Hallo,
ich ziehe in Kürze innerhalb Berlins um und möchte meinen alten Gasliefervertrag bei der GASAG kündigen, weiß aber nicht, ob das problemlos geht und ob ich vor der Kündigung noch Dinge klären muss - daher meine Frage hier.
Ich habe eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. In der neuen Wohnung gibt es eine Zentralheizung, daher werde ich dort keinen eigenen Gasliefervertrag brauchen.
Ich habe seit 2004 keine Preiserhöhung mehr bezahlt (abgesehen von einem Sicherheitsaufschlag von 2% sowie der erhöhten Mehrwertsteuer) und jeweils Briefe mit Bezug auf Unbilligkeit, § 315 BGB, geschrieben. Die GASAG mahnt seither regelmäßig, bestätigt aber in ihren Schreiben, dass sie meine Auffassung der Unbilligkeit ihrer Preise zur Kenntnis nehmen.
Ich habe für die Jahre 2005 und 2006 nachträglich im Januar 2007 eine eigene Jahresabrechnung vorgenommen und darin die 2005 und 2006 bezahlten Abschläge mit den tatsächlichen Verbräuchen verglichen und den zuviel bezahlten Betrag mit den ersten Abschlägen des Jahres 2007 verrechnet. Für das Jahr 2007 habe ich ebenfalls Anfang 2008 eine eigene Jahresabrechnung erstellt und die 2007 zuviel bezahlten Beträge mit den ersten Abschlägen des Jahres 2008 verrechnet. Mit aktuellem Schreiben von Juli 2008 weist die Gasag auf Zahlungsrückstände hin, und zwar ausstehende Monatsabschläge seit Ende 2007. Sie hat also offenbar ebenfalls eine Verrechnung des aus ihrer Sicht seit 2005 noch ausstehenden Betrags vorgenommen. Denn ich habe für jeden Monat Abschläge bezahlt, nur nicht in der Höhe wie von der Gasag verlangt.
Ich habe eben erst gelesen, dass eine derartige Verrechnung nicht ok ist - kann ich mich so spät noch dagegen wehren? Bzw. ist das überhaupt möglich, da ich selbst ja auch Beträge verrechnet habe?
Und schließlich: kann ich den Vertrag einfach kündigen? Was passiert mit den bestehenden Forderungen der GASAG?
Besten Dank und Grüße
Kathali