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Autor Thema: Amtsgericht: Gassperre der Stadtwerke Kreuznach unbillig  (Gelesen 9680 mal)

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Offline Cremer

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[ 2-C-635-05 12-05-2005 ]

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat gestern in der mündlichen Verhandlung einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die von den Stadtwerken Kreuznach ausgeführte Versorgungssperre mit Gas am 3.Mai 2005 unbillig ist.
Az. 2C 635/05


Der Kunde hatte gegen die Jahresrechnung 2004 in Höhe von ca. 625 € Anfang Januar Widerspruch eingelegt, da ihm zum einen der abgerechnete Verbrauch für Gas zu hoch erschien und zum anderen eine Rückzahlungsforderung von 180 € nicht zur Verrechnung gebracht wurde.

Siehe auch den Thread bereits hierüber unter:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=984&sid=45c12f4aeec2bef467fcb928b897fc6a

Der Kunde hatte ferner im Januar Widerspruch gemäß Musterbrief eingelegt. Die Stadtwerke sind weiter nicht auf beide Argumente  eingegangen und haben Mahnungen verschickt und letztlich angekündigt, das Gas zum 3.5.05 zu sperren. Die Sperre wurde auch zu diesem Datum ausgeführt, der Kunde stand abends um 22.00 in der Dusche plötzlich unter kaltem Wasser. Strom konnten sie nicht sperren, da er Kunde bei Yello Strom ist. Am gleichen Tag vormittags hatten die Stadtwerke eine Schutzschrift am Amtsgericht hinterlegt. Der Kunde beantragte ebenfalls am gleichen Tag eine einstweilige Verfügung. Eine Absicht seinerseits eine Schutzschrift zu hinterlegen, kamen die Stadtwerke ca. 30 Min. ihm zuvor. Über die einstweilige Verfügung wurde gestern entschieden. (Az. 2 C 635/05)

Das Amstgericht entschied:
1.) Die Versorgungssperre ist unverzüglich aufzuheben.
2.) Bis zum 30.5.05 zahlt der Kunde die Abschlagshöhe von 2004 (48 €) plus 2%.
3.) Die neue Abschlagshöhe ab dem 1.6.05 beträgt 63 € statt geforderten 88€
4.) Über die Jahresrechnung von ca. 625 € müssen die Stadtwerke mit dem Kunden verhandeln.

Das Gericht hat in der Verhandlung ferner die Forderung der SW abgelehnt, dass die Entsprerrkosten der Kunde zahlen soll. Die Vertreterin der Stadtwerke war schlecht vorbereitet. Sie kannte z.B. nicht das BGH Urteil von 2003 und auch den § 315 BGB im Wortlaut nicht.

Gestern Nachmittag um 16.00 Uhr war die Sperre noch nicht aufgehoben.  Die Stadtwerke teilten mit, dass dies frühestens heute nach 12.00 Uhr erfolgen könnte. Das ist  nicht unverzüglich. Ein Beschwerdebebrief erging vom Kunden umgehend an das Amtsgericht.  Der Kunde teilte den Stadtwerken mit, dass auch der von ihm bestellte Installateur zur Wiederinbetriebnahme der Gaswandtherme von den Stadtwerken zu zahlen ist, welches die Stadtwerke verneinten. Der Kunde wird die Kosten des Installateurs zum Abzug an den Abschlägen bringen.

Auch die hinterlegte Schutzschrift der Stadtwerke mit dem Antrag, im Falle dass der Kunde eine einstweilige Verfügung beantragt, diese abzulehnen, sowie ersatzweise zwei ergänzenden Hilfsanträgen,  nutzte den Stadtwerken letztenendes nichts!

Weitere Informationen folgen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Cremer

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Amtsgericht: Gassperre der Stadtwerke Kreuznach unbillig
« Antwort #1 am: 13. Mai 2005, 09:04:54 »
Ergänzend hierzu noch:

Das Gericht hat betont, dass die Billigkeitsprüfung in diesem Eilverfahren nicht vorgenommen werden kann und dem Versorger empfohlen, Klage in der Hauptsache zu erheben oder sich mit dem Kunden außergerichtlich auf einen Betrag zu einigen.

Das Gericht hat dem Versorger deutlich mitgeteilt, dass die Billigkeitsprüfung nicht durch den § 30 AVB ausgeschlossen ist !!!!
MFG
Gerd Cremer
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Offline Harry01

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Amtsgericht: Gassperre der Stadtwerke Kreuznach unbillig
« Antwort #2 am: 13. Mai 2005, 14:42:51 »
Es wäre mal interessant zu erfahren, wie sich der Kunde 9 Tage ohne Gas beholfen hat. Das ist doch schon unzumutbar. Man kann doch nicht verlangen, daß man für die Zeit bei Verwandten/Bekannten unterkommen kann.

Offline Cremer

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Amtsgericht: Gassperre der Stadtwerke Kreuznach unbillig
« Antwort #3 am: 13. Mai 2005, 17:39:15 »
Hallo Harry01,

es ist leider so, dass sich der Kunde 9 Tage ohne Gas beholfen hat. Er benötigt dieses nur zum Heizen und Warmwasser durch eine Wandgastherme. :(

Ich hatte ihm gestern geraten, nachdem die Entsperrung gestern nicht unverzüglich erfolgte, in ein Hotel auf Kosten der Stadtwerke zu gehen, um mal richtig ausgiebig zu duschen. :evil:

Vielleicht hat er auch durch eine Besuch in eine der Holding angehörenden anderen difizitären Einrichtungen wie Bäderhaus, Wellparadis oder Hallenbad eine Dusche nutzen können.  :wink:
MFG
Gerd Cremer
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Offline Harry01

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Amtsgericht: Gassperre der Stadtwerke Kreuznach unbillig
« Antwort #4 am: 13. Mai 2005, 18:49:51 »
Hallo Herr Cremer,

Zitat
Er benötigt dieses nur zum Heizen und Warmwasser durch eine Wandgastherme. :(


Ja natürlich, das sind die wichtigsten Dinge, wozu man Gas braucht. Ich war einfach nur mal auf der Suche nach Lösungen, wenn es mich auch mit einer Sperre treffen sollte. Ein Kumpel hat mir schon angeboten, dann bis zur Verfügungsentscheidung seine Dusche mitzubenutzen, nur wären das für Hin- und Rückweg 70 km und 1 Stunde Fahrt. Ich dusche täglich und bin auch Warmduscher :D  Den Strom würden sie mir aber sicher gleich mit abstellen, wo sie ja schonmal da sind. Dann würde es meinen Fischen im Aquarium an den Kragen gehen, die erfrieren oder ersticken dann nämlich. Das wäre dann vorsätzliche Tierestötung  :evil:

Offline Gasrebell

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Amtsgericht: Gassperre der Stadtwerke Kreuznach unbillig
« Antwort #5 am: 16. Mai 2005, 13:19:23 »
Hallo Herr Cremer,

mit großem Interesse habe ich zur Kenntnis genommen, dass mit dem AG Bad Kreuznach das 2. Amtsgericht im Sinn des Kunden entschieden hat (zumindest vorläufig).
Ich habe versucht über die Internetseite des AG Bad Kreuznach das vollständige Urteil zu erhalten, bin jedoch nicht fündig geworden. Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie hierzu noch Angaben machen könnten.

Mit freundlichem Gruß

Gasrebell

Offline Cremer

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Amtsgericht: Gassperre der Stadtwerke Kreuznach unbillig
« Antwort #6 am: 16. Mai 2005, 17:11:58 »
Hallo Gasrebell,

das Urteil ist so neu, dass es erst noch eingestellt werden wird. Das Urteil ist am Donnerstag, den 12.5.2005 gegen 11.00 Uhr ergangen.

Sobald mir die Abschrift vorliegen wird, auch dem Kläger liegt sie noch nicht vor, werde ich diese veröffentlichen.
MFG
Gerd Cremer
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