Hallo zusammen,
wir wohnen in Ludwigsburg und sind übers Grundbuch \'gezwungen\',
Fernwärme von den Stadtwerken Ludwigsburg zu beziehen. Wir sind 2003 in ein neu gebautes Haus eingezogen und haben in unseren Kaufunterlagen keinen Vertrag mit der SWLB gefunden. Auf den Seiten der SWLB finden wir auch keinen Mustervertrag (nur falls Fragen zu Vertragsklauseln kommen) sondern nur einen Verweis auf die AVBFernwärmeV.
Wir haben Anfang 2005 erstmals einer Erhöhung der Fernwärmekosten widersprochen (damals noch, ohne die Vorauszahlungen zu kürzen).
Es folgten Widersprüche in 12.2005, 1.2006 und 1.2007.
Gegen die Abrechnung 2005 (Anfang 2006) haben wir Einspruch erhoben und außerdem mit einer Kürzung der Vorauszahlungen und dem Entzug der Einzugsermächtigung reagiert. Wir haben das errechnete Guthaben mit der ersten Abschlagszahlung verrechnet und daraufhin eine erste Mahnung mit Androhung der Liefereinstellung erhalten. Originaltext:
...müssen Sie damit rechnen, dass unser Außendienstmitarbeiter Sie zum Kassieren aufsucht....Sollte er keine Zahlung erhalten oder Sie nicht antreffen, werden wir ohne weitere Mitteilung die Lieferung einstellen...
Wir haben mit dem Musterbrief aus
Versorgungssperre - Was tun? geantwortet und eine Schutzschrift bei Gericht eingereicht. Als Antwort kam
Da wir die Sorgen und Befürchtungen unserer Kunden allerdings respektieren, sehen wir angesichts des zur Zeit geringen Zahlungsrückstands vorläufig von einer Liefereinstellung ab, bitte jedoch dringend darum.....
Anschließend kamen regelmäßige Mahnungen mit Mahngebühren aber ohne weiter Drohungen. Den Mahungen haben wir gelegentlich widersprochen.
Auch der Jahresabrechung 2006 haben wir widersprochen und das nach unserer Rechnung vorliegende Guthaben von 2,11€ mit der ersten Abschlagszahlung 2007 verrechnet.
Die regelmäßigen Mahungen kamen bis Juli 2007. Die Juli-Mahnung enthielt zusätzlichen Hinweis auf das BGH-Urteil und folgende Drohung
Sollte der Termin nicht eingehalten werden, behalten wir uns vor weitere Schritte, wie die Einleitung rechtlicher Maßnahmen oder ggf. die Einstellung der Versorgung vorzunehmen.
Wir haben nicht reagiert.
Die nächste Mahnung kam heute. Sie endet wieder mit
...müssen Sie damit rechnen, dass unser Außendienstmitarbeiter Sie zum Kassieren aufsucht....Sollte er keine Zahlung erhalten oder Sie nicht antreffen, werden wir ohne weitere Mitteilung die Lieferung einstellen...
Die aktuelle Mahnung enthält übrigens \'nur\' noch den in den letzten drei Jahren aufgelaufenen Fehlbetrag von 274,39 EUR, was ca. 2 Abschlagszahlungen entspricht. Diesmal sind die sonst aufkummulierten Mahngebühren nicht mehr enthalten.
Wir haben, seit wir das Hausverbot ausgesprochen haben, die SWLB vor kurzem zum Austausch des Wärmezählers und letztes Jahr zum Austausch der Wasseruhr im Haus gehabt. Wasser kommt auch von der SWLB. Beide Zähler/Anschlüsse sind im selben Raum. Zählerstände lesen wir bisher selbst ab und geben sie über das Internet weiter, weil wir i.d.R. nicht da sind, wenn der Ableser kommt.
Jetzt meine Fragen:
Ist diese Androhung der Versorgungssperre
konkret, so daß wir wieder mit dem Formbrief von
Versorgunssperre, was tun antworten und Hausbverbot erteilen sollten oder sollen wir ignorieren und auf was konkreteres warten?
Hab ich das richtig verstanden: Wenn die SWLB uns einen konkreten Termin zur Versorgungseinstellung nennt, müssen wir sofort eine einstweilige Verfügung gegen die angedrohte Versorgungssperre beim Amtsgericht beantragen. Und dazu sollten wir möglichst einen Anwalt bemühen.
Besteht das Hausverbot von Anfang 2006 noch oder haben wir es durch das Reinlassen zum Zählertauschen \'aufgeweicht\'?
Sollen wir nochmals eine Schutzschrift bei Gericht hinterlegen oder gilt die vom Frühjahr 2006 noch?
Wir haben keinen Vertrag mit der SWLB unterschrieben. Haben wir durch den Hauskauf indirekt was unterschrieben?[/list]
Fragen über Fragen. Bisher sind wir mit den Informationen hier gut gefahren, aber jetzt bin ich mir nicht so sicher, wie wir weiter machen sollen.
Ich bin für Hinweise dankbar,
Steffi