Hallo Mitstreiter,
die EVM hat offensichtlich vor, die bestehenden Komfortverträge zu kündigen und die Bestandskunden vor die Wahl zu stellen, entweder den Gasbezug über den teureren Grundversorgungstarif oder einen neuen Komforttarif zu steueren.
Das hat zwei Effekte:
1. Für solche Gaskunden, die in der Vergangenheit mit Bezug auf §315BGB die Preiserhöhungen nicht akzeptierten wird damit eine neue Vertragsgrundlage geschaffen. Es besteht die Gefahr, dass die EInsprüche aus der Vergangenheit nun nicht mehr gültig sein könnten, weil mit Abschluss eines neuen Vertrages auch der neue Preis vereinbart wird.
2. Wer sich für einen der neuen Komforttarife entscheidet, bindet sich für 12 - 24 Monate.
Für die weiteren Überlegungen ist es nun wichtig zu wissen, ob die Kündigung der bestehenden Verträge alle Kunden betrifft oder nur einige.
Daher: Bei wem sind die bisherigen Verträge auch gekündigt worden, bei wem laufen Sie fort.
Je nachdem, ob die Verträge selektiv gekündigt wurden oder alle Verträge gekündigt wurden kann diese Kündigung rechtsmissbräuchlich sein. Daher kommt dieser Info eine wichtige Bedeutung zugute.
Gruß
Plantoy