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Autor Thema: Bares ist Wahres?  (Gelesen 4080 mal)

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Offline Erdferkel

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Bares ist Wahres?
« am: 11. Juni 2015, 22:51:06 »
Hallo zusammen,

bin auch 365AG frustrierte und habe nach Vertragskündigung das komplette "Serviceprogramm" abbekommen, Einstellung der Lastschriften nach Kündigung,
falsche Zählerstände in der Schlussrechnung, gezanke um den Bonus etc. Mittlerweile habe ich die Angelegenheit weitestgehend zu meiner Zufriedenheit
regeln können, viele Anregungen für mein Vorgehen habe ich hier im Forum gefunden, dafür schonmal vielen Dank. 
Nach diversen Beandstandungen der Schlussrechnung und anschliessender Korrektur ergiebt sich nun eine von der 365AG geforderte und auch nach meiner
Berechnung nachvollziehbare Nachzahlung, diese soll ich bitte umgehend per Überweisung begleichen.
Ich bin dann gestern über folgende Meldung im Netz gestolpert: "mit diesem Trick treiben Sie die GEZ in den Wahnsinn", Journalist besteht auf Barzahlung...
In einem verlinkten Blog fragt ein User, ob er auch bei seinem Mobilfunkvertrag auf Barzahlung bestehen könne. Antwort war, daß die Barzahlung wohl nicht abgelehnt werden könne, sofern diese nicht ausdrücklich in den AGB ausgeschlossen sei.
Auch in den meinem Vertrag mit der 365AG zugrunde liegenden AGB ( Stand 08.01.2014 ) ist die Barzahlung nicht explizit ausgeschlossen, nichtmal erwähnt.
Hat jemand Erfahrungen mit Barzahlungen an die 365AG und wie sind die Erfolgsaussichten?




Offline bolli

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Re: Bares ist Wahres?
« Antwort #1 am: 12. Juni 2015, 08:21:45 »
Barzahlung setzt ja voraus, dass sich die Vertragspartner beim Zahlungsvorgang an einem Ort befinden. Die Zahlung des Abschlags/der Schlusszahlung dürfte Ihrerseits eine Bringschuld sein. Da in Ihrem Vertrag nichts diesbezügliches vereinbart ist, dürfte der Versorger nicht verpflichtet sein, das Geld bei Ihnen abzuholen. Insofern müssten Sie ihm dieses wohl (an seinen) Geschäftssitz bringen.
Sollten Sie also Ihren Wohnsitz in der Nähe von Köln haben, so können Sie sich mit dem diesbezüglichen Ansinnen ja mal an die wenden, falls  nicht, dürfte das eher ein Zuschussgeschäft für Sie werden.

Offline Spitzenlast

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Re: Bares ist Wahres?
« Antwort #2 am: 12. Juni 2015, 16:29:36 »
Genau so ist es:
Ich habe mich auch von der genannten Rebellenaktion inspirieren lassen und ein entsprechendes Schreiben an den Beitragservice aufgesetzt.
Da ich schonmal am tippen war hab ich das dann etwas angepasst und an die 365 AG geschickt, ich pendel beruflich ständig zwischen Frankfurt/Main
und Kölle und kann die Kohle jederzeit Cash vorbeibringen (wenn die Bahn nicht gerade bestreikt wird -Grrr, hat ja aber auch seinen Grund).

Dann passierte folgendes: Noch am selben Tag kam ein freundlicher Anruf des Energieversorgers und mir wurde erlklärt, daß die Barzahlung bei
Onlineverträgen nicht möglich sei. So schnell haben die noch nie reagiert, selbst als ich die Lastschriften zur Sicherung meines Neukundenbonus
storniert habe brauchte man deutlich länger, normalerweise wartet man ja zwischen 4-6 Wochen auf eine Antwort. Ich habe dann wie beschrieben nach
der Rechtsgrundlage für die Barzahlungsverweigerung gefragt, Antwort war, daß das bei Onlineverträgen nunmal so sei. Ich habe dann in dem Gespräch
unüberlegt statt der Barzahlung die Zahlung per V-Scheck angeboten, das Gespräch endete daraufhin mit dem Satz des Mitarbeiters "Ich geb das dann so weiter". Ich hab danach mit Schrecken festgestellt, daß meine Bank (DiBaDu) das gar nicht anbietet... Mut und Leichtsinn liegen dicht beieinander!
Glücklicherweise habe ich kurz darauf von der Kundenbeschwerdestelle die Nachricht erhalten, daß man -natürlich ohne Anerkenntnis irgendwelcher
Rechtspflichten- das Kundenkonto genullt hat und die Angelegenheit damit erledigt sei.

Also, Erfahrung Ja, Erfolgsaussicht ist dann Interpretationssache: Wenn Sie (wie ich) das Ziel verfolgen die Kohle direkt an den Hr. Beinhof / Frau Hoerner
oder einen Bevollmächtigten zu übergeben scheint das -zumindest bei dem von mir geschuldeten Kleckerbetrag (langt nichtmal für ein Essen zu Zweit)-
nicht zu funktionieren. Wie das aussieht wenn es um höhere Beträge geht müsste man ausprobieren, und was soll dabei denn bitte schiefgehen? Wenn die Geschichte wirklich anbrennt kann man ja notfalls immer noch überweisen. Die Nummer mit dem V-Scheck sollte man aber vorher abklären... 

 

Falls jemand Interesse an alten AGB´s hat bitte ich um ne PN, mein Vertrag stammt aus Anfang 2013. Vom Beitragservice hab ich diesbezüglich übrigens auch noch gar nix gehört...  8)

Offline Erdferkel

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Re: Bares ist Wahres?
« Antwort #3 am: 13. Juni 2015, 09:40:05 »
Das klingt doch gut, bei uns ist es auch kein Vermögen, aber ein Besuch beim Mäckes mit den Kids sollte drin sein.
Ist die Weitergabe der AGB eigentlich rechtlich unbedenklich? 

Offline bolli

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Re: Bares ist Wahres?
« Antwort #4 am: 15. Juni 2015, 08:13:27 »
Ist die Weitergabe der AGB eigentlich rechtlich unbedenklich?
Die Weitergabe an Einzelne zu privaten Zwecken (also nicht Verkauf an Interessierte) ist unproblematisch, nur die Veröffentlichung ist vom Anbieter wohl nicht erwünscht (warum wohl  ;) ). Da muss man sich innerhalb der juristischen Grenzen bewegen (die Veröffentlichung von Textteilen, z.B. einzelnen Ziffern der AGB, zum Zwecke der Diskussion ist zulässig).

 

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