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Autor Thema: EVL klagt vor Landgericht Köln  (Gelesen 12948 mal)

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Offline Bibo Bonzo

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EVL klagt vor Landgericht Köln
« am: 20. Juli 2008, 15:16:30 »
Die EVL Leverkusen erhebt Klage gegen mich auf Zahlung der nicht gezahlten Gaspreiserhöhungen aus den Jahren 2005 und 2006. Der zuständige Richter weist in seiner Verfügung zum frühen ersten Termin daraufhin, dass Bedenken gegen die Wirksamkeit der Preisänderungsklausel bestehen und auf das BGH Urteil vom 29.04.08. \" Ebenso wie in dem dort entschiedenen Fall läßt die Klausel die Auslegung zu, dass die Klägerin zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet ist, nach nach gleichmäßigen Maßstäben zu bestimmten Zeitpunkten eine Preisanpassung unabhängig davon vorzunehmen, in welcher Richtung sich z. B. der Eisntandspreis entwickelt hat (BGH, a.a.O. Rn. 17-28\').\" Die Berufungssumme ist nicht erreicht (keine 200 € bei mir). Für eine Zulassung zur Berufung ist wegen des vorgenanten Urteils keine Veranlassung.

Die Klageschrift geht natürlich auf dieses Urteil überhaupt nicht ein (bin S1-Sondervertragskunde gewesen).
Wie seht ihr die Chancen. Ich werde die Gegenseite anrufen und mit ihnen ihre Chancen diskutieren, wenn der Richter schon soweit geht. Ich sehe sie bei 90:10 für mich. Wenn das Urteil für mich läuft, kann die EVL einpacken, dann wird sich (auch durch mich) schnell in den lokalen Medien rumsprechen, das auch andere Kunden, noch Nachforderungen stellen können. Gibt es noch andere Leverkusener, die aktuell verklagt wurden?

Offline Cremer

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EVL klagt vor Landgericht Köln
« Antwort #1 am: 21. Juli 2008, 10:15:10 »
@bo Bonzo,

nix mit Gegenseite anrufen, Finger weg mit der Gegenseite diskutieren zu wollen.

Besser die Telefonkosten für die Suche eines guten Fachanwalt für Energierecht verwenden!!!

Ichh offe Sie haben einen, um innerhalb von 14 Tagen die schriftlich auf die Klagezustellung Anwort zu geben.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Bibo Bonzo

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EVL klagt vor Landgericht Köln
« Antwort #2 am: 21. Juli 2008, 13:02:59 »
Hallo Herr Cremer,

danke für den Tipp. Diskussionen mit der Gegenseite will ich nur parallel zur Vorbereitung der Klageantwort betreiben.
Einen guten Rechtsanwalt suche ich noch. Wir sind heute bei der Verbraucherzentrale. Kennt jemand Frau Leonora Hollinger, RA, sie scheint in Düsseldorf aktiv zu sein?

Offline DieAdmin

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EVL klagt vor Landgericht Köln
« Antwort #3 am: 21. Juli 2008, 16:16:43 »
@Bibo Bonzo,

über Rechtsanwältin Leonora Holling können Sie direkt auf http://www.energieverbraucher.de fündig werden. Dort mal nach \"Holling\" (nicht Hollinger) suchen.

Oder speziell hier die Anwaltsliste: http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/

Offline Bibo Bonzo

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EVL klagt vor Landgericht Köln
« Antwort #4 am: 22. Juli 2008, 17:04:07 »
Folgendes Email an die Gegenseite half. Ein Tag später wurde die Klage zurück genommen. - Geht doch -
Also Leute kämpfen, kämpfen, kämpfen!

Sehr geehrter Herr Dr. H.,

Sie vertreten die EVL bei der Klage gegen meine Frau und mich wegen Entgeltzahlungen aus Gaslieferungen.

In der Verfügung von Richter Dr. K. gibt dieser zu bedenken, dass nach dem BGH Urteil vom 29.04.08 die Preisänderungsklausel des Sondervertrages für nichtig gelten könnte. Auf dieses Urteil gehen Sie in Ihren Ausführungen nicht ein.
Damit schätze ich die Chancen auf Durchsetzung Ihrer Klage als sehr schlecht ein. Eine Berufung wird nicht möglich sein. Die lokalen Medien werden sicher interessiert über diese Klage berichten. Für die EVL kann dies bedeuten, dass weitere Kunden Ihr Recht in Anspruch nehmen und bedeutsame Einnahmeverluste entstehen können.

Deshalb meine Frage: Bevor für Ihre Mandantin weitere Kosten entstehen, ist Ihre Seite bereit, unverzüglich die Klage zurückzunehmen und uns schriftlich innerhalb von drei Tagen zu bestätigen, dass die EVL auf weitere juristische Vorgehensweisen in Zukunft verzichtet?

Offline RR-E-ft

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EVL klagt vor Landgericht Köln
« Antwort #5 am: 22. Juli 2008, 17:11:23 »
@Bibo Bonzo

Ganz toll.

Nun hat Dr. H(empel?) aus W(uppertal?) die von ihm vertretene Klage zurückgenommen und das Landgericht in Gestalt dieses Vorsitzenden  kann nicht mehr zu Gunsten des Kunden darüber entscheiden.... Das ist der Stand.

Nun sind Sie aber nicht davor gefeit, später und vor einem anderen Gericht, dessen Rechtsprechung dem Versorger möglicherweise gefälliger erscheint,  wegen der selben Sache nochmals verklagt zu werden.

Als nächstes könnte also eine Klage vor dem Amtsgericht kommen.

Davor wären Sie nur dann geschützt, wenn der Versorger auf die Klageforderung rechtsverbindlich verzichtet hätte. Hat er aber wohl nicht.

Das wäre für ihn wegen des kartellrechtlichen Diskrimnierungsverbots auch bedenklich, weil dann ggf. auch vergleichbare andere Kunden einen ebensolchen Verzicht beanspruchen könnten.

Zeigt sich das Amtsgericht der Auffassung des Versorgers zugeneigter, so werden Sie ggf. die Konsequenzen daraus zu tragen haben, dass die Sache dann nicht berufungsfähig ist.

Dann können Sie sich gratulieren.

Ein Urteil des Landgreichts zu Gunsten des Kunden, auf dass sich aus Rechtsgründen auch andere Kunden berufen könnten, wäre also als Ergebnis weit besser gewesen.

Ich hoffe deshalb, dass Sie sich nicht zu früh gefreut haben.

Eine neue Klage kann umgehend wieder erhoben werden.

Da Ihnen selbst bei der ersten Klage keine erstattungsfähigen Kosten entstanden sind, haben Sie noch nicht einmal einen entsprechenden Einwand gegen eine neue Klage auf Ihrer Seite.

Schade eigentlich.

Hätten Sie selbst die Füße still gehalten und statt dessen einen Anwalt für sich tätig werden lassen, sähe die Sache wegen §§ 269 Abs. 3 und 6 ZPO bedeutend anders aus.

Offline superhaase

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EVL klagt vor Landgericht Köln
« Antwort #6 am: 22. Juli 2008, 17:59:49 »
@Bibo Bonzo:

Das verstehe ich auch nicht!
Sie haben anderen Verbrauchern nun einen tollen Bärendienst erwiesen!

Wieso warnen Sie den Versorger vor einer möglichen Niederlage, die sich günstig für andere Verbraucher auswirken könnte?
Ihr Risiko erschien doch nach eigener Aussage äußerst gering.
Stehen Sie auf der Seite der absahnenden Energieriesen und der handlangenden Stadtwerke?

Sehr sehr, traurig das ganze... :(

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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EVL klagt vor Landgericht Köln
« Antwort #7 am: 22. Juli 2008, 18:08:45 »
@sh

Hinterher weiß man es immer besser.
Es ist deshalb nicht notwendig, anderen etwas zu unterstellen.

Zitat
Stehen Sie auf der Seite der absahnenden Energieriesen und der handlangenden Stadtwerke?

Wohl offensichtlich abwegig.

Offline superhaase

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EVL klagt vor Landgericht Köln
« Antwort #8 am: 22. Juli 2008, 18:39:07 »
Das war eher eine rhetorische Frage als eine Unterstellung.
Offensichtlich ist hingegen die unnötige Warnung des Versorgers:

Zitat
Damit schätze ich die Chancen auf Durchsetzung Ihrer Klage als sehr schlecht ein. Eine Berufung wird nicht möglich sein. Die lokalen Medien werden sicher interessiert über diese Klage berichten. Für die EVL kann dies bedeuten, dass weitere Kunden Ihr Recht in Anspruch nehmen und bedeutsame Einnahmeverluste entstehen können.

Das wäre eigentlich Aufgabe eines Rechtsanwaltes oder PR-Beraters des Versorgers.....
Das war auch schon vorher erkennbar ... normalerweise.

Dies ist wieder mal ein Beispiel, wie juristische Laien (wozu ich mich auch zähle) eine Angelegenheit ungünstig beeinflussen können, wenn sie ohne Rechtsbeistand agieren.
Auch wenn sie es gut meinen (\"kämpfen, kämpfen, kämpfen\").
\"Gut gemeint\" und \"gut gemacht\" sind leider manchmal Zweierlei.

Daher sollten solche Warnungen wie von Cremer hier oben beherzigt werden:
Bei Klageerhebung oder besser schon zu einem früheren Zeitpunkt einen fachkompetenten Rechtsanwalt aufsuchen!
Nicht selbst verhandeln wollen oder dergleichen.

@Bibo Bonzo: Ich wollte Sie nicht beleidigen, nur ein bisschen schimpfen ;)

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Bibo Bonzo

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EVL klagt vor Landgericht Köln
« Antwort #9 am: 22. Juli 2008, 19:21:19 »
1. Halte ich es für einen Erfolg, wenn die Gegenseite ihre Klage nach einem Tag zurücknimmt.
2. Wer sagt denn, dass ich gestern keinen Anwalt gefunden habe?
3. Wer weiß denn, ob ich nicht Kosten erstattet bekomme für Besuch beim Anwalt, Kopien, Parkgebühren, Telefonate und Faxe mit dem Anwalt, Rechtsschutzversicherung etc.
4. Wer sagt denn, dass ich nicht Klage gegen die EVL erhebe.
5. Ich möchte allen anderen hier empfehlen weiter zu kämpfen.
6. Vergleiche ich das Urteil vom BGH vom 29.04.08 mit dem Urteil zum Thema Schönheitsreparaturen und Vermieter. Von beiden Urteilen sind Millionen betroffen. Genauso wie ich mit dem Vermieter nicht mehr über gelb oder weiß diskutiere, brauche ich als Sondervertragskunde dann auch nicht eine Preiserhöhung mitmachen.
7. Ist dieser Fall für alle eine gute Nachricht.
8. Finde ich die Empfehlung möglichst früh einen Anwalt aufzusuchen natürlich in jedem Fall richtig, wie schnell ist man mal im Urlaub, die Anwälte sind im Urlaub und plötzlich hat man nur 14 Tage Zeit.

Offline Bibo Bonzo

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EVL klagt vor Landgericht Köln
« Antwort #10 am: 22. Juli 2008, 21:11:12 »
Hallo RA Forengott,
wegen der möglichen Klage vor dem Amtsgericht:
RA H. hat seitenweise ausgeführt warum die Klage unbedingt vor ein Landgericht gehört. Damit habe ich eine schöne Vorlage warum das Amtsgericht nicht zuständig sein kann. Wers braucht, kann ich gerne mailen.
Selbst vor einem Amtsgericht gilt das BGH Urteil. Dieser Joker sticht . Das ist nur noch nicht allen klar.

Eins ist allerdings schade. Wir haben nun eine Wärmepumpe im Haus und brauchen gar kein Gas mehr.

Offline fnowak

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EVL klagt vor Landgericht Köln
« Antwort #11 am: 27. Juli 2008, 22:35:46 »
Hallo zusammen,

nur keine Sorge! Bibo Bonzo ist ja auf jeden Fall nicht der Einzige der verklagt wurde! Bei meiner Frau und mir ist auch eine Einladung vom Landgericht reingeschneit und wir werden auf jeden Fall das ganze vor Gericht weiterverfolgen!
Ende September wird die Verhandlung sein und ich muß sagen...ich freue mich schon drauf :D
Also ich werde Euch dann später berichten!

Falls sich gerne jemand von Euch mit mir in Verbindung setzen will zwecks Informationsaustausch...nur keine Hemmungen!

Schönen Gruß an alle Mitstreiter

Offline Bibo Bonzo

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EVL klagt vor Landgericht Köln
« Antwort #12 am: 28. Juli 2008, 09:32:06 »
Hallo Mitangeklagter,

was für einen Vertrag hast Du bei der EVL.

Wir hatten einen S1-Sondervertrag aus 2000.

Bibo

Offline fnowak

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EVL klagt vor Landgericht Köln
« Antwort #13 am: 28. Juli 2008, 22:50:46 »
Hi Bibo,

bei uns handelt es sich bei den Vertragsbedingungen auch um die von 2000. Sollte also kein Problem darstellen vor Gericht! Mein Anwalt rechnet damit, dass die EVL die Klage zurücknimmt noch bevor es zum Prozess kommt.
Wir werden sehen. Mir wäre es sehr Recht, wenn das Thema vor Gericht endlich mal entschieden würde.

Gruß, fnowak

Offline fnowak

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EVL klagt vor Landgericht Köln
« Antwort #14 am: 29. Juli 2008, 21:21:06 »
Hallo Leute,

kann das denn sein!? Da geht man zum Anwalt - 2 Wochen nachdem die Klageschrift ins Haus weht - und dann überschneidet sich dieser Termin doch glatt mit der Klagerücknahme der EVL, obwohl noch gar keine Antwort erfolgt ist!
Mann oh mann, so macht das ganze doch gar keinen Spaß. X( Die geben einem ja nicht mal die Möglichkeit vor Gericht zu verlieren - was für ein undankbarer Versorger!

Naja, vielleicht ergibt sich ja später nochmal die Möglichkeit. Man soll ja die Hoffnung nie aufgeben. :D

Gruß an alle Mitstreiter!

 

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