007 und 2008 zurückschicken, gleichzeitig meine eigene Jahresrechnung erstellen und dann einen neuen Abschlag ausrechnen, der sowohl die Guthaben aus 2006 und 2007, als auch den Mehrverbrauch und die MwSt-Erhöhung ab 01.01.2007 berücksichtigt?

Sorry dass der Beitrag so lang geworden ist, aber ich wollte möglichst umfassend meine \"Erfahrungen\" mit der Avacon schildern. Über ein paar Tips wäre ich sehr dankbar und vielleicht lässt sich ja auch die Idee eines Treffen der Avacon Gaspreisrebellen zwischen Magdeburg und Braunschweig wiederbeleben, das Thema ist ja leider irgendwie eingeschlafen....

@ christian guhl

Wie viele Leute hatten sich aus unser Region eigentlich auf Ihren Aufruf damals gemeldet?

Gruß

Bors

Offline Christian Guhl

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Jahresrechnung von Avacon
« Antwort #1 am: 10. August 2008, 22:02:48 »
@bors
Zwei Antworten habe ich erhalten.

Offline Roger

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Jahresrechnung von Avacon
« Antwort #2 am: 13. August 2008, 11:49:27 »
Genau das gleiche ist bei uns auch passiert.
Jahresverbrauch laut Zähler 30.000 Kwh mehr,Preiserhöhung;32.00,00 EUR Nachzahlung,doppelter Abschlag,Widerspruch laut §315 Unbilligkeit,Ablehnung mit Begründung das die Preiskalkulation nicht offengelegt werden muß. (ist übrigens gewerblich)

Ich werde noch irre mit diesem Laden !
Roger

Offline Bors

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Jahresrechnung von Avacon
« Antwort #3 am: 13. August 2008, 21:24:27 »
@ roger

Wären Sie mal an einem Treffen interessiert??? Ich würde mich gerne mal mit anderen Avacon-Geplagten austauschen, allerdings finden sich bisher nur 3-4 Interessenten zwischen Braunschweig und Magdeburg.

An alle Avacon-\"Freunde\"

Das Gebiet ist doch wirklich groß! Ich freue mich über jeden, der antwortet. Meldet euch!!!! Je mehr Leute sich gegen diese Abzockerei engagieren, desto besser!!!

Gruß

Bors

Offline Roger

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Jahresrechnung von Avacon
« Antwort #4 am: 14. August 2008, 09:39:22 »
Ja,wäre eine Idee !
Mein größtes Problem ist E.ON Avacon.
Hier geht es an unsere Existenz!
Roger

 

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