meiner Meinung nach gehört die Scoring-Bildung auf den Prüfstand, weil sie nicht mehr, gerade in der heutigen Zeit, fair sein kann. Bsp was hat die Zahlungsmoral mit der Wohngegend zu tun? Wird die schlechter, nur weil man in einer als schlechter bewertete zieht. Zumindest soll der Wohnort ja wohl auch reinfließen.
Mir sind nämlich der eine oder andere "Fall" bekannt, da hat es trotz HartzIV und Arbeitslosigkeit mit dem Versorgerwechsel geklappt. (Waren keine Vorkasse-Tarife)
@EviSell, Scoring ist anerkannte Praxis und
das Gesetz erlaubt es!
Sicher führt das im einen oder anderen Fall zu einem Fehlurteil. Die Ablehnung ist dann für den Betroffenen nicht "fair".
Unternehmen müssen Scoring oder andere Methoden ja nicht anwenden und können auch individuell ihren Vertragspartner prüfen und dann entscheiden. Es besteht Vertragsfreiheit, niemand kann abgesehen von der Grundversorgung zu einem Vertragsabschluss gezwungen werden.
Selbst in der Grundversorgung gibt es Grenzen.Früher gab es vor Ort die selbständige Genossenschaftbank. Die gesamte Familie war dort Mitglied und Kunde. Man kannte sich persönlich. Schulden, die nicht pünktlich zurückbezahlt werden konnten, waren für den Schuldner selbst ein unerträglicher persönlicher Makel. Lieber hat man sich eingeschränkt bis zum geht nicht mehr und hat Suppe aus Kartoffelschalen gegessen, nur um seine Schulden zu begleichen. ........
und das Geld der Sparer war sicher! Die Person hinter dem Schalter war noch der Bankkaufmann mit eigener Urteilsfähigkeit, er brauchte kein Scoring oder Rating und keine Schufa für die Beurteilung der Bonität seiner Kunden. Vielleicht findet der eine oder andere noch bei seiner Bank oder seinem Versorger kleine Reste davon. Die Zeiten haben sich aber geändert und sie tun es weiter. Heute wird schnell mehr ausgegeben als man sich leisten kann. Schulden machen, verschwenden und dann Schnitt. Selbst Staaten und die Politiker machen das heute vor. Das griechische Muster treibt Ableger und Blüten wie man sehen kann. Man kann das bedauern, ändern kann man es selbst wohl nicht. Man darf dann aber auch Vertragspartner nicht verurteilen, die sich als Gläubiger vor Verlusten schützen wollen. Perfekte Methoden wird es dazu wohl nie geben. Die Schufa ist für viele unverzichtbar.
Wieso gibt eigentlich für Endverbraucher sowas nicht (Scoring von Firmen)?
Ist das jetzt der Aufruf für die Gründung einer "Schutzgemeinschaft für Verbraucher". Haben wir die nicht schon mit dem BdEV?
Ein Scoring der Versorger wäre jederzeit möglich.
PS: Versorger, Banken und andere Unternehmen werden sich künftig noch besser vorsehen. Eben wurden die neuen
Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen veröffentlicht. Gläubiger können unterhalb dieser Pfändungsfreigrenzen ihre Forderungen gleich abschreiben. Bei AlgII-Empfängern ist das wohl die Regel. Der Pfändungsschutz hat hier seine Wirkung und es zeigt sich die andere Seite der Medaille: Es wird schwieriger für die Betroffenen Verträge zu schließen, dazu gehört der Wechsel beim Strom- und Gasbezug.