Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kündigung der Komfort-Tarife  (Gelesen 19083 mal)

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Offline plantoy

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Kündigung der Komfort-Tarife
« am: 27. Juli 2008, 08:21:38 »
Hallo Mitstreiter,

die EVM hat offensichtlich vor, die bestehenden Komfortverträge zu kündigen und die Bestandskunden vor die Wahl zu stellen, entweder den Gasbezug über den teureren Grundversorgungstarif oder einen neuen Komforttarif zu steueren.

Das hat zwei Effekte:

1. Für solche Gaskunden, die in der Vergangenheit mit Bezug auf §315BGB die Preiserhöhungen nicht akzeptierten wird damit eine neue Vertragsgrundlage geschaffen. Es besteht die Gefahr, dass die EInsprüche aus der Vergangenheit nun nicht mehr gültig sein könnten, weil mit Abschluss eines neuen Vertrages auch der neue Preis vereinbart wird.

2. Wer sich für einen der neuen Komforttarife entscheidet, bindet sich für 12 - 24 Monate.

Für die weiteren Überlegungen ist es nun wichtig zu wissen, ob die Kündigung der bestehenden Verträge alle Kunden betrifft oder nur einige.

Daher: Bei wem sind die bisherigen Verträge auch gekündigt worden, bei wem laufen Sie fort.

Je nachdem, ob die Verträge selektiv gekündigt wurden oder alle Verträge gekündigt wurden kann diese Kündigung rechtsmissbräuchlich sein. Daher kommt dieser Info eine wichtige Bedeutung zugute.

Gruß


Plantoy

Offline EVM

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #1 am: 02. September 2008, 00:28:29 »
Hallo liebe ausdauernde Widersprüchler,

wiedermal möchte mich die EVM Koblenz (Hr. Resch) vergackeiern mit seinem Schreiben vom 25.08.2008. Sie bieten mir einen neuen Sondervertrag an. Schreiben aber Nichts von \"Hiermit kündige ich ...zum xx.xx.xxxx\". Von daher fasse ich dieses Schreiben mal wieder als pure Einschüchterung auf. Sollte ich Nichts unternehmen würde ich im Rahmen der Grundversorgung weiterversorgt. Dasgleiche ist mir bereits vergangenes Jahr widerfahren. Ich widerspreche jeglicher Erhöhung bereits erfolgreich seit 2004. MfG Euer EVM (Energieversorger Verblödeln Menschen)

Offline plantoy

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #2 am: 02. September 2008, 21:58:11 »
Hallo Grünschnabel,

es wäre sehr wichtig zu wissen, ob die EVM nur widersprechenden Kunden kündigt oder allgemein die alten Komfort-Verträge kündigt.

Erfolgt die Kündigung nämlich nur in EInzelfällen, so liegt der Verdacht der echtsmissbräuchlichen Kündigung vor und könnte strafrechtlich als Nötigung bewertet werden. Außerdem könnte das auch ein kartellrechtliches Verfahren nach sich ziehen.

Daher nocheinmal die Aufforderung:

Bitte melden, bei wem die bestehenden Komfortverträge nicht gekündigt wurden.

Gruß


Plantoy

Offline userD0009

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #3 am: 02. September 2008, 22:16:48 »
@plantoy

Mich würde interessieren, warum die Kündigung eines Vertrages strafrechtlich relevant ist? Insbesondere warum dadurch der Tatbestand der Nötigung, § 240 StGB verwirklicht wird?

Dass in einer solchen Kündigung ein kartellrechtlich zu missbilligendes Verhalten liegen könnte, kann ich noch nachvollziehen, aber ein strafbares Verhalten finde ich etwas sehr gewagt.

Grüße
belkin

Offline plantoy

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #4 am: 04. September 2008, 20:54:35 »
Hallo,

nun, werfen wir zunächst einen Blick in ds Strafgesetzbuch:

StGB § 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ein Service der juris GmbH - http://www.juris.de - Seite 97

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.


Die rechtswidrige Kündigung wurde u.a. hier im Forum mehrfach diskutiert.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg geht bzgl. dem Straftatbestand der Nötigung auch gegen einen Energieversorger vor:

ZfK - Tagesticker  

 Verbraucherzentrale gegen EWE (vom 05.02.2007)  

Laut Nachrichtenagentur dpa hat die brandenburgische Verbraucherzentrale dem Oldenburger Gasversorger EWE AG Nötigung vorgeworfen.
....

http://www.zfk.de/zfkGips/Gips;jsessionid=2F152B2A5902C8E11620EB9AAB6531F6?Anwendung=MeldungenAnzeigen&Methode=Einzelmeldung&Mandant=ZFK&AuswahlRessourceID=707

Für mich heißt dass: wenn zivilrechtlich das rechtsmissbräuchliche Verhalten nachgewiesen wird, hat das auch strafrechtliche Konsequenzen.

Die Rechtsmissbräuchlichkeit ist u.a. schon dann gegeben, wenn selektiv einzelnen Kunden gekündigt wurde und eben nicht eine ganze Vertragsart. Dann kann leicht geschlussfolgert werden, dass die Kündigung des Sondervertrages nur erfolgte, um sich dem Widerspreuch wegen fehlendem Billigkeitsnachweis zu entziehen und einen höheren Preis durchzusetzen.

Es ist daher enorm wichtig zu wissen, ob auch anderen Sondervertragskunden gekündigt wurde. Noch wichtiger ist es, ob Kunden ihren Sondervertrag beibehalten, denn das wäre dann ein klarer Hinweis auf die rechtswidrige Kündigung.

Gruß

Plantoy

Gruß

Plantoy
[Edit Evitel2004 Bitte keine Artikel komplett kopieren Verlinkung von Medienberichten ] und das nächste Mal das Quellenlink mitangeben

Offline plantoy

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #5 am: 30. November 2008, 19:15:33 »
Hallo,

ich habe auf das Kündigungsschreiben ragiert und zunächst Formfehler gerügt (Schreiben war nicht durch vertretungsberechtigte Mitarbeiter unterzeichnet) und darauf bestanden, dass auch für den Fall der Einstufung in die Grundversorgungstarife die bislang erhobenen Einsprüche geltend bleiben.

Dem wurde schriftlich enstsprochen.

Nun hat sich ja durch das jügste BGH-Urteil die Rechtslage ungünstig entwickelt: Die Versorger müssen nicht mehr die komplette Kalkulation offenlegen, wenn Sie lediglich Bezugskosten weitergeben.

Das war in der Vergangenheit wiederholt auch Gegnstand einer Auseinandersetzung zwischen der EVM und mir: Die Preissteigerung der EVM liegt absolut deutlich über der Steigerung der Importgaspreise (die werden durch das BMWI monatlich veröffentlicht).

Die EVM argumentiert mit einem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIPO, es würden nur die Beugskosten weitergegeben.

Ich vermute, dass die EVM ihr Gas von der ThüGas bezieht (der 50% der EVM gehören) und die wiederum gehört zu 100% der e-on. So lässt sich natürlich leicht innerhalb der Firmengruppe ein entsprechender Versorgungsvertrag schließen.

Ich warte nun auf meine nächste Jahresabrechnung: Dort werde ich whrscheinlich zum Nachzahlen aufgefordert. Dann überlege ich, ob ich evm den Gerichtsweg einschlagen lasse.

Schade, dass so weige Beiträge zu unserem ersorger bestehen.

Gruß

Plantoy
« Letzte Änderung: 02. Februar 2022, 09:23:17 von DieAdmin »

Offline Cremer

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #6 am: 01. Dezember 2008, 18:23:00 »
@plantoy,

nun warten Sie mal die komplette Urteilsbegründung ab.

Außerdem bestehen schon seitens der Verbraucherzentrale RP weitere Vorgehensweisen
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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Offline hermi

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #7 am: 02. Januar 2009, 17:25:57 »
Hallo Plantoy,

nachdem ich nun die Endabrechnung für 2008 erhalten habe, bin ich mal wieder hier im Forum.

Auch ich widerspreche seit Oktober 2005 und habe im Juli 2008 das \"Kündigungsschreiben\" erhalten. Darin heißt es einfach lapidar:

--- Zitat ---
... der mit Ihnen geschlossene Erdgasversorgungsvertrag läuft zum 30.09.2008 aus und kann von uns über dieses Datum hinaus nicht fortgesetzt werden.
--- Zitatende ---

Der ehemals geschlossene Vertrag (Sondervertrag S-1 vom Oktober 1996) enthält jedenfalls keinerlei \"Ablaufdatum\". Daher habe ich mit einem Brief dieser Kündigung widersprochen, aber keinerlei Antwort von der EVM erhalten.

Auf der Abrechnung wurde nun bis 31.09.08 der Tarif \"Komfort 1\" berechnet und ab 01.10.08 wird lediglich \"Heizgas\" mit dem erhöhten Grundbetrag (132,- EUR anstatt 126,- EUR) ausgewiesen.

Ein Bekannter von mir, der nicht zu den \"Gaspreisrebellen\" gehört sondern immer brav seine Erhöhungen zahlt, hat KEIN Kündigungsschreiben erhalten.

Gruß,

Herbert

Offline Contra

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #8 am: 03. Januar 2009, 00:40:19 »
Auch mein Sondervertrag aus dem Jahr 2000 , wurde zum 30.09.08 seitens der EVM gekündigt.Bin Protestler seit 2006 und wurde höflich darauf hingewiesen ,
das man mich in den Heizkostentarif stuft,falls ich keinen neuen Vertrag unterschreibe . Mafia Methoden - fehlt nur noch die Knarre an der Schläfe !!!!!!
Mein RA . , (habe schon drei Gerichtsverhandlungen mit der EVM durch  :D)
hat der Kündigung widersprochen , das interessiert die EVM jedoch wenig,
denn auf der kürzlich erhaltenen Jahresrg.08 hat die EVM ihre Drohung wahr
gemacht ! Hab nächste Woche Termin mit RA. Gruß Contra

Offline hermi

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #9 am: 03. Januar 2009, 10:53:26 »
Hallo Contra,

könntest du uns hier im Forum dann bitte auf dem Laufenden halten?

Gruß,

Herbert

Offline hermi

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #10 am: 14. Januar 2009, 14:09:32 »
Hallo Contra,

hat sich inzwischen mit deinem RA etwas ergeben?

Gruß,

Hermi

Offline Contra

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #11 am: 15. Januar 2009, 00:08:15 »
Werde mich sicher nicht näher hier im Forum dazu äußern , wäre sehr unklug ,
manche Versorger lesen mit !!! Sorry !
Kann nur empfehlen , rechtzeitig (spätestens wenn der Mahnbescheid kommt )
einen RA für Energierecht einzuschalten ,  Vorgehensweise vom Bund d.E.zu
befolgen und nicht vergessen , in den Prozesskostenfond einzuzahlen !
Ansonsten ist Durchhalten angesagt  :DContra

Offline Schwalmtaler

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #12 am: 15. Januar 2009, 08:50:22 »
@ Contra

das Sie während des lfd. Verfahrens hier nichts \"rausposaunen\" ist ok, aber nach einem ergangenen Urteil wäre es schön das Ergebnis zu erfahren.

Viel Erfolg!

Offline EVM

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #13 am: 02. Februar 2009, 01:06:44 »
Hallo liebe Widerständler, bin fein brav Ende 2008 Mitglied bei den Energieverbrauchern geworden und auch natürlich in den Prozeßkostenfonds eingetreten und habe auch RA Mogwitz in Koblenz als Kenner der EVM Koblenz persönlich mit meinem ganzen Widerspruchswerk aufgesucht. Eine Kündigung seitens der EVM Koblenz hat natürlich Ende 2008 aufgrund meiner ergriffener Vorsichtsmassnahmen nicht stattgefunden. Anscheinend hat EVM jetzt einen Hellseher eingestellt. Der Winter ist kalt und die Gasuhr dreht sich... Bin gerade auf der Suche nach einem sehr effizienten Kachelofen. Welche Firma ist hier spitze in Technologie und Preis ? MfG EVM (Energieversorger verarscht Mitmenschen)

Offline Arno

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Kündigung der Komfort-Tarife
« Antwort #14 am: 08. April 2009, 12:28:06 »
Hallo Mitstreiter,
heute habe ich ein Schreiben der EVM bekommen die mit dem Wortlaut anfängt.
\"der mit ihnen geschlossene Energieliefervertrag läuft zum 16.11.2009 aus und kann von uns über dieses Datum hinaus nicht fortgesetzt werden.Wir bieten ihnen deshalb einen neuen Sondervertrag an ....
Wenn ich den Sondervertag nicht Unterschreibe bekomme ich nur noch Grundversorgung... blablabla.\"



1.)Mein Vertrag hat keine zeitliche Begrenzung.
2.)Es wird nicht von Kündigung gesprochen sondern nur davon das der Vertrag auslaufen würde..

Gehe ich recht in der Annahme das die den Vertrag nicht einseitig auflösen können?
Was mache ich jetzt? Soll ich eine Antwort schreiben das ich das nicht akzeptiere oder einfach gar nichts machen?

Danke
Arno

 

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