Ich habe seit Oktober 2004 allen Preisänderungen meines Energieversorgers widersprochen, und nach den Empfehlungen des BdE auch dem Gesamtpreis . Nun schreibt mir die ESM, dass nach dem Urteil des BGH vom 13.06.2007 die Preiserhöhungen bzw. Preissenkungen rechtmäßig sind, weil die ESM nach einer Bescheinigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG im Zeitraum vom 1.10.2004 bis 31.12.2007 die Energiepreise nur um 0,8916 CT/kWh erhöht hat, während die Bezugskosten im gleichen Zeitraum um 0,9667 Ct/kWh gestiegen sind. Damit ist der Nachweis erbracht, dass die in Rechnung gestellten Preise gemäß §315 BGB der Billigkeit entsprechen und ich den rückständigen Betrag zu bezahlen habe. Der vollständige Wortlaut des Wirtschaftsprüfertestates ist auf der Internetsetseite
http://www.esmselb.de nachzulesen.
Allerdings geht die ESM in diesem Schreiben mit keiner Silbe auf den Gesamtpreis ein, sondern nur auf Preiserhöhungen bzw. –senkungen. Ich bin mir nun nicht sicher, wie ich mich weiter verhalten soll. In vielen Threads ist zwar von diesem Urteil die Rede, aber so ganz komme ich damit nicht klar. Ich habe nun die Musterbriefe des BdE und der VZ gefunden, die sich auf das BGH-Urteil und ein Gutachten beziehen, und werde wohl damit auf das Schreiben antworten. Oder gibt es dazu neue Erkenntnisse?