Guten Tag.
Ich bin neu im Forum.
Auch ich habe gerade von Avacon einen Brief bekommen, in dem mir eine Ausgleichszahlung von 622,-EUR angeboten wird.
Ich habe im Januar 2000 den Akzent-Tarif -rückwirkend zum 01.10.99 (Stempel auf Vertrag)- abgeschlossen und war bis
Februar 2008 Kunde von Avacon. Ich habe am 25.02.09 an Avacon geschrieben und gebeten, mit Verweis auf die
ungültige Preisanpassungsklausel, meine in den genannten Zeitraum geleisteten Zahlungen zu überprüfen.
Nach 8 Wochen Bearbeitungszeit (ich hatte mit mehr gerechnet) bekam ich nun das besagte Schreiben, in dem
aufgeschlüsselt ist, wieviel Rückerstattung für die einzelnen Jahre gezahlt wird.
(Ich hätte das Schreiben hier gerne eingefügt, allerdings weiß ich leider nicht wie so etwas gemacht wird)
Es ist übrigens nicht eigenhändig unterschrieben, sondern die Unterschriften sind gedruckt. Da viele Textbausteine
vorhanden sind die für mich nicht in Frage kommen, lässt sich auf ein \"Massenschreiben\" schließen.
Folgende Feststellungen:
1. Die Rückberechnung beginnt mit dem Jahr 2000, obwohl ich ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass der
Vertragsbeginn lt. Antragsvordruck am 01.10.99 war. In der Anlage des Schreibens ist als Vertragsbeginn aber
der 09.06.2000 genannt. Ein Datum was keinen Sinn ergibt.
2. Für die Jahre 2000 und 2001 ist statt einer Rückerstattung eine Rückforderung von 9,05EUR für 2000 und
23,30EUR für 2001 ausgewiesen. Statt einer Rückerstattung von insgesamt 654,-EUR (2002-2008 soll ich
also rund 32,-EUR weniger bekommen (622,-€).
Die Rückforderung ergeben sich aus der Mehrbelastung aus dem EEG, der Umlage nach dem KWKG und Veränderungen der Stromsteuer.......
Nun habe ich an die Forumsgemeinschaft folgende Fragen:
1. Die Sache mit den Rückforderungen von Avacon war hier in den Beiträgen bereits einmal angeklungen.
Gibt es mittlerweile Erkenntnisse, ob diese Rückforderungen gerechtfertigt sind?
(Zumal, wenn ich mich bei Avacon nicht gemeldet hätte, wäre Avacon nie auf die Idee gekommen die Beträge für 2000 und 2001 zurückzufordern...)
Worauf müsste ich bei einem evtl. Widerspruchsschreiben verweisen?
2. Ist es sinnvoll in einem Widerspruchsschreiben darauf hinzuweisen, dass Vertragsbeginn eigentlich der 01.10.99 war
und nicht der 09.06.2000 wie von Avacon im Schreiben angegeben?
Immerhin besteht die Gefahr, dass Avacon dann die Rückforderung für das gesamte Jahr 2000 erhebt und evtl. ergäbe sich
für das IV.Quartal 1999 auch nochmal eine Rückforderung.
3. In der Anlage des Schreibens befindet sich eine Tabelle zur Ermittlung des Ausgleichsbetrages.
Neben den Spalten \"Zeitraum\", \"Menge\", \"Differenzbeträge\" gibt es die Spalten \"Gesetzliche Abgaben\" und \"Preisänderungen\".
Diese beiden letzten Spalten müssten für die einzelnen Jahre bei allen die ebenfalls einen Ausgleichsbetrag angeboten
bekommen haben doch gleich sein, oder?
Wenn ja, hat jemand Werte für 1999?
Vorab möchte ich mich schon mal bei allen, die hier im Forum so aktiv auf den Avacon-Lapsus aufmerksam machen,
ebenso den Initiativen IGEL und Energiepreise Wendland, für Ihre Arbeit zum Wohle der Verbraucher danken.