Hallo,
weiß jemand hier aus dem Forum ob schon Gerichtsurteile zu der Höhe der Entgelte für Netznutzung, Messung/Abrechnung sowie Grundgebühr existieren?
Nach meiner Auffassung dürfte das Ansetzen von Entgelten zumindest für die Messung/Abrechnung gegen die guten Sitten verstoßen, wenn ohnehin eine Grundgebühr verlangt wird. Die DEW21 scheint diese Entgelte bei beinahe jedem Kunden willkürlich festzulegen. Nach eigenen Recherchen kamen bisher Beträge zwischen 32,00 EUR bis 74,00 EUR vor. Geht man von einem Durschnitt von 53,00 EUR x 300.000 Kunden aus, verdient die DEW21 knapp 16 Mio. (!) EUR pro Jahr alleine für das Ablesen der Zähler und das automatisierte Ausdrucken der Rechnungen. So teuer ist der Ablesedienst!
Ich bin auch der festen Überzeugung, dass die DEW21 sogar bei der Netznutzung kräftig aufschlägt. Vielleicht kann sich ja jemand mal die Mühe machen - falls dies überhaupt möglich ist - und in den Geschäftsberichten der Lieferanten forschen, was die tatsächlich für die Netznutzung einnehmen. Mit Sicherheit stimmt der Hinweis der DEW21 nicht, dass die das Entgelt für die Netznutzung in voller Höhe an die Lieferanten weitergeben. Gewinnschöpfung an der Netznutzung dürfte ebenfalls höchst rechtswidrig sein.
Gruß