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Autor Thema: Neuer Gasvertrag bei Umzug?  (Gelesen 4376 mal)

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Offline Pedro

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Neuer Gasvertrag bei Umzug?
« am: 21. Juli 2008, 19:07:44 »
Neuer Gaslieferungs-Vertrag bei Umzug?
Der Versorger GWG schickt Gaskunden, die seit 2004 dem Gas-
preis widersprechen und nun innerörtlich umziehen, einen neuen Gaslieferungsvertrag mit den aktuellen Konditionen.
Wir tendieren dazu, dem Vertrag nur unter dem Vorbehalt der Einstufung in die Grund- und Ersatzversorgung und unter Beibehaltung der bisherigen Rechte aus dem Widerspruch zuzustimmen.
Gibt es Erfahrungen?

Offline bjo

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Neuer Gasvertrag bei Umzug?
« Antwort #1 am: 21. Juli 2008, 22:05:56 »
Hallo,
- unter Vorbehalt ist immer schlecht!
- prüfen ob der Anbieter einen Umzugsservice anbietet, wenn ja diese einfordern und gleich ein Schreiben aufsetzen in dem du klar machst das dein alter Vertrag weitergeführt wird. Neuen Kundennummern widersprechen!

Offline DieAdmin

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Neuer Gasvertrag bei Umzug?
« Antwort #2 am: 21. Juli 2008, 22:22:55 »
@Pedro,

bei Umzug hat man einen neue Abnahmestelle, also ist es auch ein neuer Liefervertrag zu Stande gekommen.

Da ich nach Erhalt des Begrüßungsschreiben nix beim heimischen Grundversorger unterschrieben hab, bin ich bis zum Wechsel zu Trianel (Strom)- und e-wie-einfach (Gas) im Allgemeinen Tarif der EVI Waltershausen beliefert worden.

Also ich würde nicht, ausdrücklich durch Unterschrift, zustimmen. Ich hatte von der EVI auch in den Begrüßungsbeilagen zum Tarif \"Grund- und Ersatzversorgung\" etwas zur Unterschrift beiliegen. Habs aber unterlassen, dies unterzeichnet zurückzuschicken. Nicht das dann Zweifel aufkommen, ich hätte dann diesen Preis vereinbart.
Auch solche Vorbehaltsformulierungen würde ich selber nicht machen, da ich kein RA bin. Wenn, dann einen aufsuchen :) Dieser ist auch befähigt, zu beurteilen, ob man sich mit \"Wunschformulierungen\" nicht ein Eigentor schießt.

Da ich nicht die Absicht habe, weiterhin für die alte Wohnung den Strom- und Gasverbrauch zu bezahlen, musste ich den alten \"Rebellionsvertrag\" wegen Umzug kündigen. Hab aber entsprechenden Schriftwechsel (Kündigung, Schlussrechnung) weiterhin deutlich gemacht, dass ich die Preise für unbillig halte und auch das Recht zur Preisanpassung bezweifele (s. Passagen aus dem Musterschreiben).

P.S. Ich hab zwar dieselbe Kundennummer bei der EVI nach dem Umzug gehabt, aber eine andere Verbrauchsstellen-Nummer

Offline bjo

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Neuer Gasvertrag bei Umzug?
« Antwort #3 am: 21. Juli 2008, 23:17:21 »
Zitat
Original von Evitel2004
@Pedro,

bei Umzug hat man einen neue Abnahmestelle, also ist es auch ein neuer Liefervertrag zu Stande gekommen.


P.S. Ich hab zwar dieselbe Kundennummer bei der EVI nach dem Umzug gehabt, aber eine andere Verbrauchsstellen-Nummer

das macht jeder Versorger anders. Oft werden nur Adressdaten geändert!
Anders sieht es aus wenn man eine andere Stadt zieht!

Offline DieAdmin

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Neuer Gasvertrag bei Umzug?
« Antwort #4 am: 21. Juli 2008, 23:24:34 »
@bjo,

bei mir hat sich zu der Zeit noch nicht einmal die Adresse geändert. Bin ja innerhalb des Hauses in eine andere Wohnung gezogen ;)

Allerdings später dann doch die Straße, aber das hat nichts mit dem Umzug, sondern mit der Eingemeindung von Ernstroda und Finsterbergen zu Friedrichroda zu tun. Seit dem 01.07.08 heißen nun einige Straßen anders.

Also ich würde es nicht an der Kundennummer ausmachen, ob ein neuer Vertrag zustande gekommen ist oder nicht.

Offline bjo

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Neuer Gasvertrag bei Umzug?
« Antwort #5 am: 22. Juli 2008, 00:15:32 »
@Evitel2004
Den alten Verträgen muß man die möglichen Kündigungsgründe entnehmen können! Wenn dort ein Umzug innerorts nicht geregelt ist bleibt man im alten Vertrag, das ist zumindest meine Meinung als Laie!

Offline DieAdmin

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Neuer Gasvertrag bei Umzug?
« Antwort #6 am: 22. Juli 2008, 11:24:05 »
Ich denke mal, dass solche Vertragsüberprüfungen nur ein Punkt sind. Die sicherlich auch konkret nur ein Rechtskundiger beurteilen kann.
Es ist doch physisch eine andere Heizung bzw Verbrauchstelle.

Obwohl ich aus Versorgersicht es für ungünstig halte, wenn tatsächlich noch die Möglichkeit gelassen wird, in den alten Verträgen zu bleiben. Denn ein Service ist immer freiwillig. Denn inzwischen haben auch die lieben Versorger gelernt, mit dem Vertragschaos aufzuräumen.

Bsp bei Umzug, wenn man in der neuen Wohnung auch DSL haben möchte, schließt man einen neuen Vertrag ab. Alice nutzt die Gelegenheit, die AOL-Altkunden \"loszuwerden\" und bietet kein Umzugsservice. Der bsp enthalten könnte, dass irgendwelche Gebühren durch Neubeantragung, die an die Telekom gehen, erlassen werden o.ä. Aber das nur am Rande.

Ich hab mich im Vorfeld auch erkundigt, ob und wie die \"Rebellion\" weitergeführt werden kann. Und die Auskunft erhalten, dass ein neuer Vertrag zu Stande kommt.

Und unter den Aspekt, wie weiter.

1. Unterschreibe ich einen Sondervertrag bei den lieben Grundversorger, zementier ich einen Sockel, habe aber dann mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Preisanpassungsklausel, die nicht wirksam ist.

2. Bleibe ich in der Grund- und Ersatzversorgung, geht auch hier die allgemeine Empfehlung, erst mal diesen Sockel zahlen zu müssen. Und faktisch zahlt man mehr, als die braven Kunden. Und tue damit den Versorger nicht weh sprich, dass er dann klagt.
Kann mich aber bei künftigen Erhöhungen verweigern. Irgendwann wird sicherlich dieser Punkt gebrochen, gegenüber den braven Kunden.
Auch hat sich durch den Umzug die Ausgangssituation geändert: Warum wieder eine Wohnung/Haus mit Gasheizung? Wo man doch weiß, dass hier die Preisschraube kontinuierlich nach oben geht.
Also sowohl die Ausgangsituation als auch die Möglichkeit des schärferen Kürzens sollte konkret jemand vom Fach beurteilen.

Oder man wählt die 3. Möglichkeit: Wechseln.

Aber das ist auch nur meine Meinung als Laie.

 

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