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Autor Thema: Preisanpassungsklausel ungültig !  (Gelesen 48212 mal)

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Offline Christian Guhl

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #60 am: 19. August 2008, 12:49:59 »
@roger
In dem Akkont-Vertrag, den ich gesehen habe, war die gleiche ungültige Klausel
wie im Akzent -Vertrag.Aber auch eine andere Klausel kann ungültig sein.
Lassen Sie das durch einen Anwalt prüfen !Bei den Beträgen, die bei Ihnen auf dem Spiel stehen, lohnt sich das auf alle Fälle.

Offline hanna47

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #61 am: 22. September 2008, 15:48:31 »
Leider habe ich sehr spät realisiert, dass auch wir den Akzent-Vertrag haben. Gibt es ein Musterschreiben für eine Rückforderung? Der Vertrag wurde zwischenzeitlich zum 01.01.2008 gekündigt. MfG Hanna47

Offline AKW NEE

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #62 am: 22. September 2008, 18:41:20 »
Es gibt verschiedene Schreiben, die bisher benutzt wurden, dieses finde ich ganz gut:                    

Ort, Datum

E.On Avacon AG

38345 Helmstedt


Vertragskonto Nr.
Verbrauchsstelle:
Kunde:


Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Durchsicht meiner Vertragsunterlagen stellte ich fest, dass in meinem Stromliefervertrag vom ………  mit dem Tarif ……………….  keine Preisänderungsklausel enthalten ist. Vereinbart wurde lediglich die Weitergabe gesetzlicher Änderungen gemäß Nr. 4 der Allgemeinen Bestimmungen für die Lieferung elektrischer Energie und den Anschluss durch die Avacon AG, die Teil des Vertrages sind.

Ich fordere Sie auf, die seit dem ……..zuviel gezahlten Beträge inklusive Zinsen zurück zu erstatten.


Mit freundlichen Grüßen



Gruß aus Lüchow

Offline Christian Guhl

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #63 am: 23. September 2008, 12:39:35 »
@Hanna47
Von wem wurde der Vertrag gekündigt ? Von Ihnen selbst oder von Eon-Avacon ?

Offline hanna47

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #64 am: 23. September 2008, 16:53:06 »
Vielen Dank für die super schnelle Antwort. Der Vertrag wurde von uns gekündigt, um endlich den Wechsel des Stromanbieters zu vollziehen (jetzt EWS). Freundliche Grüße Hanna47

Offline hanna47

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #65 am: 24. September 2008, 19:58:04 »
Der Stromliefervertrag Akzent wurde mit Laufzeitbeginn 1. Oktober 1999 abgeschlossen. Kann ich dieses Datum in das Schreiben einsetzen (\"seit dem 1. Oktober 1999) oder muss ich das Datum der ersten Preiserhöhung aus den Unterlagen erforschen?

Offline Christian Guhl

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #66 am: 25. September 2008, 12:41:47 »
@Hanna47
Die Preiserhöhungen brauchen Sie nicht zu interessieren.Eon-Avacon muss ausrechnen, was erstattet werden muss.Da Sie nicht wissen können, wann und um welchen Betrag sich z.B. die EEG-und KWKG-Abschläge geändert haben, können Sie den zu erstattenden Betrag auch nicht ausrechnen.Wenn die Abrechnung von Eon-Avaon vorliegt, kann man mal gucken, ob das vielleicht akzeptiert werden kann.Das Datum können Sie so einsetzen.

Offline Fliegerhorst

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #67 am: 25. September 2008, 16:28:17 »
Hallo,

haben denn schon andere eon-Kunden (ausser dem einen aus der Zeitung) Geld zurück bekommen und waren die korrigierten Rechnungen fehlerfrei?
Ich habe das Musterschreiben per Einschreiben am 01.08. an eon geschickt und ausser der schriftlichen Empfangsbestätigung und der Bitte um noch etwas Geduld (sie müssen den Vorgang noch prüfen), bis heute nichts mehr gehört.
Mein Akzentvertrag ist am 01.10.99 abgeschlossen worden und besteht noch heute. Bei einem Durchnittsverbrauch von 9300 kWh im Jahr müsste einiges an Rückerstattung rauskommen.

Gruß

Fliegerhorst

Offline userD0009

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #68 am: 25. September 2008, 16:51:30 »
Alle, die meinen eine Rückerstattung würde ihnen zustehen, sollten beachten, dass mit dem Ende des Jahres wieder Ansprüche verjähren könnten.

@Christian Guhl
Grundsätzlich ist es so, dass derjenige, der von einem anderen etwas fordert, diese Forderung auch benennen/beziffern muss.

Sollte der Kunde also Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung geltend machen wollen, dann obliegt es grundsätzlich ihm, die Höhe des Betrages zu bestimmen.

Werden \"EEG- und KWKG-Abschläge\" nicht öffentlich bekannt gegeben?

Mit dem Hinweis auf das Abwarten bis eine Rechnung von E.ON Avacon könnte es gefährlich werden, sollte sich ein solches Schreiben nicht in nächster Zeit beim Kunden einfinden(vgl. oben Verjährung).


Grüße
belkin

Offline Christian Guhl

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #69 am: 25. September 2008, 19:24:14 »
@Fliegerhorst
Es hat noch keiner weiter Geld zurückbekommen.
@belkin
Wenn eine Forderung nicht benannt werden kann, geht man mit einer Stufenklage vor.
Sicher werden die EEG und KWKG-Abschläge irgendwo veröffentlicht.Aber wie
soll der normale Verbraucher das finden ?Die Frage der Verjährung ist ja nicht geklärt.Ich bin der Ansicht, man sollte sich schnellstens zusammentun und eine Sammelklage einreichen. Andere sind anderer Auffassung.

Offline AKW NEE

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #70 am: 26. September 2008, 08:21:52 »
Die Frage, einer Klage will in Ruhe überlegt sein.

Der Kläger trägt das Risiko, die Klage ganz oder teilweise zu verlieren.

Für alle die noch einen bestehenden Vertrag haben ist es aus meiner Sicht besser in folgenden Schritten zu verfahren:

1. Den Einwand der Unbilligkeit mit dem Formschreiben des Bundes der Energieverbraucher einzulegen, hiermit wird auch die Frage der Preisanpassungsklausel abgedeckt.

2. Den Rückerstattungsanspruch gegen den Versorger schriftlich anzumelden.

3. Den laufenden Abschlag auf den Anfangspreis von 1999 zu kürzen.

4. Die E.ON Avacon klagen lassen.

5. Die Verjährungzeitraum für den Rückerstattungsanspruch abwarten. Vor Ablauf der Verjährung entscheiden, ob Mensch klagen will.

Für alle, die keinen laufenden Vertrag mit den alten Bedingungen haben, ist eine sofortige Klage ratsam. Das Risiko ist relativ gering und das Ergebiss der Klage hat Auswirkungen auf die vorher beschriebenen Kunden.

Offline Christian Guhl

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #71 am: 26. September 2008, 12:39:12 »
Die Frage, ob klagen oder nicht, dürfte sich erledigt haben.
Ich habe gerade ein Schreiben gesehen, in dem einem Kunden mitgeteilt wird, das der Akzent-Vertrag generell eingestellt wird.Den Kunden werden neue Verträge angeboten.Wer also das in den vergangenen Jahren zuviel gezahlte Geld zurückhaben will, muss vor Gericht gehen.Freiwillig wird Eon-Avacon niemals geschätzte 20 Mio.€ erstatten.Das zeigt schon die seit 3 Monaten andauernde Verzögerungstaktik.

Offline Roger

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #72 am: 26. September 2008, 13:07:38 »
Ich habe heute ein Antwortschreiben von E.ON Avacon bekommen.
Es wird natürlich alles bezweifelt.

Wie kann ich dieses Schreiben ins Forum stellen ?
Roger

Offline userD0009

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #73 am: 26. September 2008, 13:20:45 »
@Roger

Bitte beachten Sie auch den Beitrag von Dr. Carsten Ulbricht.

Offline Christian Guhl

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #74 am: 26. September 2008, 17:52:47 »
@belkin
Es handelt sich nicht um eine e-mail, sondern um ein Antwortschreiben, was @roger bekommen hat.Und Briefe, die an mich gehen, kann ich doch überall herumzeigen wenn nicht gerade Vertrauliches darin steht.

 

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