Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Rechtsanwalt finden  (Gelesen 21452 mal)

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Offline Martinus11

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Rechtsanwalt finden
« am: 30. Oktober 2015, 14:22:06 »
Hallo,
wenn es "ernst wird", weil z.B. eine Klage ansteht oder eine mündliche Verhandlung wegen einer einstweiligen Verfügung ansteht usw., wie findet man dann relativ kurzfristig einen guten, auf "Preisrebellen" spezialisierten Anwalt?

Wenn es noch nicht ernst ist und man eine Beratung in einer etwas komplexeren Sachlage braucht, dann muss der Anwalt nicht unbedingt aus der Umgebung sein. Wie finde ich in so einem Fall einen spezialisierten RA?

Gibt es so etwas wie "Gruppen" von Betroffenen, die sich zusammenschließen?


Offline userD0010

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #1 am: 30. Oktober 2015, 17:35:35 »
@Martinus11
Es ist in jedem Falle sehr ratsam, sich, -auch wenn es noch nicht ernst zu sein scheint- grundsätzlich eines fachlich versierten Anwaltes im Energierecht zu bedienen, der dann auch -falls es ernst wird- bereits mit der Materie vertraut ist!
Sie sollten aber nicht den erstbesten sog. Preisrebellen-Anwalt zu Rate ziehen, sondern Referenzen von ihm einfordern, wenn er tatsächlich an der Sache interessiert ist.
Dabei ist allerdings auch für den Anwalt die Frage seiner zu erwartenden Gebühren nicht irrelevant, die sicherlich nicht selten sein zu erwartendes Bemühen beeinflussen könnte.
Vielleicht nennen Sie dem Forum einmal Ihren EVU, damit von dort ggf. brauchbare Tipps aus jeweils eigener Erfahrung zu erwarten sind.

Offline Martinus11

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #2 am: 31. Oktober 2015, 16:10:28 »
Ich habe gestern die Schutzschrift ans Amtsgericht und das Antwortschreiben an das EVU per Einschreiben verschickt (Sperrandrohung bekommen).

Da ich ganz gute Argumente habe (falsche Berechnung, Unverhältnismäßigkeit wegen Berufsausübung im Haus und ein unklares Vetragsverhältnis vor/nach Tarifkündigung 2009) glaube ich nicht, dass sie tatsächlich sperren wollen. Aber vielleicht doch und dann kommt es zu einer kurzfristigen Anhörung... Wenn hingegen weder ein Sperrversuch noch die Rücknahme der Sperrandrohung erfolgt, dann müsste ich eigentlich selbst eine einstw. Verf. beantragen. In beiden Fällen wird es eigentlich "schon ernst".

Selbst wenn sie die Sperrung zurücknehmen, ist die Sache damit nicht erledigt. Dann könnte eine Klage kommen. Außerdem muss ich wissen, wie ich bei der nächsten Jahresabrechnung vorgehen soll, also welche gekürzten Beträge ich ansetzen soll.



Vielleicht nennen Sie dem Forum einmal Ihren EVU, damit von dort ggf. brauchbare Tipps aus jeweils eigener Erfahrung zu erwarten sind.

Wäre das nicht besser beim Unterforum für den betreffenden Versorger aufgehoben?
« Letzte Änderung: 31. Oktober 2015, 16:32:26 von Martinus11 »

Offline userD0010

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #3 am: 31. Oktober 2015, 16:45:00 »
@Martinus11
Zitat:
Ich habe gestern die Schutzschrift und das Antwortschreiben an das EVU per Einschreiben verschickt
Ihre Argumente:
a. falsche Berechnung
b. Unverhältnismäßigkeit
c. unklares Vertragsverhältnis (Tarifkündigung)
lassen keinesfalls darauf schließen, dass es sich um ein Geplänkel Ihres EVU handelt.

Wie haben Sie denn jeweils auf die angebl. falsche Berechnung reagiert ?
Wie soll denn die angebl. Unverhältnismäßigkeit (vermutl. bei den Energiepreisen) aussehen ?
Wie ist denn die Tarifkündigung bzw. ein unklares Vertragsverhältnis entstanden?

Was Sie mit dem Versand der Schutzschrift an Ihren Versorger bezwecken wollen, ist mir ein Rätsel.

Sie sollten sich die Alternative überlegen, entweder eine Einstweilige Verfügung gegen diue beabsichtigte Sperrandrohung  ODER  ein Zutrittsverbot gegen das EVU zu veranlassen.

Ein Zutrittsverbot allerdings hilft Ihnen nur soweit, als Sie ggf. ein EFH bewohnen und Ihr EVU nicht die Möglichkeit hat, vor Ihrem Grundstück Maßnahmen für eine Unterbrechnung vorzunehmen.
Eine Einstweilige Verfügung, beantragt am Sitz des für das EVU zuständigen Gericht, wird wohl nur greifen, wenn Sie keine Rückstände nachweisen können oder die Ansprüche insgesamt streitig sind.

Aber, Sie sollten sich doch eines hochqualifizierten Fachanwalt für´s Energierecht versichern und vorab Ihre Rechtschutz-Versicherung um Deckungszusage ersuchen, falls vorhanden.


Offline Martinus11

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #4 am: 31. Oktober 2015, 18:30:28 »
Mit der falschen Berechnung meine ich die Berechnung, die mit der kürzlichen Sperrandrohung verbunden ist. Es blieben für ein bestimmtes Jahr Abschläge unberücksichtigt und mind. eine Nachzahlung von mir.

Ich wohne alleine in einem EFH und bin ausschließlich dort beruflich tätig, was bei 10 Grad kaum möglich ist, zumal auch Leute kommen. Daher wäre eine Sperrung m.E. unverhältnismäßig.

Das mit dem unklaren Vertragsverhältnis kann ich nicht in wenigen Sätzen erklären.

Die Schutzschrift ging natürlich ans Amtsgericht. Der Versorger hat aber zusammen mit meinem Antwortschreiben eine Kopie erhalten.

In meinem Antwortschreiben habe ich ein Hausverbot erteilt. Wo und wie von außen das Gas gesperrt werden kann, habe ich noch nicht herausgefunden. Habe beim Stöbern hier im forum mal was von einem "Schieber" gelesen, k.A., was das sein soll.

Wie kommen Sie darauf, dass ich eine einstw. Verf.  beim Amtsgericht des Firmensitzes beantragen müsste? Mein Wohnsitz ist doch maßgeblich.

Offline userD0010

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #5 am: 31. Oktober 2015, 19:54:52 »
@Martinus11
zu 1: falsche Berechnung
da haben Sie hoffentlich sofort und mit Nachweis die fehlenden Abschläge und Nachzahlung(en) bemängelt und das EVU aufgefordert, die fehlenden Beträge in einer neuen Abrechnung klar zu bestätigen und so lange dies nicht erfolgt ist, die zu korrigierende Abrechnung als nicht fällig erklärt.
zu 2: Unverhältnismäßigkeit
Das wird, so fürchte ich, weder das EVU noch ein Gericht so wie Sie sehen. Die Art der Unverhältnismäßigkeit wird m.W. in den Fällen erkannt, wenn es sich um Familien mit Kleinkindern handelt.
zu 3:  unklares Vertragsverhältnis
Ich vermute, dass Ihnen ein sog. Sondervertrag gekündigt und dieser durch die Grundversorgung ersetzt wurde, wogegen Sie hoffentlich Widerspruch eingelegt haben.
zu 5: Üblicher Weise wird die E.V. am Gericht des Firmensitzes beantragt und bei Erlass durch den ortsansässigen GV dem EVU zugestellt.
Da Sie ein Hausverbot erteilt haben, wird -wie eigene Erfahrung zeigte- die E.V. ins Leere gehen und dann spätestens  im Widerspruchssverrfahren vor dem LG gekippt werden.

Nach meinem derzeitigen Eindruck halte ich es für dringend ratsam, einen versierten Anwalt zu konsultieren, aber vorher Deckungszusage von Ihrer RSch-Vers. einzuholen!

Offline berghaus

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Sperrandrohung - Was tun?
« Antwort #6 am: 31. Oktober 2015, 20:33:33 »
Was man bei einer Sperrandrohung tun kann, ist hier beim BdE, meine ich, richtig beschrieben:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/#con-4344

Dazu die Diskussion, wenn, wie wohl schon geschehen, der Versorger (in Form eines Sperrkassierers) sich um Recht und Ordnung nicht kümmert:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,16588.msg91812.html#msg91812

Und hier schon 2008 die Beiträge zu dem Thema 'Strasse aufgraben':
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,10782.msg48938.html#msg48938
 Der Link zu einem Zeitungsartikel funktioniert leider nicht mehr.

Hier die Unterscheidung zwischen einer richtigen Sperrandrohung und einer, die man eventuell. nicht so ernst nehmen sollte?:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,16267.msg85559.html#msg85559

berghaus 31.10.2015
« Letzte Änderung: 31. Oktober 2015, 21:13:59 von berghaus »

Offline Martinus11

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #7 am: 31. Oktober 2015, 20:49:31 »
@h.terbeck:
Zu1:
Habe ich gemacht - bis auf die "Erklärung der Nicht-Fälligkeit". Das ist eine Rechtsfolge, die sich automatisch ergibt, auch wenn ich das nicht explizit erwähne, oder? Der Jurist des EVU und ebenso der über eine EV entscheidende Richter wissen das wohl selbst.

Zu2:
Verstehe ich nicht. Was hat das mit Frau und Kindern im Haushalt zu tun?

Zu3:
Grundsätzlich liegt so ein Fall vor, ja. Aber es ist durch die Vorgeschichte fraglich, ob ein Sondervertrag vorlag und einseitig durch das EVU wirksam in eine Grundversorgung "überführt" werden konnte. Und wenn ja, ob es faktisch auch geschah. Und wenn ja, was ich dann genau tatsächlich schulde. Und ob das dann Geschuldete jetzt bereits "automatisch" fällig wäre oder das EVU erst noch aktiv werden muss.

Das ganze hängt dann von dem aktuellen BGH-Urteil vom 28.10.15 ab, wo es ebenfalls um die Grundversorgung geht. Deshalb will ich zunächst einfach mal Zeit gewinnen und die vollständige Begründung abwarten.

Zu5:
Das hat mir ein Rechtspfleger anders erklärt und der hatte beim Richter nachgefragt (siehe anderer Thread hier im Grundsatz-Unterforum).
Fände ich ziemlich irreführend, wenn ich die Schutzschrift bei meinem örtlichen Amtsgericht, aber die EV dann beim Firmensitz des EVU beantragen müsste. Es geht doch um die gleiche Sache.

Kann mein Antrag auf EV bei gleichzeitig vorhandener Schutzschrift ins Leere gehen, wenn das EVU seine Sperrandrohung nicht zurücknimmt? Hm...

Offline Martinus11

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #8 am: 31. Oktober 2015, 20:52:45 »
@berghaus:
Danke für den Link.
Ich denke, ich habe das soweit alles berücksichtigt.

Wegen des "Sperrkassierers": fehlt da der Link?

Offline berghaus

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #9 am: 31. Oktober 2015, 21:27:08 »
Ja, war nicht gelungen.
Jetzt ist er drin und noch ein Hinweis.

Warum man nach Hinterlegung einer Schutzschrift und Erteilung des Hausverbotes nicht sogleich noch eine eigene 'Einstweilige Verfügung' erlassen sollte*, will ich noch in einem eigenen Thread erläutern und zur Diskussion stellen.
Dazu brauche ich aber noch ein wenig Zeit.
*Das will wohl auch h.terbeck mit 'läuft beim Landgericht ins Leere' sagen.

berghaus 31.10.15
« Letzte Änderung: 01. November 2015, 20:36:19 von berghaus »

Offline Martinus11

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #10 am: 31. Oktober 2015, 22:18:21 »
Zwei der verlinkten Threads waren mir bislang entgangen  :)

Straße aufgraben... meine Fresse... darf nicht wahr sein... Man könnte meinen, so etwas steht wirklich nicht mehr im Verhältnis!?

Habe gelesen, man könne sein Auto draufstellen. Da es eine Sackgasse in einer Wohngegend ist, müsste das grundsätzlich klappen, aber woher weiß ich die Aufbruchstelle? Ich weiß noch nicht mal, wo außerhalb des Hauses (auf den Grundstück) die reguläre Stelle wäre.

Wegen der EV bei vorheriger Schutzschrift: Ich habe das wie gesagt nicht "sogleich" vor, aber wenn die Sperrandrohung nicht zurückgenommen wird... muss doch irgendwie Rechtssicherheit zu erlangen sein, gerade auch wegen "versehentlicher Sperrkassierer" usw. Ich kann ja nicht wochenlang auf der Lauer liegen.

Offline RR-E-ft

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #11 am: 01. November 2015, 00:05:26 »

Offline berghaus

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Sperrandrohung - zum Thema Eigene Einstw. Verfügung
« Antwort #12 am: 01. November 2015, 02:35:23 »
@Martinus

so, nun ist das Werk vollbracht! (Ist doch etwas mühselig, wenn man im Zweifingersuchsystem Urteilstexte z.T. abschreiben muss)

Bedenken habe ich gegen Eigene Einstweilige Verfügungen, solange noch kein konkreter Sperrtermin angekündigt ist.
siehe hier:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19868.0/topicseen.html
.

Ich hatte drei mal das zweifelhafte 'Vergnügen' von Sperrandrohungen. Zweimal hatte ich den wirklich Furcht einflößenden gelben Zettel eines verdeckt arbeitenden Inkassosperrkassieres der RWE (er hat nicht geklingelt) im Briefkasten.

Die Sperrandrohungen beruhten auf immer neu angefangenen Grundversorgungsverhältnissen ab 2007 mit der Behauptung, ich hätte gekündigt. Hatte ich aber nicht, weil mein Sondervertrag von 1975 so schön niedrige Anfangspreise hatte.

Und der schließlich gerichtlich festgelegte Fristenlösungspreis von 2003 war dann ja auch noch auskömmlich.

Der letzte Sperrandrohung kam sogar noch während des laufenden Prozesses, dessen Ergebnis zeigte, dass alle Sperrandrohungen nicht zulässig waren, weil ich erst ab 2013 in der Grundversorgung war.

Ich hatte allerdings nie die Ankündigung eines konkreten Sperrtermins (x Tage vorher).

Was ich alles gegen die Sperrandrohungen mehr oder weniger erfolglos unternommen hatte, kann man über die Suchfunktion bei berghaus nachlesen, (wenn man das will).

berghaus 01.11.15

Offline Martinus11

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #13 am: 01. November 2015, 03:21:31 »
Ja, ich bin auch auf "Zwei Finger" beim Tippen angewiesen, das kenne ich....

Heilige Sch..., Preise von 1975!??? Ich lach mich tot  ;D.

Ich gönne jedem EVU, das über viele Jahre mit dem Argument der Ölpreisbindung mehr als nötig die Preise für Millionen Kunden regelmäßig erhöht und Milliardengewinne gemacht hat, aber bei rückläufigen Preisen trotz Ölpreisbindung Preise beibehalten hat, ein paar tausend solcher Kunden mit Preisen von 1975  :)

To be continued beim neuen Thread....

Offline Martinus11

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Re: Rechtsanwalt finden
« Antwort #14 am: 01. November 2015, 03:55:28 »
Lesen:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18685.0.html

Danke für den Hinweis. Ich kenne den Thread und es ist das Urteil, auf das sich das EVU beruft. Wie Sie auch an anderer Stelle erhellend darlegen, ist zunächst mal entscheidend, welcher Vertrag zum Zeitpunkt der Tarifkündigung vor einigen Jahren vorlag. Und davon abhängig die Auswirkungen für alles Spätere. Diese Gretchenfrage des Ursprungsvertrages ist etwas komplizierter...

Das Urteil passt außerdem in mehrerlei Hinsicht nicht auf meinen Fall (ich vermute, dass mit Standardschreiben aus Textbausteinen viele nur ähnlich gelagerte Kunden allesamt den gleichen Schrieb erhalten haben):

-Der Energiekunde ist Kläger; wenn, dann werde ich wohl eher Beklagter sein und für die meisten anderen hier im Forum dürfte dasselbe gelten.

-Das EVU hatte in dem BGH-Fall von 2013 bereits mehrfach mit einer Sperrung gedroht, verbunden mit einer Mahnung jeweils. Mahnungen habe ich auch schon einige erhalten, aber eine Sperrandrohung nun zum ersten Mal.

-Der Kunde hat den Gesamtpreis der Jahresabrechnung nicht bezahlt, bei mir geht es nur um Preiskürzungen. Das EVU spricht diesbezüglich von "unstreitigem, von mir nicht beanstandetem Anfangspreis". Das stimmt nicht. Ich habe alles beanstandet und bestritten, was man beanstanden konnte. Nichts Neues unterschrieben. Gekürzten Preis weiterbezahlt.

-Wenngleich der Kunde in der Vorinstanz Argumente aus einem Sondervertrag geltend macht, liegt rechtlich und faktisch laut BGH von Anfang bis Ende ein von niemand bestrittenes Grundversorgungsverhältnis vor. In meinem Fall (und dem vieler anderer seit ein paar Wochen...) liegt ein springender Punkt aber eben in der Rechtmäßigkeit der Tarifkündigung samt einseitiger Überführung in ein neues Vertragsverhältnis durch das EVU.

-Die mit der Sperrandrohung verbundene Berechnung enthält zwei Fehler (zu wenig Abschläge und Nachzahlungen meinerseits berücksichtigt) und eine Sperrung wäre vermutlich unverhältnismäßig (?). In dem BGH-Fall war wohl nichts in der Richtung dabei, soweit ich mich erinnere.

 

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