[ 2-C-635-05 12-05-2005 ]
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat gestern in der mündlichen Verhandlung einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die von den Stadtwerken Kreuznach ausgeführte Versorgungssperre mit Gas am 3.Mai 2005 unbillig ist.
Az. 2C 635/05Der Kunde hatte gegen die Jahresrechnung 2004 in Höhe von ca. 625 € Anfang Januar Widerspruch eingelegt, da ihm zum einen der abgerechnete Verbrauch für Gas zu hoch erschien und zum anderen eine Rückzahlungsforderung von 180 € nicht zur Verrechnung gebracht wurde.
Siehe auch den Thread bereits hierüber unter:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=984&sid=45c12f4aeec2bef467fcb928b897fc6aDer Kunde hatte ferner im Januar Widerspruch gemäß Musterbrief eingelegt. Die Stadtwerke sind weiter nicht auf beide Argumente eingegangen und haben Mahnungen verschickt und letztlich angekündigt, das Gas zum 3.5.05 zu sperren. Die Sperre wurde auch zu diesem Datum ausgeführt, der Kunde stand abends um 22.00 in der Dusche plötzlich unter kaltem Wasser. Strom konnten sie nicht sperren, da er Kunde bei Yello Strom ist. Am gleichen Tag vormittags hatten die Stadtwerke eine Schutzschrift am Amtsgericht hinterlegt. Der Kunde beantragte ebenfalls am gleichen Tag eine einstweilige Verfügung. Eine Absicht seinerseits eine Schutzschrift zu hinterlegen, kamen die Stadtwerke ca. 30 Min. ihm zuvor. Über die einstweilige Verfügung wurde gestern entschieden. (Az. 2 C 635/05)
Das Amstgericht entschied:
1.) Die Versorgungssperre ist unverzüglich aufzuheben.
2.) Bis zum 30.5.05 zahlt der Kunde die Abschlagshöhe von 2004 (48 €) plus 2%.
3.) Die neue Abschlagshöhe ab dem 1.6.05 beträgt 63 € statt geforderten 88€
4.) Über die Jahresrechnung von ca. 625 € müssen die Stadtwerke mit dem Kunden verhandeln.
Das Gericht hat in der Verhandlung ferner die Forderung der SW abgelehnt, dass die Entsprerrkosten der Kunde zahlen soll. Die Vertreterin der Stadtwerke war schlecht vorbereitet. Sie kannte z.B. nicht das BGH Urteil von 2003 und auch den § 315 BGB im Wortlaut nicht.
Gestern Nachmittag um 16.00 Uhr war die Sperre noch nicht aufgehoben. Die Stadtwerke teilten mit, dass dies frühestens heute nach 12.00 Uhr erfolgen könnte. Das ist nicht unverzüglich. Ein Beschwerdebebrief erging vom Kunden umgehend an das Amtsgericht. Der Kunde teilte den Stadtwerken mit, dass auch der von ihm bestellte Installateur zur Wiederinbetriebnahme der Gaswandtherme von den Stadtwerken zu zahlen ist, welches die Stadtwerke verneinten. Der Kunde wird die Kosten des Installateurs zum Abzug an den Abschlägen bringen.
Auch die hinterlegte Schutzschrift der Stadtwerke mit dem Antrag, im Falle dass der Kunde eine einstweilige Verfügung beantragt, diese abzulehnen, sowie ersatzweise zwei ergänzenden Hilfsanträgen, nutzte den Stadtwerken letztenendes nichts!
Weitere Informationen folgen.