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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 803163 mal)

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Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #945 am: 22. August 2013, 00:30:48 »
Solange CE nicht mindestens mit den Jahresabschlüssen 2011 und 2012 rüberkommt und damit abschätzbar wird, ob
- mk-energy bspw. die bei den ÜNB rückständigen und künftig ja wohl in voller Höhe fälligen EEG-Umlagen + MwSt überhaupt bezahlen kann,
- mk-power auch bei teuerem Strombezug, ggf. von „Ersatzlieferanten“, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den CE-Kunden erfüllen kann,
bleiben all diese Meldungen, Absichtserklärungen, Versprechungen usw. für mich nichts anderes als „heiße Luft“ !
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Netznutzer

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #946 am: 22. August 2013, 11:12:42 »
Worauf sich Letztverbraucher einlasssen, wenn sie den NN-Vertrag mit dem VNB unterzeichnen:

Zitat aus einem Rundschreiben:
Zitat
Auch für die Erfüllung der für die Abwicklung der Netznutzung vorhandenen Vorgaben der Bundesnetzagentur (GPKE, GeLiGas) sind diese Letztverbraucher dem Verteilernetzbetreiber gegenüber verantwortlich – selbst wenn sie diese nicht höchstper-sönlich, sondern mittels eines Dienstleisters erfüllen. Dazu gehört u.a. die Verpflichtung, die elektronische Netznutzungsabrechnung grundsätzlich in dem Rechnungsformat entgegenzunehmen, welches der Verteilernetzbetreiber auch bei der Netznutzung durch Lieferanten anwendet. Die Erfüllung dieser regulierungsbehördlichen Vorgaben kann der Verteilernetzbetreiber vom Letztverbraucher verlangen. Sie dürfte für Haushaltskunden in der Regel problematisch sein.

D.h., INVOIC, MSCONS, EDI usw. auch für NN durch Letztverbraucher. Es kann schliesslich nicht sein, dass den VNB Effiziens ohne Ende durch die Regulierungsbehörden auferlegt wird, und dann zu den entsprechend genehmigten Netzentgelten ein Vollprogramm für Marktteilnehmer abgeliefert werden muss, die Effiziens nicht können. Soll CE seinen Kunden statt Steckersolarmodulen doch ein Softwareprogramm für die smarte Netznutzung at Home zur Verfügung stellen. Ein aktueller VNB hat heutzutage im Grunde keinen Drucker und kein Papier mehr (abgesehen zur Erstellung von Papierverträgen).

Gruß

NN

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #947 am: 22. August 2013, 11:16:53 »
Deswegen ja auch Care Energy als Dienstleister für die Marktkommunikation in dem Szenario.

Steht ja auch so in dem Musterschreiben, welches Care Energy-Neukunden für die Anforderung eines eigenständigen Netznutzungsvertrags verwenden sollen. Netznutzungs-Vertragspartner soll zwar der Endkunde werden, sämtliche Kommunikation und Abrechnung aber an Care Energy gehen.
« Letzte Änderung: 22. August 2013, 11:29:47 von SabbelMR »

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #948 am: 22. August 2013, 11:56:15 »
@NN: Wer ist denn der Herausgeber dieses "Rundschreibens"?
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline SabbelMR

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« Letzte Änderung: 22. August 2013, 12:22:22 von SabbelMR »

Offline GPKE-Xperte

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #950 am: 22. August 2013, 12:46:40 »
Deswegen ja auch Care Energy als Dienstleister für die Marktkommunikation in dem Szenario.

Steht ja auch so in dem Musterschreiben, welches Care Energy-Neukunden für die Anforderung eines eigenständigen Netznutzungsvertrags verwenden sollen. Netznutzungs-Vertragspartner soll zwar der Endkunde werden, sämtliche Kommunikation und Abrechnung aber an Care Energy gehen.

Das ist so nicht ganz richtig. Bei der Übernahme der Dienstleistung sieht das "Anforderungsschreiben NN-Vertrag" von MK vor, dass die Rechnungsstellung auf Papier erfolgt.

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #951 am: 22. August 2013, 12:58:27 »
Deswegen ja auch Care Energy als Dienstleister für die Marktkommunikation in dem Szenario.

Steht ja auch so in dem Musterschreiben, welches Care Energy-Neukunden für die Anforderung eines eigenständigen Netznutzungsvertrags verwenden sollen. Netznutzungs-Vertragspartner soll zwar der Endkunde werden, sämtliche Kommunikation und Abrechnung aber an Care Energy gehen.

Wenn ein Kunde selbst einen Netznutzungsvertrag abschließt, so haftet er dem Netzbetreiber persönlich, insbesondre auch  für die Zahlung der Netznutzungsentgelte und für die Zahlung der auf seine Abnahmestelle ggf. entfallenden  Mindermengen, die womöglich der Lieferant verursacht hat.

Eine Zahlungsverpflichtung des Lieferanten gegenüber dem Netzbetreiber besteht insoweit nicht,
soweit sie je bestanden hatte: nicht mehr.

Der Kunde, der selbst einen Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber abschließt, hat keinen Anspruch darauf, dass der Netzbetreiber alle Korrespondenz/ Abrechnungen an einen Dritten, etwa einen Bevollmächtigten des Kunden, richtet.

Schließlich kann der Kunde selbst dann, wenn er den Lieferanten mit der Abwicklung des Netznutzungsvertrages beauftragt (was einedeutig vertraglich geregelt sein sollte), nicht sicher sein, dass dieser dafür erhaltene Zahlungen tatsächlich an den Netzbetreiber weiterleitet.

Problematisch kann es insbesondere werden, wenn der so beauftragte Lieferant, nachdem er deshalb an den Netzbetreiber weiterzuleitenden Gelder vom Kunden erhalten hatte, in Insolvenz fällt.

Dann darf der so beauftragte Lieferant möglicherweise keine Gelder mehr zahlen, weder an den Netzbetreiber weiterleiten,
noch an den Kunden zurück zahlen.

Der Netztbetreiber wird weiter vom Kunden persönlich Zahlung beanspruchen, ohne dass diesem entgegengehalten werden kann, man habe dafür bestimmte Gelder an den Lieferanten gezahlt, die dieser weiterleiten sollte.

Stehen dann vertraglich geschuldete Zahlungen des Kunden an den Netzbetreiber aus, kann dieser deshalb womöglich den Anschluss bzw. die Anschlussnutzung selbst dann unterbrechen, wenn der Kunde den Lieferanten wechselt, § 24 NAV.

Wäre dies der Fall, könnte wohl auch der Grundversorger deshalb den Kunden nicht grund- bzw. ersatzversorgen, bevor der Netzbetreiber sein ausstehendes Geld vom Kunden erhalten hat. 


 
« Letzte Änderung: 22. August 2013, 13:05:49 von RR-E-ft »

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #952 am: 22. August 2013, 13:05:45 »
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #953 am: 22. August 2013, 13:07:09 »
@ Energiesparer51

Sie wollten doch bloß wissen, wer Herausgeber des Rundschreibens war, aus dem o.a. Formulierungen stammen.

Es war der VKU.

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #954 am: 22. August 2013, 13:09:26 »
@ Energiesparer51

http://www.vku.de/service-navigation/recht/mk-power-kuendigt-umstellung-der-netznutzung-auf-kunden-an-08072013.html

Das ist ja nicht mehr ganz frisch. Von daher gebe ich da nichts drauf.

Man ist dazu übergegangen, die Bestands- Kunden persönlich mit entsprechenden Musterschreiben "Anforderung Netznutzung an Kunden" direkt an die Netzbetreiber herantreten zu lassen, so dass es dabei keines Nachweises einer Bevollmächtigung bedarf.

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #955 am: 22. August 2013, 13:16:28 »
Wenn ein Kunde selbst einen Netznutzungsvertrag abschließt, so haftet er dem Netzbetreiber persönlich, insbesondre auch  für die Zahlung der Netznutzungsentgelte und für die Zahlung der auf seine Abnahmestelle ggf. entfallenden  Mindermengen, die womöglich der Lieferant verursacht hat.

Richtig - und die Haftung aus dem Mehr-/Mindermengenausgleich ist nach wie vor ganz und gar unlustig, da der Kunde gar keinen Einfluss darauf hat, ob Care Energy Lieferfahrpläne korrekt einhält oder nicht.

Man will nicht den Teufel an die Wand fahren, aber es könnte der Fall eintreten, in dem der Kunde dem Netzbetreiber Nachzahlungen aus Mindermengen schuldet, wobei die betroffenen Energiemengen bereits per Abschlag an Care Energy gezahlt, aber seitens Care Energy nicht korrekt eingespeist wurden. Da wäre der Netzbetreiber dann wohl auch 100% im Recht.



Der Kunde, der selbst einen Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber abschließt, hat keinen Anspruch darauf, dass der Netzbetreiber alle Korrespondenz/ Abrechnungen an einen Dritten, etwa einen Bevollmächtigten des Kunden, richtet.

Aber der Kunde, der keine EDI@Energy-Anbindung hat, kann auch nicht selbst seine Netznutzung regeln!

Schließlich schreiben die Gesetze und die Netzagentur den elektronischen Datenaustausch vor - kann der Netznutzer diesen selbst nicht leisten, muss er sich halt (was statthaft ist) eines Dienstleisters dafür bedienen.



Schließlich kann der Kunde selbst dann, wenn er den Lieferanten mit der Abwicklung des Netznutzungsvertrages beauftragt (was einedeutig vertraglich geregelt sein sollte), nicht sicher sein, dass dieser dafür erhaltene Zahlungen tatsächlich an den Netzbetreiber weiterleitet.

Das ist aber glaube ich im aktuellen Care Energy-Tarifmodell nur ein "kann".

Eigentlich soll es wohl so gedacht sein, daß der Kunde schon direkt an den Verteilnetzbetreiber zahlt.

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #956 am: 22. August 2013, 13:20:11 »
@ Energiesparer51

http://www.vku.de/service-navigation/recht/mk-power-kuendigt-umstellung-der-netznutzung-auf-kunden-an-08072013.html

Das ist ja nicht mehr ganz frisch. Von daher gebe ich da nichts drauf.

Man ist dazu übergegangen, die Bestands- Kunden persönlich mit entsprechenden Musterschreiben "Anforderung Netznutzung an Kunden" direkt an die Netzbetreiber herantreten zu lassen, so dass es dabei keines Nachweises einer Bevollmächtigung bedarf.


Der Inhalt der Meldung ist freilich stellenweise überholt.

Es ging nur um die Frage von Energiesparer51 nach der Herkunft einer bestimmten Textpassage, die damit beantwortet wurde.

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #957 am: 22. August 2013, 13:23:27 »
Eigentlich soll es wohl so gedacht sein, daß der Kunde schon direkt an den Verteilnetzbetreiber zahlt.

Und wie zahlt der Kunde Abschläge und die  die Rechnung direkt an den Netztbetreiber, wenn er die Abschlagsanforderungen und  Rechnung gar nicht selbst direkt vom Netzbetreiber erhält, sondern diese beim Lieferanten landen?

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #958 am: 22. August 2013, 13:26:14 »
Und wie zahlt der Kunde Abschläge und die  die Rechnung direkt an den Netztbetreiber, wenn er die Abschlagsanforderungen und  Rechnung gar nicht selbst direkt vom Netzbetreiber erhält, sondern diese beim Lieferanten landen?

Tja - das weiß wohl nur Care Energy ;D..


Ebenso auch, wie die stundengenaue "Professional"-Abrechnung erfolgen soll, ohne die Abnahmestelle auf RLM umzustellen (da Care Energy ansonsten trotz Smart Meter nach SLP einspeisen muss..).

Oder wie im "Real"-Tarif die tagesgenaue Abgrenzung erfolgen soll ohne tagesaktuellen Zählerstand*..



*:

Auf Facebook hieß es hierzu von Care Energy: Nach SLP.

Dann darf den Kunden gegenüber aber auch nicht - wie in dem letzten Videointerview mit Kristek - mit Einspareffekten geworben werden wie "verschieben Sie große Verbräuche in das günstige Wochenende", wenn es im Endeffekt für den Kunden (im "Real"-Tarif) doch keinen Unterschied macht, an welchem Tag er wieviel verbraucht.
« Letzte Änderung: 22. August 2013, 13:36:38 von SabbelMR »

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #959 am: 22. August 2013, 13:37:09 »
Auf die Abrechnung zu tagaktuellen Preisen darf man gespannt sein, wenn die Belieferung nach Standard- Lastprofil erfolgt, sich also gerade nicht nach dem konkreten Verbrauch des Kunden richtet, so dass die Preissigenale der Tagespreise verpuffen.

Das in einem Filmchen zu erklären wäre vielleicht eine Herausforderung für einen engagierten Fernsehjournalisten.

 

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