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Autor Thema: Umzug - Kündigung eines Vertrags mit \"Zahlungsrückständen\"  (Gelesen 6061 mal)

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Offline Kathali

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Hallo,

ich ziehe in Kürze innerhalb Berlins um und möchte meinen alten Gasliefervertrag bei der GASAG kündigen, weiß aber nicht, ob das problemlos geht und ob ich vor der Kündigung noch Dinge klären muss - daher meine Frage hier.

Ich habe eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. In der neuen Wohnung gibt es eine Zentralheizung, daher werde ich dort keinen eigenen Gasliefervertrag brauchen.

Ich habe seit 2004 keine Preiserhöhung mehr bezahlt (abgesehen von einem Sicherheitsaufschlag von 2% sowie der erhöhten Mehrwertsteuer) und jeweils Briefe mit Bezug auf Unbilligkeit, § 315 BGB, geschrieben. Die GASAG mahnt seither regelmäßig, bestätigt aber in ihren Schreiben, dass sie meine Auffassung der Unbilligkeit ihrer Preise zur Kenntnis nehmen.

Ich habe für die Jahre 2005 und 2006 nachträglich im Januar 2007 eine eigene Jahresabrechnung vorgenommen und darin die 2005 und 2006 bezahlten Abschläge mit den tatsächlichen Verbräuchen verglichen und den zuviel bezahlten Betrag mit den ersten Abschlägen des Jahres 2007 verrechnet. Für das Jahr 2007 habe ich ebenfalls Anfang 2008 eine eigene Jahresabrechnung erstellt und die 2007 zuviel bezahlten Beträge mit den ersten Abschlägen des Jahres 2008 verrechnet. Mit aktuellem Schreiben von Juli 2008 weist die Gasag auf Zahlungsrückstände hin, und zwar ausstehende Monatsabschläge seit Ende 2007. Sie hat also offenbar ebenfalls eine Verrechnung des aus ihrer Sicht seit 2005 noch ausstehenden Betrags vorgenommen. Denn ich habe für jeden Monat Abschläge bezahlt, nur nicht in der Höhe wie von der Gasag verlangt.

Ich habe eben erst gelesen, dass eine derartige Verrechnung nicht ok ist - kann ich mich so spät noch dagegen wehren? Bzw. ist das überhaupt möglich, da ich selbst ja auch Beträge verrechnet habe?

Und schließlich: kann ich den Vertrag einfach kündigen? Was passiert mit den bestehenden Forderungen der GASAG?

Besten Dank und Grüße
Kathali

Offline RebellA

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Umzug - Kündigung eines Vertrags mit \"Zahlungsrückständen\"
« Antwort #1 am: 25. Juli 2008, 02:58:58 »
@Kathali

Die Gasversorgung komplett aufkündigen wegen Wechsel des Energieträgers (oder Umzug)
- konkretes Enddatum angeben.
Danach fallen auch keine Grundgebühren mehr an.

Vorbereitet sein auf evtl. Mahnung des bisherigen Versorgers:
- Eigene Rechnung fertig aufgestellt haben
- Kontoauszüge als Beweis für Abschlagszahlungen


Zählerstand bei Übergabe der Wohnung notieren (mit VM)
und an Versorger nachsenden.

bezüglich Strom:
ggf. an Stromversorger nur den Umzug melden,
wenn man keinen anderen Anbieter möchte.

 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

und hier einiges mehr betreffend Umzug:
http://www.haushaltstipps.net/checkliste-fuer-den-umzug.html

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Offline Kathali

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Umzug - Kündigung eines Vertrags mit \"Zahlungsrückständen\"
« Antwort #2 am: 25. Juli 2008, 13:14:36 »
Hi,

danke für die Antwort! Ich habe eben mit der Berliner Verbraucherzentrale telefoniert, die schlugen Ähnliches vor. So werd ich\'s machen. Und danke auch für die Umzugtipsliste.

Kathali

Offline Kathali

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Umzug - Kündigung eines Vertrags mit \"Zahlungsrückständen\"
« Antwort #3 am: 03. November 2008, 12:24:04 »
Hallo,

nachdem der Umzug problemlos geklappt hat, hat die GASAG jetzt ein Schreiben geschickt, ich möge nun den ausstehenden Betrag bezahlen: \"Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werden wir unsere Forderungen ohne nochmalige Mahnung gerichtlich geltend machen\". Verwiesen wird dabei auf das Urteil des BGH vom Juni 2007.

Ich habe gelesen, dass die GASAG im Oktober 2008 in einem Gerichtsverfahren um die Preiserhöhung 2005 verloren hat. In dem hier im Forum verlinkten Artikel zur Morgenpost heißt es aber: \"Begünstigt durch dieses Urteil ... würden aber nur Gasag-Kunden, die ganz konkret gegen die Preiserhöhung vom 1. Oktober 2005 geklagt oder damals nur unter Vorbehalt an das Unternehmen gezahlt hatten. \"
Nun hatte ich weder geklagt noch unter Vorbehalt bezahlt, sondern die Abschläge selbst gekürzt, wie oben dargestellt - und zudem nicht ab 2005, sondern schon ab 2004.

Muss ich das Schreiben der GASAG als klare Ankündigung eines Rechtsstreits werten, und wenn ja, sind meine Chancen tatsächlich so gut, wie es das Kammergerichts-Urteil in Berlin vom Oktober 2008 erwarten lässt?

Danke!

Offline Kathali

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Umzug - Kündigung eines Vertrags mit \"Zahlungsrückständen\"
« Antwort #4 am: 06. November 2008, 15:50:23 »
Hallo, hat wirklich keiner einen Tip?

 

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