Energiepreis-Protest > Stadtwerke Neuburg / Donau
Klageschrift eingegangen
meggie64:
Zur Klageerwiderung: gibt´s denn da nicht zwischenzeitlich \"Mustererwiderungen\"? Denn vom Prinzip her ist die Argumentationsweise doch stets dieselbe: alles bestreiten, kein Nachweis der Billigkeit, doch Monopolstellung, Quersubventionierung unzulässig, Privatgutachten kein Beweismittel, ebensowenig Mitarbeiter der Stadtwerke als Zeugen, keinerlei Möglichkeiten - auch nicht für das Gericht - zur Überprüfung der Preisgestaltung. Wäre doch praktisch, wenn jemand seine Klageerwiderung online stellt. Meine kann jeder haben, wenn es soweit ist.
Cremer:
@meggie64,
die anderen 3 Fälle könnten nicht ganz gleichartig sein.
Dann spielt die Gegenseite Sie gegeneinander, dem Gericht gegenüber, aus.
Prüfen Sie erst mal die andewren Fälle genau, z.B. ob die gleichen Verträge vorliegen
DieAdmin:
--- Zitat ---Original von RuRo
@meggie64
Das Wichtigste ist ein kompetenter Rechtsbeistand, davon hängt der Verlauf im Wesentlichen ab. Bitte wirklich um einen versierten Anwalt bemühen, nichts was noch so offensichtlich falsch ist, in der Klageerwiderung unwidersprochen lassen.
--- Ende Zitat ---
@meggie64,
RuRo hat Ihnen eigentlich schon den wichtigsten Rat gegeben.
Haben Sie inzwischen einen RA kontaktet? Ihrem letzten Beitrag (auf der Suche nach Musterschreiben) interpretier ich so, dass Sie dies noch nicht getan haben.
Es ist wirklich dringend anzuraten, einen Rechtsanwalt zu kontakten, nicht selber rumdoktern.
Es ist wieder Ihnen, noch anderen geholfen, wenn durch solche \"Eigeninitiative\" Urteile zu Ungunsten der rebellierenden Kunden gefällt werden.
Hier mal eine Anwaltsliste: http://www.energienetz.de/index.php?itid=1550&search_artikel_id=1550
Sollten Sie als Vereinsmitglied in den Prozesskostenfond einzahlen: Da bitte an den Service wenden
Cremer:
@meggie64,
irgendwann kommt der Zeitpunkt, wo man zu einem fachanwalt für Energierecht gehen muss.
Dieser ist jetzt bei Ihnen erreicht.
Es ist 5 nach 12
Ich empfehle, die Verfahren einzeln behandeln zu lassen und nicht wie der gegnerische Anwalt dem Gericht vorgeschlagen hat, gemeinsam.
Ihr Anwalt sollte dies überlegen.
Entscheidend sind die Ausgangssituationen der Beklagten. Diese mögen alle unterschiedliche sein, für den Versorger eben nicht, wie der Antrag es zeigt.
Gasalarm2:
Nach neuesten Informationen hat sich das Amtsgericht Neuburg (nach Antrag des Beklagten) für sachlich unzuständig erklärt.
Nun liegt der Fall bei der Kammer für Handelssachen beim LG Ingolstadt.
Gruß vom Gasalarm
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