Genau so ist es:
Ich habe mich auch von der genannten Rebellenaktion inspirieren lassen und ein entsprechendes Schreiben an den Beitragservice aufgesetzt.
Da ich schonmal am tippen war hab ich das dann etwas angepasst und an die 365 AG geschickt, ich pendel beruflich ständig zwischen Frankfurt/Main
und Kölle und kann die Kohle jederzeit Cash vorbeibringen (wenn die Bahn nicht gerade bestreikt wird -Grrr, hat ja aber auch seinen Grund).
Dann passierte folgendes: Noch am selben Tag kam ein freundlicher Anruf des Energieversorgers und mir wurde erlklärt, daß die Barzahlung bei
Onlineverträgen nicht möglich sei. So schnell haben die noch nie reagiert, selbst als ich die Lastschriften zur Sicherung meines Neukundenbonus
storniert habe brauchte man deutlich länger, normalerweise wartet man ja zwischen 4-6 Wochen auf eine Antwort. Ich habe dann wie beschrieben nach
der Rechtsgrundlage für die Barzahlungsverweigerung gefragt, Antwort war, daß das bei Onlineverträgen nunmal so sei. Ich habe dann in dem Gespräch
unüberlegt statt der Barzahlung die Zahlung per V-Scheck angeboten, das Gespräch endete daraufhin mit dem Satz des Mitarbeiters "Ich geb das dann so weiter". Ich hab danach mit Schrecken festgestellt, daß meine Bank (DiBaDu) das gar nicht anbietet... Mut und Leichtsinn liegen dicht beieinander!
Glücklicherweise habe ich kurz darauf von der Kundenbeschwerdestelle die Nachricht erhalten, daß man -natürlich ohne Anerkenntnis irgendwelcher
Rechtspflichten- das Kundenkonto genullt hat und die Angelegenheit damit erledigt sei.
Also, Erfahrung Ja, Erfolgsaussicht ist dann Interpretationssache: Wenn Sie (wie ich) das Ziel verfolgen die Kohle direkt an den Hr. Beinhof / Frau Hoerner
oder einen Bevollmächtigten zu übergeben scheint das -zumindest bei dem von mir geschuldeten Kleckerbetrag (langt nichtmal für ein Essen zu Zweit)-
nicht zu funktionieren. Wie das aussieht wenn es um höhere Beträge geht müsste man ausprobieren, und was soll dabei denn bitte schiefgehen? Wenn die Geschichte wirklich anbrennt kann man ja notfalls immer noch überweisen. Die Nummer mit dem V-Scheck sollte man aber vorher abklären...
Falls jemand Interesse an alten AGB´s hat bitte ich um ne PN, mein Vertrag stammt aus Anfang 2013. Vom Beitragservice hab ich diesbezüglich übrigens auch noch gar nix gehört...